Was funktioniert der Abbruch des Referendariats?

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Antworten
Easy

Beitrag von Easy »

Hallo zusammen, ich bin auch seit gut einem jahr aus dem nicht beendeten ref raus und keine Seiteneinsteigerin. Man sollte auf jeden fall den Schritt des Ausstiegs gut überdenken und sich der Konsequenzen klar sein. Wenn man eine bedenkpause braucht und kein Sonderurlaub in Hessen möglich ist (ich konnte in niedersachsen davon Gebrauch machen), dann hilft auf jeden Fall ein guter hausarzt und ein Attest schon weiter. meine ärztin konnte mir anderthalb Monate möglich machen. Ansonsten hatte ich das Glück während des referendariates als Studentin eingeschrieben zu bleiben und das konnte mir dann den Absprung erleichtern. man kann leichter arbeiten und findet den weg zurück in die KV. hartz IV ist immer drin, aber nicht wirklich eine gute perspektive. Und da wird es echt schwierig: das 1. Staatsexamen ist echt wenig, vor allem wenn man noch nicht weiß, wohin es mit einem gehen soll. Ich fühle mich im pädagogischen bereich eigentlich sehr wohl und arbeite nebenbei in der Sozialarbeit, aber hauptberuflich einzusteigen, ist in Anbetracht knapper Kasse sowiso schwierig und Seiteneinsteiger haben kaum eine chance. heißt also Weiterbilden, aber wie? Ich weiß es für mich auch nicht so genau, aber vielleicht hat eine(r) von euch noch eine zündende Idee. No future?

Tanja

Re: In Kurzform ...

Beitrag von Tanja »

Hallo Vanessa,

kommen wir direkt zur Beantwortung deiner Fragen:

>>>Wo finde ich denn diesen Text? Muss man genauer Begründung oder kreuzt man sozusagen nur "beruflich" an, d.h. wird das irgendwie überprüft? Brauche einen guten Grund, um wieder einsteigen zu können. Möchte mir auf keinen Fall die Rückkehr verbauen.<<<

Schreibe als Grund: „Berufliche Weiterbildung als Lehrerin“ und du hast einen beruflichen(!) Grund für eine Rückkehr, die von der Bezirksregierung anerkannt wird. Achtung, Stolperfalle! Bei einer erneuten Bewerbung für den VOB wirst du der Bezirksregierung unter Umständen den Nachweis für (d)eine Weiterqualifizierung erbringen müssen, falls ein aufgeweckter Sachbearbeiter danach fragen sollte. Das kann zu einem ein Studium an der Uni als Gasthörerin sein (Stichwort: private Weiterbildung) oder Hospitation an einer Schule. In jedem Fall solltest du in der Lage sein, deinen Grund später auch entsprechend nachweisen zu können. Doch darüber solltest du dir Gedanken machen, nachdem du die Option zur Rückkehr eingeräumt bekommen hast. Der Grund sollte deshalb sehr allgemein formuliert sein, denn unter Weiterbildung versteht man auch den Gang zur Bücherei ;-) Aber damit sollte man der Bezirksregierung dann doch nicht kommen, sondern mindestens eine Bescheinigung in den Händen halten, die einschlägiger Natur ist. Sei es bei der Schülernachhilfe, als Vorleserin in Altenpflegeeinrichtungen oder im sozialen Bereich. Möglichkeiten gibt es viele. Ich bevorzuge einen Besuch als Gasthörerin und weil ich Seiteneinsteigerin war, nimmt man mir es sicher nicht übel, wenn ich ein paar Wochen Seminare für Pädagogik besuche (und mir die Aufenthalte bescheinigen lasse). Letztendlich kommt es immer auf das Dezernat in der Bezirksregierung an und wie genau man dort vorgeht. Die Bezirksregierung in Köln (NRW) will in jedem Fall einen Nachweis, die den Entlassungsgrund belegen!

>>>Kann man mit denen "offen" reden?<<<

Besser nicht! Immer schön diskret bleiben und nie privat werden! Allgemein kann man diese Frage stellen, aber niemals in Bezug auf die eigene Person. Trick: Wer es genau wissen will, schreibt eine E-Mail an die Bezirksregierung (unter falschem Namen und mit einer dieser kostenlosen E-Mail-Adressen, die man nur für solche Zwecke einsetzt) und erhält eine wasserdichte Antwort. Den Ämtern ist es dabei völlig egal, ob der Absender echt oder ein Fake ist! Die antworten immer, dauert nur eine Zeit. Habe ich schon öfter ausprobiert (vor allen Dingen bei Fragen zum VOB in anderen Bundesländern) und auf diese Weise viel erfahren, was selbst im Internet nicht zu finden ist. Es geht doch nichts über Infos aus erster Hand, ohne zu verraten, wer man selber ist.

>>>Wer muss diese Mitteilung angeben?<<<

Diese Mitteilung ist Bestandteil der offiziellen Entlassungsdokumente, die man i. d. R. eine Woche nach Antragstellung auf Entlassung von der zuständigen Bezirksregierung erhält (schriftlich auf dem Postweg). Die Mitteilungen über die Möglichkeiten zur Rückkehr stehen dann rechtsgültig auf einem beigefügten Merkblatt. Nur die Bezirksregierung hat über die Option zur Rückkehr zu entscheiden, nicht das Studienseminar (es sei denn, das Studienseminar hat die Entlassung ausgesprochen und dabei festgelegt, das die Voraussetzungen für den Lehrerberuf nicht gegeben sind). Nur wer selbst einen Antrag auf Entlassung stellt, bekommt alle Chancen.

Viel Glück und alles Gute!
Tanja

Ines500

Beitrag von Ines500 »

Anonymous hat geschrieben:Hallo Tanja,

DER Aussenstehende bin ich und ich habe lediglich meine Eindrücke geschildert. Inwiefern diese zutreffend sind, kann ich sicherlich nicht beurteilen, allerdings werden auch andere Aussenstehende evtl. den gleichen Eindruck gewonnen haben und du schreibst hier, soweit ich das sehe, nicht für dich alleine sondern für andere eben Aussenstehende.
Inhaltlich sind unsere Standpunkte wahrscheinlich weniger unterschiedlich als es den Anschein haben mag und meine Kritik richtete sich explizit eben nicht gegen Insiderkenntnisse bezüglich des Ausstiegs aus dem Ref in deinem Bundesland. Ich bin dennoch der Meinung, dass du mit deiner sicherlich nicht unzutreffenden Kritik am Referendariat und der damit verbundenen positiven Bewertung von Einstellungschancen in der freien Wirtschaft dich gegenüber der sich sicherlich in keiner einfach Situation befindlichen Erstellerin des Threads unverantwortlich verhältst, indem du Möglichkeiten suggerierst, die es für die überwiegende Mehrzahl der Berufe momentan nicht gibt.
Nochmal, ich habe kein Problem mit abweichenden Meinungen allerdings habe ich ein Problem mit der hohen Emotionalisierung des Themas, wie sie sich aus deinen Posts ergibt.

GRüße
lola
Schade, dass diese Beiträge schon zweieinhalb Jahre alt sind. Aber falls Du, Lola, noch immer hier lesen solltest, sage ich Dir: Gib's auf, Du bis Tanja nicht gewachsen. Sie hat vollkommen recht, mit allem was sie schreibt. Du verallgemeinerst, stellst Deine Meinung als die aller da, und wirst unsachlich (von wegen traumatische Erlebnisse). Aber was soll man auch schreiben, wenn man keine stichhaltigen Argumente hat. Meine Meinung: Gar nichts! Man hält einfach den Mund.

lighthousina
Beiträge: 35
Registriert: 19.04.2007, 15:53:29

Beitrag von lighthousina »

Gilt das mit dem Sonderurlaub, den man sofort bekommen kann, für alle Bundesländer?

Elektronik
Beiträge: 35
Registriert: 11.10.2007, 13:41:31

Beitrag von Elektronik »

Hallo!
Tut mir Leid für Dich! Ich antworte jetzt ganz kurz auf deine Frage: Du kannst dich sofort entlassen lassen beim Studienseminarleiter oder -leiterin.
Alles Gute.

lighthousina
Beiträge: 35
Registriert: 19.04.2007, 15:53:29

Beitrag von lighthousina »

War (erstmal) nur ne theoretische Frage. :wink:

lighthousina
Beiträge: 35
Registriert: 19.04.2007, 15:53:29

Beitrag von lighthousina »

Blöde Frage: Was genau ist denn dieses Dezernat bei der Bezirksregierung, das die Entlassung abwickelt und bei dem man sich erstmal informierem kann? Bzw. wie finde ich die Kontaktdaten?

Antworten