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- 30.12.2009, 17:23:33
- Forum: Verbeamtung / Anstellung / Abbruch
- Thema: Weltreise Verbeamtung
- Antworten: 28
- Zugriffe: 6279
Da du offensichtlich Beamtin bist, kannst du sowieso so ohne weiteres nicht kündigen. Ebenso verhält es sich mit einer Auszeit. Ein Sabbatjahr ist in deinem Fall nicht möglich, weil direkt nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Streng genommen hat der Dienstherr keine Verpflichtung, dich freizustellen...
- 30.12.2009, 13:02:32
- Forum: Verbeamtung / Anstellung / Abbruch
- Thema: Frage zum Gehalt
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1385
Hallo Alison, du stehst mit Wirkung 1.12.09 im Beamtenverhältnis, d.h. eine Angestellten-Bezahlung für den Monat Dezember ist nicht mehr möglich (eigentlich zum Glück). Offensichtlich wurde diese Zahlung aber aus unbekannten Gründen geleistet. Ich nehme an, mitte des Monats, bevor die Bestätigung de...
- 30.12.2009, 12:46:58
- Forum: Verbeamtung / Anstellung / Abbruch
- Thema: Probezeit
- Antworten: 17
- Zugriffe: 12203
In der Theorie ist ein "XY hat sich nicht bewährt" zwar möglich, aber in der Praxis eher unwahrscheinlich, bzw. nur bei extremen Fällen praktikabel, zumindest bei uns in NRW. Dies liegt weniger an den Schulleitungen, sondern vielmehr an der Systemschelte, die auf ein solches Urteil folgt. Heißt im K...
- 05.12.2009, 21:57:10
- Forum: Verbeamtung / Anstellung / Abbruch
- Thema: Gehalt
- Antworten: 11
- Zugriffe: 4143
- 21.07.2009, 10:15:20
- Forum: Verbeamtung / Anstellung / Abbruch
- Thema: habe ich chance auf verbeamtung?
- Antworten: 32
- Zugriffe: 11106
Hallo, ob du verbeamtet wirst, kann dir hier, so denke ich, niemand sagen. Dass ist mitunter ein Tagesgeschäft, Ausschlusskriterien sind nicht pauschal nennbar. Als ich seiner Zeit angefangen habe zu studieren, wurden nirgends in Deutschland Lehrer eingestellt und alle hielten mich für verrückt. Ich...
- 21.07.2009, 10:06:11
- Forum: Referendare fragen - Ehemalige antworten
- Thema: Verbeamtung NRW
- Antworten: 8
- Zugriffe: 3740
Ja, genauso ist es. Seit April 2009 gilt generell die Probezeit von 3 Jahren. Verkürzungen auf Grund der Examensnoten sind nicht mehr möglich. Durch die Bezirksregierung wird einem sofort mit Antritt der Stelle eine Planstelle sowie ein Amt zugewiesen, d.h. dass auch bei Studienräten der Zusatz "z.A...
- 23.06.2009, 16:16:01
- Forum: Tipps & Tricks für einen besseren Unterricht
- Thema: BGH weist Klage gegen spickmich.de ab
- Antworten: 21
- Zugriffe: 3679
BGH weist Klage gegen spickmich.de ab
Laut tagesschau.de: "Lehrer müssen sich weiter benoten lassen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum spickmich.de erlaubt. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationel...