Genau! Vertretungsstunden werden in NRW i. d. R. vergütet, auch für LAA und Studienreferendare! In jedem Fall mit dem Schulleiter darüber sprechen, denn er steht nicht über dem Gesetz! Leider kann ich dir keine Auskunft darüber geben, ab welcher Stundenzahl die Vertretung honoriert wird. Umgehend abklären und schriftlich bestätigen lassen, denn ich glaube irgendwo gelesen zu haben, das es rückwirkend kein Geld gibt, wenn die Stunden nicht als reguläre Vertretungsstunden bei der Schulleitung festgehalten sind und nachgewiesen werden können. Achtung! Die tricksen gerne und erzählen was von "Vertretung gehört doch zum VOB"! Der Ausbeutung in jedem Fall Einhalt gebieten! Macht über 12,00 EUR zusätzlich pro 45 Minuten! Viel Glück!
Tanja
Vertretung
uns hat man im seminar gesagt, dass wir auch mal vertreten dürfen/können, wenn not am mann ist.
aber wenn wir uns überfordert fühlen (egal, ab wieviel stunden das der fall ist), sollen wir ganz klar sagen, wo unsere grenze liegt und das muss die schulleitung dann auch akzeptieren.
von bezahlung der vetretungsstunden weiß ich nichts, kenne aber den fall einer referendarin, die sich jede zusätzliche vertretungsstunde notieren soll und diese stunden dann irgendwann freinehmen kann...
obwohl ich auch nicht genau weiß, wie das organisatorisch klappt...
vielleicht erkundigst du dich einfach mal im seminar, beim schulamt oder beim lehrerverband, die müssen dir doch genaue auskunft geben können
aber wenn wir uns überfordert fühlen (egal, ab wieviel stunden das der fall ist), sollen wir ganz klar sagen, wo unsere grenze liegt und das muss die schulleitung dann auch akzeptieren.
von bezahlung der vetretungsstunden weiß ich nichts, kenne aber den fall einer referendarin, die sich jede zusätzliche vertretungsstunde notieren soll und diese stunden dann irgendwann freinehmen kann...
obwohl ich auch nicht genau weiß, wie das organisatorisch klappt...
vielleicht erkundigst du dich einfach mal im seminar, beim schulamt oder beim lehrerverband, die müssen dir doch genaue auskunft geben können
Hallo,
prinzipiell gilt, dass ab der 4. Stunde der Vertretungsunterricht bezahlt werden muss. Daher wird bei uns an der Schule das Phänomen oft gesehen, dass viele Lehrer 3 Vertretungsstunden und nicht mehr haben...logischerweise wird das oft ausgereizt.
Allerdings weiß ich nicht, ob man als Referendar offiziell Anrecht auf die Bezahlung der Überstunden hat, da ja offiziell der Ref "keine Vertretungsstunden geben darf" (s. meinen Kommentar weiter oben). Das bezweifle ich doch sehr, dass man da was bekommt.
Fred
prinzipiell gilt, dass ab der 4. Stunde der Vertretungsunterricht bezahlt werden muss. Daher wird bei uns an der Schule das Phänomen oft gesehen, dass viele Lehrer 3 Vertretungsstunden und nicht mehr haben...logischerweise wird das oft ausgereizt.
Allerdings weiß ich nicht, ob man als Referendar offiziell Anrecht auf die Bezahlung der Überstunden hat, da ja offiziell der Ref "keine Vertretungsstunden geben darf" (s. meinen Kommentar weiter oben). Das bezweifle ich doch sehr, dass man da was bekommt.
Fred