die beste entscheidung meines lebens

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
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exreffi

die beste entscheidung meines lebens

Beitrag von exreffi »

guten tag,
also ich habe das referendariat auch probiert und bin dann standesgemäß zusammen mit einigen kollegen sauber durchgefallen (kurz bevor ich schon fast durch war ...). schön und gut, hab ich halt den zweiten versuch unternommen und das seminar gewechselt. dummerweise duzen sich die leiter beider seminare, und wer meint, man bekommt einen neuen anfang, dem sei hier jede illusion genommen. nach 2 weiteren besuchen habe ich dann die reissleine gezogen und mich definitiv abgemeldet. heute (seit ca. 1,5 Jahren) verwerte ich mein wissen und meine begeisterung für die arbeit in selbständiger tätigkeit - unterricht zuhause, vom grundschüler bis zum abiturienten mit einer sagenhaften erfolgsquote. und die schüler wissen, dass sie bei mir gut aufgehoben sind. fazit? das ref zu beenden war die beste entscheidung meines lebens. ich möchte bitte nie mehr einen dieser damaligen fachleiter sehen, denn die zweite silbe ihrer berufsbezeichnung haben sie wohl missverstanden! ansonsten würde es mich doch sehr wundern, warum solch negative ergebnisse per email (!) erhält. transparenz in der notengebung, wie sie den SuS zusteht, wird den refs natürlich nicht zuteil.
anyways, jeder, der das ref schafft und anschließend in die schule geht (nicht immer einfach) verdient respekt! sollte man manchem mensch im seminar mal sagen!

carrie_bradshaw

Beitrag von carrie_bradshaw »

Ich kann nur zu gut verstehen, was du meinst!!!!

Alles Gute!
Carrie

Fachleiter sind Fachleiter, damit sie keine Schüler mehr unterrichten müssen! An denen sind sie nämlich gescheitert, und nun nerven sie uns mit ihrer - zu oft vorhandenen - Inkompetenz, vor allem im "menschlichen" Bereich!

Tanja

Nie mehr selbst einen Antrag auf Entlassung stellen ...

Beitrag von Tanja »

Hallo.

Wenn wir schon mal ehrlich sind (sehr gut), dann möchte auch ich etwas über die Zeit nach dem Referendariat erzählen. Es geht um die Zeit nach meiner beantragten Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst und dem anschließenden Kampf mit der Agentur für Arbeit ums Überleben.

Als junge Architektin mit anerkannter I. Staatsprüfung für das Lehramt (Sek I) bin ich im Vorbereitungsdienst eine Seiteneinsteigerin gewesen, wie viele andere auch. Das Seminar fand ich in Ordnung, aber an meiner Ausbildungsschule fand ich genau das Gegenteil davon. Was mich letztendlich zur der Entscheidung bewogen hat, den VOB nach 7 Monaten abzubrechen (Antrag auf Entlassung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)), waren soziale Motive, die weniger mit dem Job als vielmehr mit der Art zu tun hatte, wie man an der Schule und im Seminar mit Menschlichkeit umgeht. Doch darüber möchte ich nicht sprechen, denn ich möchte mich nicht mehr aufregen.

Meinem Antrag auf Entlassung wurde von der Bezirksregierung stattgegeben und meine Angaben wurden als wichtige Gründe anerkannt, damit ich zu einem späteren Zeitpunkt erneut den Vorbereitungsdienst aufnehmen kann. Soweit so gut. Aufgrund der Tatsache, dass ich nach meinem Architektur-Studium nicht erwerbstätig war und als Beamtin auf Widerruf keine Sozialabgaben zu leisten hatte, habe ich mich dennoch bei der Agentur für Arbeit erwerbslos gemeldet, denn die Jobaussichten für Architekten sind immer noch mau. Ich wusste, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, denn dafür fehlten mir die notwendigen Voraussetzungen. Die Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur konnten nichts mit meinem Status als ehemalige Beamtin auf Widerruf anfangen, denn davon laufen nur selten welche ohne Job beim Amt herum. Logischerweise lehnte man meinen Antrag auf Arbeitslosengeld I ab (verständlich) und informierte mich über mögliche Leistungen nach dem SGB II (ALG II / Hartz IV) und schickte mich in einen anderen Bereich der Agentur.

Und was ich dort zu hören und später auch zu lesen bekommen habe, setzt mir noch heute zu:

[…] Eine Vorbereitung für das Lehramt würde in die Kategorie "weitere Ausbildung" fallen." Im Rahmen des SGB II kann aber nur eine Erstausbildung gefördert werden, und das auch nur als Härtefall (§ 7 Abs. 5 SGB II). In diesem Zusammenhang muss auch auf den § 9 Abs. 1 SGB II hingewiesen werden. Darin ist geregelt, wer als hilfebedürftig im Rahmen des Gesetzes gilt. Nicht hilfebedürftig sind Personen, die in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit sicherzustellen. Da Sie einen Studienabschluss als Diplom-Ingenieurin haben, können Sie ihren Lebensunterhalt durch die Aufnahme einer Tätigkeit in diesem Bereich sicherstellen ...

Fakt war:
Mein Antrag auf ALG II (Hartz IV) wurde ebenfalls abgelehnt, weil ich selbst die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst herbeigeführt habe, obwohl ich nur das o. a. Recht dazu in Anspruch genommen habe! Unglaublich? Leider nicht. Erst nach vielen Schreiben und Widersprüchen hatte ich Gelegenheit, mich persönlich zu äußern. Dabei sind mehrere Monate vergangen, wo ich kein Einkommen hatte und auch keinen Job fand. Hätte ich nicht einen Freund mit großem Herzen und viel Verständnis, dann wäre ich längst verzweifelt. Nie wieder werde ich den Fehler machen, mich auf das Glatteis „Beamtin auf Widerruf“ führen zu lassen, denn jeder Arbeitnehmer, der seine Sozialabgaben gezahlt hat, wird bei der Agentur für Arbeit besser behandelt.

Für ehemalige Beamte fühlt sich niemand zuständig und das hat mit dazu beigetragen, dass ich jeden Schritt wieder und wieder erläutern musste. Die Entlassungsdokumente der Bezirksregierung waren den Sachbearbeitern bei der ARGE völlig egal. Für sie stand immer nur fest: Wer freiwillig aus einem festen Beschäftigungsverhältnis geht, darf mit der Unterstützung des Staates nicht rechnen und erhält Sanktionen, wenn er sie einfordert.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich konnte inzwischen meinen Sachbearbeiter (es ist der Dritte, der sich nun damit beschäftigt) dazu bewegen, mir Leistungen nach dem SGB II unter dem Vorbehalt der späteren Rückzahlung zu gewähren, denn ich habe ihm gesagt, dass ich mich für den nächsten Vorbereitungsdienst bewerben kann oder als Seiteneinsteigerin direkt an eine Schule gehen kann. Nun erhalte ich für die ersten 3 Monaten 30% weniger Leistungen als der Regelsatz (das war früher eine Sanktion gegen Erwerbslose, die ihren Job selbst gekündigt haben) und musste rückwirkend über 6 Monate alle persönlichen und finanziellen Angaben machen. Hätte ich dagegen etwas gesagt, dann wären meine Widersprüche weiter zur Rechtsabteilung der ARGE geleitet worden und ich würde für lange Zeit kein Geld sehen und müsste beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, die bei besonderer Härte Leistungen im Voraus gewährt, bis ein Urteil gesprochen ist. Doch darauf habe ich mich nicht eingelassen und habe gegenüber der ARGE alle Angaben gemacht, die die Sachbearbeiter gefordert haben.

Also, liebe ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Vorbereitungsdienst, die mit dem Gedanken spielen, das Ref vorzeitig zu beenden: Entweder man hat vor der Aufnahme in den VOB einen Anspruch auf ALG I erworben, dann hat man keine Probleme damit, das Referendariat vorzeitig aufzugeben, denn man erhält Arbeitslosengeld I. Wenn ihr aber zu denen gehört (wie ich), die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, dann müsst ihr bei der ARGE einen Kampf durchstehen, um wenigstens ALG II (Hartz IV) zu erhalten, denn als ehemalige Beamtin auf Widerruf bin ich weniger wert als eine Hilfsarbeiterin, die pünktlich ihre Sozialabgaben in den Topf bezahlt hat. Ich möchte heute jeden davor warnen, ohne neuen Job den Vorbereitungsdienst abzubrechen. Und unter keinen Umständen sollte man freiwillig seine Entlassung beantragen, denn das wird von der Arbeitsagentur bestraft – egal was die netten Herren von der Bezirksregierung darüber zu sagen haben.

Und was die berühmte "Fürsorgepflicht" des Staates für seine Beamten betrifft: Sie hat sich zu dem Zeitpunkt erledigt, wo man keine Beamtin mehr ist! Ich habe bitter erfahren müssen, was der Staat unternimmt, wenn ich im Vorbereitungsdienst ein Problem habe. Wenn ich jemals wieder in den Schuldienst zurückkehre, dann nur als angestellte Lehrkraft mit der Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben, aber nie mehr als Beamtin, denn dieser Status ist bei der ARGE nichts wert, wenn mal etwas schief läuft. Und das kann schneller passieren, als jedem von uns lieb ist.

Tipp von der ARGE:
Lasst Euch besser vom Studienseminar vor die Tür setzen, denn dann hat man einen ordentlichen Grund (Entlassung wegen Unfähigkeit) und einen sofortigen Anspruch auf ALG II (falls man vor dem VOB keinen Anspruch für ALG I erworben hat). Wer selbst geht, darf zwar später wieder kommen (Rückkehr in den VOB dank anerkannter Gründe möglich), aber wie man bis dahin überlebt, interessiert keinen im Seminar und schon gar nicht die Bezirksregierung. Zum Glück erhalte ich jetzt Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), aber nur als Darlehen und für einen kurzen Bewilligungszeitraum. Ich wünschte manchmal, ich hätte mich für den Vorbereitungsdienst nie beworben.

Dennoch bin ich froh darüber, für den Job als Lehrerin nicht unfähig zu sein und somit habe ich trotz aller Hürden bei der ARGE aufgrund meiner selbst inszenierten Entlassung noch eine Tür ins Lehramt offen, die für andere für immer verschlossen bleibt, wenn man entlassen wird, statt rechtzeitig zu gehen um später sein Glück zu versuchen.

Viel Glück wünscht
Tanja

Tanja

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Beitrag von Tanja »

Damit man mich nicht falsch versteht: Ich habe meine Entlassung nicht inszeniert, aber die ARGE unterstellt jedem Erwerbslosen, der f r e i w i l l i g ein Beschäftigungsverhältnis aufgibt, man wäre ein Schmarotzer! Die ARGE unterstellt den Antragsstellern für SGB II vieles, was ungemütlich ist. Die packen einen nicht mit Samthandschuhen an, aber das kenne ich ja noch von meiner Zeit im Vorbereitungsdienst. Unmenschlichkeit findet man bei der Behörde sehr oft. Und wieder schließt sich der Kreis.
---------
Tanja

Maulwurf

Beitrag von Maulwurf »

Ich kriege eine Gänsehaut, wenn ich Deinen Beitrag lese. Selbst als Exreferendar sollte man Groß- und Kleinschreibung hinbekommen und wissen, was eine "Silbe" ist. Ich weiß, daß das unverschämt ist, aber: Wie soll so jemand ein guter Lehrer sein?

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Frag Einstein...

@Maulwürfe und Faultiere

Mehr als 3 Zeilen sind nicht drin?

Beitrag von @Maulwürfe und Faultiere »

Wenn sich schon jemand die Mühe macht, mehr als 3 Zeilen Text ins Forum zu schreiben, dann sollte man nicht unsachliche Kritik üben, sondern es besser machen. Oder gehört der Maulwurf nun zu den Faultieren?

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