Hallo, habe hier gelesen, dass man das Ref. abbrechen kann und sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben kann. Ich möchte gerne "Pause" machen und in einem Jahr noch mal anfangen. Man sollte aber wohl darauf achten, dass nix mit Krankheit erwähnt wird und persönliche Gründe gehen wohl auch nicht? Wer weiß, welche Gründe man angeben kann, um später noch einmal zugelassen zu werden und nicht zum Amtsarzt geschickt wird? Wird die Zeit, die man schon im Ref. ist angerechnet? Viele Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank Vanessa
Gründe für Abbruch??
Bitte keine Wiederholungen der Fragen!
Hallo Vanessa!
Ich habe dir die Fragen bereits bei deinen anderen Beiträgen beantwortet, wo du die gleichen Fragen gestellt hast. Bitte nicht mehr für ein Problem mehrere Beiträge schreiben!
Kurzfassung:
Private Gründe sind schlecht!
Berufliche Gründe (siehe meine Antwort) sind gut!
Gesundheitliche Gründe sind tabu!
Anspruch auf "Auszeit" gibt es nicht mehr, denn dafür gibt es zuviele Bewerber, die einen Platz im VOB haben wollen (vor allen Dingen Seiteneinsteiger) und diesen auch bekommen.
Ein Attest hilft nur kurzfristig und die Uhr tickt weiter.
Wenn der Krankheitsstand im VOB eine bestimmte Grenze erreicht, muss man automatisch um ein halbes Jahr verlängern (Merkblatt zum VOB).
Sonderurlaub (meist ohne Vergütung) gibt es zwar, aber wer davon Gebrauch machen möchte, muss dafür einen wichtigen Grund haben (z. B. sozialer Härtefall durch einen Pflegefall in der Familie)! Sonderurlaub "zum Urlaub" machen, ist nicht drin.
Die Bezirksregierungen haben längst folgende Situation erkannt:
Wer den VOB nicht durchsteht, der hat auch später als Lehrer Ausfallszeiten, die sich das Land nicht erlauben darf und kann!
Du solltest dich deshalb lieber fragen, ob der Job als Lehrerin überhaupt der richtige Job für dich ist, anstatt über Auszeit nachzudenken! Macht immer einen schlechten Eindruck, vor allen Dingen während der Ausbildung.
Lieber gehen und was anderes machen, denn die Rückkehr wird sicher härter als das, was du jetzt schon empfindest.
Tanja
Ich habe dir die Fragen bereits bei deinen anderen Beiträgen beantwortet, wo du die gleichen Fragen gestellt hast. Bitte nicht mehr für ein Problem mehrere Beiträge schreiben!
Kurzfassung:
Private Gründe sind schlecht!
Berufliche Gründe (siehe meine Antwort) sind gut!
Gesundheitliche Gründe sind tabu!
Anspruch auf "Auszeit" gibt es nicht mehr, denn dafür gibt es zuviele Bewerber, die einen Platz im VOB haben wollen (vor allen Dingen Seiteneinsteiger) und diesen auch bekommen.
Ein Attest hilft nur kurzfristig und die Uhr tickt weiter.
Wenn der Krankheitsstand im VOB eine bestimmte Grenze erreicht, muss man automatisch um ein halbes Jahr verlängern (Merkblatt zum VOB).
Sonderurlaub (meist ohne Vergütung) gibt es zwar, aber wer davon Gebrauch machen möchte, muss dafür einen wichtigen Grund haben (z. B. sozialer Härtefall durch einen Pflegefall in der Familie)! Sonderurlaub "zum Urlaub" machen, ist nicht drin.
Die Bezirksregierungen haben längst folgende Situation erkannt:
Wer den VOB nicht durchsteht, der hat auch später als Lehrer Ausfallszeiten, die sich das Land nicht erlauben darf und kann!
Du solltest dich deshalb lieber fragen, ob der Job als Lehrerin überhaupt der richtige Job für dich ist, anstatt über Auszeit nachzudenken! Macht immer einen schlechten Eindruck, vor allen Dingen während der Ausbildung.
Lieber gehen und was anderes machen, denn die Rückkehr wird sicher härter als das, was du jetzt schon empfindest.
Tanja