"Eingeübte" Stunden meint aber nicht das, was hier viele unter "üben" bzw. "Schülern vorher was verraten" verstehen. Natürlich ist es klar, dass ich das Schema der Stunde schon einmal gemacht hab muss (LA GS, Bayern), um Lehrprobe zu machen. Wenn ich also eine Sachrechenstunde zeigen will, muss ich schon mal eine Sachrechenstunde mit selben Schema, aber anderem Schwerpunkt gehalten haben. Soll es eine Lesestunde sein, müssen die Abläufe der Lesestunde sitzen. Will ich also Beleglesen haben und sage bei einer Detektivgeschichte beispielsweise "Das musst du mir nun aber genau beweisen!", müssen die Schüler wissen, dass sie nun im Text die genaue Stelle suchen, sich dann melden und mir in einem anständigen deutschen Satz mit Zeilenangabe die Antwort sagen sollen. Dass das teilweise auch einfach dadurch geschieht, dass der Lehrer eine Lupe oder sonstiges hochhält, hat nichts mit "üben" zu tun, sondern mit schulen.zwergnettle hat geschrieben:Ich kann für die Grundschule sprechen. Man will definitiv eingeübte Stunden sehen. Die Schüler müssen alle Methoden perfekt beherrschne, am besten so, dass der Lehrer nur noch ein nonverbales oder akustisches Zeichen geben muss. Es kommt dann nur noch ein etwas anders gearteter Inhalt. Der darf allerdings vorher nicht besprochen werden...
Der "etwas anders geartete Inhalt" muss schon auch einen völlig anderen Schwerpunkt aufweisen.
Ich glaube, dass viele hier den Begriff "üben" mit "schulen" verwechseln.
Optimalerweise werden nämlich diese kleinen "Kniffe", die geschult wurden, nicht für die Lehrprobe "antrainiert", sondern auch im "normalen" Unterricht verwendet.