Was funktioniert der Abbruch des Referendariats?

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
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Gästin

Beitrag von Gästin »

Hallo Tanja,
ich würde auch eine attraktive, selbstbewußte Architektin, die zuvor in der Wirtschaft Karriere gemacht hat bei Einstellungen immer bevorzugen. Schließlich ist sie nicht nur eine Augenweide und damit Ermunterung für die männlichen Kollegen, sondern auch pädagogisch unverdorben!
Wenn ich entscheiden dürfte, ich würde nur noch solche Seiteneinsteiger einstellen. Eine Ausbildung für Lehrer ist doch überflüssig, dass bisschen Unterrichten kann doch jeder, der ein Diplom hat!

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Hallo Gleichgesinnte,
ich bezog mich u.a. auf diese Textpassage von Tanja:
Deutschland, ich liebe dich! Auf der einen Seite müssen Akademiker im Vorbereitungsdienst für einen Hungerlohn bis zum Umfallen schuften und für alle Kosten selbst aufkommen, die mit der Ausbeutung im Zusammenhang stehen. Auf der anderen Seite erhalten die gleichen Akademiker für ihren Dauerurlaub auf Staatskosten monatlich mehr als 700 EUR netto und bekommen noch zusätzlich die Krankenversicherungskosten erlassen.

Lieber arbeite ich nebenbei als Architektin „schwarz“ als es an der Schule „bunt“ zu treiben und meine Gesundheit zu opfern.
Mit Tanjas sehr ausführlicher und hilfreicher Beschreibung der Vorgehensweise zum Abbruch hab ich kein Problem.

Übrigens, das "unsägliche" Harz IV ist wesentlich mehr, als du davor am Ende des Referendariates erhalten hast. Und ich meine, Tanja nennt irgendwo auch die Alternative, die man eigentlich erwarten würde: Das Ref _als Job_ solange fortsetzen, bis man einen anderen Job gefunden hat.

Gast

Beitrag von Gast »

Severus Snape hat geschrieben: Wenig Humor kann ich aufbringen, wenn ich lese, dass du die u.a. von meiner Familie geleisteten Steuerzahlungen recht freimütig in Anspruch nimmst und dabei Schwarzarbeit erwägst. Bedenke immer, das Geld kommt nicht "vom Staat", sondern aus den Taschen seiner Bürger. Und viele Bürger haben pro Kopf weniger Geld als du als Referendar hattest. Es würde vermutlich keine Kritik geben, wenn du die anderen auf ihre Weise selig werden ließest und nicht laut kund tätest, dass du sie "fairerweise" beklauen willst. Gruß, Snape
Lieber Snape!

Na, immerhin kannst du noch „wenig Humor“ für einen rechtmäßigen Erhalt von Sozialleistungen aufbringen. Das liegt wahrscheinlich daran, weil es keine Kasse betrifft, in die du jemals eingezahlt hast. Mit Vorsicht hast du die Formulierung „u. a. von meiner Familie“ gewählt. Als verbeamteter Lehrer wärst du nämlich die letzte Person in diesem Land, die man nach ihrer Meinung zum Thema Sozialleistungen fragen würde. Über das Thema mit einem Beamten zu sprechen ist immer etwas heikel, denn auch Beamte leben von Steuergeldern und haben in den Augen der arbeitenden Bevölkerung keinen Beitrag geleistet, der diese Ansprüche rechtfertigen würde. Schnell wären wir bei den Klischees und damit bei den üblichen Vorstellungen von Recht und Ordnung. Vergessen wir das! Ein Verstoß gegen die Moral gibt es doch nur im Fernsehen ;-)

Und Schwarzarbeit? Bei mir doch nicht :-)

Sowohl du als auch ich nutzen die Gesetze und Möglichkeiten unseres Landes und das, worauf wir beide einen Anspruch haben. In deinem Fall das Gehalt oder die Pension als Staatsbeamter und in meinem Fall eine vorübergehende Leistung für eine berufliche „Neuorientierung“. Ja, nennen wir es so.

Das Volk, die Bevölkerung, von der du sprichst, sind u. a. du und auch ich! Sozialleistungen zu beziehen, ist lediglich ein Rechtsanspruch, den jeder Bürger unseres Staates hat. Diesen Anspruch als kriminelle Handlung zu bewerten wäre ebenso fatal, als würde man Beamte als Verbrecher darstellen, nur weil sie auf Kosten der Gesellschaft ein Einkommen beziehen. Das Wort "beklauen" sollte man nicht im Zusammenhang mit dem Recht auf Sozialleistungen nennen. Da liegst du falsch. Ein Dieb nimmt sich etwas, was rechtmäßig nicht sein Eigentum ist. Sozialleistungen sind Eigentum des Volkes. Es sind Leistungen von und für Bürger. Und vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. Mein Personalausweis ist die einzige Legitimation, um diesen Anspruch rechtgültig geltend zu machen. Worüber regst du dich auf? Im Gegensatz zu anderen Anwesenden hast du wohl den geringsten Anteil dazu beigetragen, Sozialleitungen zu erwirtschaften.

In Anbetracht der Summen, die wir jährlich von den Steuergeldern für Unsinn aus dem Fenster schmeißen und dabei die nachfolgenden Generationen verschulden, sehe ich keinen Grund, ausgerechnet in meiner Situation einen Heiligenschein zu erhalten. Dazu bin ich nur Mensch und Bürger dieses Landes und trage weder in der Politik noch an der Quelle des Geldes die Verantwortung für die Verteilung. Dafür sind Menschen zuständig, die für diese Aufgaben fürstlich honoriert werden. Und auch dafür ist weiterhin Geld da.

Kein schlechtes Gewissen, bringt eh nichts und macht nicht satt!

Stattdessen sollten sich LAA und Studienreferendare Gedanken darüber machen, für wie wenig mehr sie viel mehr schuften müssen. Und das ist dem Steuerzahler erst recht egal, obwohl er das auch bezahlt, bzw. meine Familie ;-)

Tanja

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Hallo Tanja.

Du selbst schreibst
Lieber arbeite ich nebenbei als Architektin „schwarz“ als es an der Schule „bunt“ zu treiben und meine Gesundheit zu opfern.
Doppeltes Gehalt, mehr Freizeit, mehr Freu(n)de.

Für mich klingt das halt so, als ob du vorhättest, deine Harz IV Einkünfte _illegal_ aufzubessern. Möglicherweise habe ich dich da einfach nur falsch verstanden - vielleicht meintest du "arbeite ich mich schwarz"... Es war die von mir leichtfertig in deine Äusserung hineininterpretierte Schwarzarbeit, in deren Kontext der Bezug von Sozialleistungen mir als Beklauen erscheint - nicht etwa der rechtmäßige Bezug dieser Leistungen.

Du schreibst
Das liegt wahrscheinlich daran, weil es keine Kasse betrifft, in die du jemals eingezahlt hast.
Dies wäre nur für ALG 1 (sinngemäß) richtig. Du aber beziehst laut eigener Angaben ALG2:
Wenn ihr aber zu denen gehört (wie ich), die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, dann müsst ihr bei der ARGE einen Kampf durchstehen, um wenigstens ALG II (Hartz IV) zu erhalten
ALG2 sind die Leistungen, die früher als Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bekannt waren. In deinem Fall handelt es sich m.E. um Sozialhilfe:
Aufgrund der Tatsache, dass ich nach meinem Architektur-Studium nicht erwerbstätig war und als Beamtin auf Widerruf keine Sozialabgaben zu leisten hatte...
Sozialhilfe ist keine Leistung aus Versicherungsbeiträgen, sondern steuerfinanziert. Insofern zahle ich durchaus in diese Kasse. Du bist dir vermutlich über die Finanzierung deiner Leistung nicht ganz im klaren.

Gruß,
Snape

Tanja

@Snape

Beitrag von Tanja »

Hallo, Snape!

Nein, du hast mich schon richtig verstanden. Lieber würde ich einer Schwarzarbeit nachgehen, als mich für den Hungerlohn im VOB kaputt zu schuften. Seit wann ist es verboten, Wünsche zu äußern? Nennen wir es eine Hypothese, mehr nicht.

Solange verbeamtete Lehrer sich nicht darum kümmern müssen, wer ihre Einkünfte in Zukunft sichern soll, muss ich mich auch nicht darum sorgen, wie sich Leistungen für ALG I und ALG II im Detail zusammensetzen. Es reicht mir zu wissen, dass meine Familie im Laufe vieler Generationen Beiträge in die öffentlichen Kassen bezahlt hat, von denen selbst die Kinder meiner (noch nicht vorhandenen) Kinder leben könnten, wenn der Staat die Finanzen so angelegt hätte, wie es den frühen Generationen versprochen wurde.

Heute habe ich zu den Themen Brauch(tum)- und Missbrauch einen großen moralischen Abstand gewonnen und sehe die Situation gleichgültiger (=realistischer) als früher, wenn es um das eigene Überleben geht. Erst kürzlich hat eine prominente deutsche Sängerin bei einem Fernseh-Interview folgenden Satz gesagt: „Ich stehe im Mittelpunkt meines Lebens“.
Damit hat sie vollkommen recht und so empfinde ich auch, wenn es um Sozialleistungen geht und andere Dinge, die mir gesetzlich zustehen. Hauptsache, die Leistungen werden pünktlich gezahlt, wenn Bedarf besteht und die Rechtslage verbindlich ist. Alles andere überlasse ich denen, die sich beruflich darum kümmern sollten.

Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber die Zeiten, in denen ich mir über solche Dinge noch Gedanken gemacht habe, sind längst vorbei und verfliegen auch bei denen, die ebenfalls den Kampf mit der ARGE nach Monaten hinter sich haben um ihr Überleben zu sichern. Du hast leicht reden (aus der Theorie) und deshalb werte ich deine Bemerkung auch als praktische Unwissenheit in dieser Sache. Bitte nicht persönlich nehmen, aber nur wer Sozialleistungen bei der AREG unter ähnlichen Umständen beantragt und erhalten hat, kann (und sollte) zu diesem Thema mitreden, wenn er davon auch noch leben soll. Den anderen überlasse ich die graue Theorie und sinnlose Diskussion über Moral und Gewissen.

Wie wäre es denn mit einer freiwilligen Zahlung aller Beamten in die Sozialkassen? Da können wir dann über moralische Verantwortung sprechen und dein Beitrag zum Thema wäre sicher interessant. Aber solange die eine Seite nur nimmt, statt zu geben, bitte ich die Sendung zu verkürzen.

Ein schlechtes Gewissen kann ich mir nicht leisten ;-)

Einen schönen Sonntag wünscht
Tanja

vanessa

Re: In Kurzform ...

Beitrag von vanessa »

Hallo Tanja, habe trotz deiner sehr ausführlichen Erläuterungen noch ein paar Fragen , die du mir vielleicht beantworten kannst:

Auf dem Formblatt gibt es eine Stelle für den Grund der Entlassung. Dieser kann sozialer, gesundheitlicher oder beruflicher Natur sein. Möchte man sich eine mögliche Rückkehr in den VOB nicht für immer verbauen, dann sollte man einen Grund angeben, den die Bezirksregierung später als "wichtigen Grund" für die Entlassung anerkennt. In meinem Fall waren es berufliche Gründe, die ich angegeben habe und diese Günde wurden mir nach meiner Entlassung auch anerkannt. Doch darüber habe ich im Forum bereits geschrieben.

[color=blue]Wo finde ich denn diesen Text? Muss man genauer Begründung oder kreuzt man sozusagen nur "beruflich" an, d.h. wird das irgendwie überprüft? Brauche einen guten Grund, um wieder einsteigen zu können. Möchte mir auf keinen Fall die Rückkehr verbauen.[/color]

6. Die Tür offen halten:
Bei der Entlassung ist folgendes zu beachten: Ich habe dank meiner Entlassungsangaben die Möglichkeit eingeräumt bekommen, mich erneut zu einem späteren Zeitpunkt für den VOB zu bewerben. Das kann ich nur jedem empfehlen, denn das kommt in die Personalakte! Wenn dort steht, das eine Rückkehr aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist oder man sogar aus dem VOB entlassen worden ist (man sollte vorher lieber selber gehen), dann kann man nie mehr zurück in den Staatsdienst um Lehrer zu werden! Und wer kann heute schon wissen, was man in 3 Jahren plötzlich möchte? Diese Tür (gesetzlich geregelt) sollte man sich unter allen Umständen offen halten, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Aufklärung darüber erteilen die Mitarbeiter im Dezernat der Bezirksregierung, denn in meinem Studienseminar wusste man nicht viel darüber und hat auch Unsinn erzählt.

[color=darkblue]Kann man mit denen "offen" reden?[/color]

5. Nach dem VOB ist vor dem VOB:
In jedem Fall steht man nach der Entlassung wieder dort, wo man sich vor dem Antritt in den VOB befunden hat. Und das sieht bei jedem anders aus. Bei einer möglichen Rückkehr wird einem die Zeit im VOB aber anerkannt und man kann dort weitermachen, wo man aufgehört hat. Wenn diese Mitteilung in den Entlassungsdokumenten fehlt, ist man auch in Zukunft für immer aus dem Rennen. Dazu sollte man es auf keinen Fall kommen lassen.

[color=darkblue]Wer muss diese Mitteilung angeben?

Du würdest mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank auf alle Fälle schon mal jetzt. Gruß Vanessa[/color]

vanessa

Beitrag von vanessa »

Hallo Tom,
wie sicher ist die Info, dass man im Ref. Sonderurlaub beantragen kann? Weißt du noch mehr darüber. Meine Info war, dass (in Hessen) diese Möglichkeit nicht besteht.
Gruß Vanessa

Wenn du eine Auszeit braucht, dann gibt es noch eine Möglichkeit: du kannst dich für einige Monate beurlauben lassen (ich meine es sind 2-3 Monate) und nach dieser Zeit das Ref. wieder aufnehmen. So bist du nicht endgültig weg und könntest dich in Ruhe und vor allem ohne Zukunftsangst um Gesundheit oder eine Stelle kümmern. Allerdings dauert es einige Wochen, bis dieser Antrag "durch ist" und es muss wohl auch einiger Aufwand damit verbunden sein. - Aber das ist besser als das Loch der Arbeitslosigkeit, denn so schnell gibts in diesem Traumland nichts.

In jedem Falle alles Gute und viel Glück,
Tom :P[/quote]

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