will aussteigen

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Grundsätzlich musst du jede sittlich nicht verwerfliche Arbeit annehmen. Derzeit ist ja auch der Ernteeinsatz in Deutschland wieder ins Gespräch gekommen. Natürlich kann man dich nicht zwingen, als Lehrer tätig zu sein, aber wenn du eine angebotene Stelle ablehnst, kann es dir passieren, dass du nicht länger Geld bekommst. Letztlich ist es auch deine Aufgabe und Verantwortung, dir dann etwas anderes zu suchen. Zumindest ALG2 ist eine bedürftigkeitsbedingte Nothilfe aus Steuermitteln. Wenn du aber selber für dein Auskommen sorgen kannst, weil du als Lehrer arbeiten kannst, dann bist du nicht in Not.

Gruß,
Snape
Zuletzt geändert von Severus Snape am 16.04.2005, 19:55:02, insgesamt 1-mal geändert.

Anastasia

Weitere Fragen zum Arbeitsamt

Beitrag von Anastasia »

Severus Snape hat geschrieben:Grundsätzlich musst du jede sittlich nicht verwerfliche Arbeit annehmen. Derzeit ist ja auch der Ernteeinsatz in Deutschland wieder ins Gespräch gekommen. Natürlich kann man dich nicht zwingen, als Lehrer tätig zu sein, aber wenn du eine angebotene Stelle ablehnst, kann es dir passieren, dass du nicht länger Gelb bekommst. Letztlich ist es auch deine Aufgabe und Verantwortung, dir dann etwas anderes zu suchen. Zumindest ALG2 ist eine bedürftigkeitsbedingte Nothilfe aus Steuermitteln. Wenn du aber selber für dein Auskommen sorgen kannst, weil du als Lehrer arbeiten kannst, dann bist du nicht in Not.

Gruß,
Snape


Hm, das klingt plausibel. Meint ihr, es ist klug, dem Arbeitsamt zu sagen, dass ich nicht ins Lehramt zurück möchte, sondern mich um etwas anderes bemühen möchte? Oder können sie mir da irgendwie dann "am Zeug flicken"? Vielleicht würde dann das Amt mir auch andere Jobs anbieten, wenn ich dies dazu sagte. Wenn ich es nicht dazusagen,w erden sie mir ja vielleicht weitgehend eben Lehrerjobs anbieten.
Wenn wir schon beim AAmt sind: Kennt sich jemand aus mit dieser 3-Monats-Regelung? Man muss anscheinend, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, so wie beim Ref, 3 MOnate im voraus das AAmt darüber unterrichten, dass man 3 Monate später dann arbeitslos sein wird. Wenn man dies nicht tut, bekommt man Abzüge beim ALG.II Weiß jemand, wieviel genau man abgezogen bekommt und wie lange der Abzug gelten wird?
Ich überlege nämlich zwischen den 2 Optionen, nach dem Ref nur zu jobben und mich nicht arbeitslos zu melden, oder mich eben arbeitslos zu melden. Dies müsste ich nur jetzt tun, weil mein Ref in 3 Monaten zuende sein wird.

Dies alles bereitet mir irgendwie Sorgen und ich würde das Amt am liebsten nie von innen sehen müssen. Habe nur leider keinen Ehemann, der für mich sorgt, kein Vermögen und auch keine Eltern, die für mich sorgen. :cry:

Würde mich freuen, wenn jemand davon schon einmal etwas gehört hat. Danke für Hilfe, Grüße Anastasia

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Selbstverständlich kannst du dich für andere Jobs beim Amt interessieren. Die haben ja auch keine Lust, "für die Katz" zu arbeiten. Ich würde mich an deiner Stelle drei Monate vorher dort melden, da du ja auf Einkünfte angewiesen bist.
Und mal ganz ehrlich, was wäre so schlimm daran, ein paar Monate als Feuerwehrlehrkraft tätig zu sein, bis du etwas anderes findest. Sieh dann zu, dass du was auf dem Lande nimmst - ist eh leichter zu bekommen. Dort sind die Verhältnisse z.T traumhaft. Die Toiletten an meiner Schule halten dem Vergleich mit jedem normalen Restaurant stand...
Wenn du was besseres gefunden hast, kannst du immer noch kündigen.

Gruß,
Snape

Tanja

...

Beitrag von Tanja »

Hallo, Anastasia!

Die Arbeitsagentur „bemüht“ sich, jemanden in dem Job unterzubringen, den man gelernt hat. Das klingt eigentlich positiv, aber nicht in deinem Fall, denn du möchtest ja nicht mehr als Lehrerin arbeiten. Die Arbeitsagentur sieht das in jedem Fall anders, denn wenn Bedarf besteht und man für keinen anderen Beruf ausgebildet worden ist, dann muss man tatsächlich den Anweisungen der Agentur folgen – oder man erhält Sanktionen.

Übrigens: Das Gerücht, dass erwerblose Akademiker zum Spargelstechen herangezogen werden oder Äste am Straßenrand einsammeln müssen, wenn sie von Hartz IV betroffen sind, ist unwahr. Jobs aus dem Niedriglohnbereich werden gerne von den Medien aufgegriffen, um die Ungerechtigkeit eines Sozialstaates öffentlich an den Pranger zu stellen. Dabei hat es nichts mit Unrecht zu tun, wenn man für Menschen, die weder über eine Schul- noch Berufsausbildung verfügen, einen Tätigkeit sucht. In meinem Fall muss ich als Akademikern aber nicht damit rechnen, für solche Tätigkeiten eingesetzt zu werden, denn mein Sachbearbeiter von der ARGE hat mir das bereits bestätigt. Er hält diese Berichte in den Medien für ziemlichen Unsinn, denn die Hintergründe werden selten beleuchtet. Solange es z. B. Bedarf in sozialen Bereichen gibt, bei denen der Einsatz von geschulten oder fachfremden Personen sinnvoll ist, werden Hilfstätigkeiten wie das Spargelstecher oder Dreck einsammeln i. d. R. an ungelerntes und schlecht zu vermittelndes Personal übertragen, die beim Amt bereits durch Arbeitsverweigerung negativ aufgefallen sind und auch sonst uneinsichtig sind, wenn es um ihr Wohl geht. Das sollte man nicht verallgemeinern! Insbesondere qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Hochschulabschluss (denn darüber berichten die Medien nicht) haben mit solchen Jobs wenig am Hut.

Aber wenn du als Lehrerin ausgebildet worden bist, dann musst du dir es auch gefallen lassen, als Lehrerin eingesetzt zu werden. Und genau diese Überlegung hatte ich auch, nach dem ich meinem VOB aufgegeben habe. Nach der II. Staatsprüfung hätte es sich schwierig gestaltet, in meinen eigentlichen Beruf als Architektin zurück zu kehren, denn dann wäre ich Lehrerin gewesen und der aktuelle Berufsabschluss zählt beim Amt! Doch unter keinen Umständen möchte ich auf meinen ehemaligen Berufsabschluss verzichten und deshalb werde ich mit der ARGE nach einer Möglichkeit suchen, um später in beiden(!) Berufen vermittelt zu werden (falls es noch mal zur Erwerbslosigkeit kommen sollte). Als Lehrerin kann mich jetzt niemand vermitteln, denn ich habe nur eine Anerkennung der I. Staatsprüfung. Derzeit ist es für mich auch wichtiger, als Architektin vermittelt zu werden.

In deinem Fall stehen aber genügend soziale Bereiche offen, in denen du über das Amt deine Kenntnisse einsetzen könnest (Beratung, Nachhilfe, Organisation), ohne an eine Schule zurückkehren zu müssen. Es gibt genügend Alternativen mit deinem Abschluss als Lehrerin. Keine Sorge, inzwischen sind bei der Arbeitsagentur mehr als 100.000 Lehrer erwerbslos gemeldet. Man weiß dort um die Probleme der Antragsteller. Nur leider hat man keine Zeit, um jeden ausführlich zu beraten.

Kopf hoch, wird schon werden …

Schönen Sonntag
Tanja

Tanja

...

Beitrag von Tanja »

>>>Letztlich ist es auch deine Aufgabe und Verantwortung, dir dann etwas anderes zu suchen. Zumindest ALG2 ist eine bedürftigkeitsbedingte Nothilfe aus Steuermitteln. Wenn du aber selber für dein Auskommen sorgen kannst, weil du als Lehrer arbeiten kannst, dann bist du nicht in Not.<<<

Hallo Snape!

Genau daran wollte die ARGE in meinem Fall auch festhalten. "Solange ich als Architektin arbeiten kann, bin ich nicht in Not", war stets die Begründung für die Ablehnung meines Antrags (Harz IV).

Nur leider ist das nur graue Theorie, denn um arbeiten zu können, bedarf es einer Arbeit. Und wer diese nicht hat, ist in Not, wenn die Grundversorgung in Gefahr ist. Es hat mich mehrere Monate gekostet, meine Situation so zu erläutern, das Gesetz und Sachbearbeitung in Einklang gebracht werden konnten. War nicht leicht, aber ich habe es geschafft. Wenn es nach der ARGE gehen würde, dann ist niemand in Deutschland in "Not", denn selbst eine ungelernte Hilfskraft kann -- laut Gesetz -- für sich selbst sorgen. Wer atmet, der lebt, glaubt Vater Staat.

Alles nur Theorie und eine Spielwiese für Rechtsanwälte. Aber nicht für die Menschen, die ihren Job verloren haben und die Miete und Verischerung zahlen müssen. Ist dem Staat egal. Die senden lieber eine Ablehnung und lassen die Menschen alleine mit ihren Sorgen. Alles nur wegen dem Satz: "Sie können für sich selbst sorgen und sind nicht in Not." Zum Glück kann man Gesetze "beugen". Bei soviel Uninn muss man es sogar ;-)
Wer fragt da noch nach Steuergeldern, die eh niemand mehr sieht? Und was ist mit dem Geld geschehen, das meine Eltern über viele Jahrzehnte in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben? Wer fragt heute noch nach Gerechtigkeit, wenn es gilt, zu überleben?

Tanja

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Hallo Tanja,
Nur leider ist das nur graue Theorie, denn um arbeiten zu können, bedarf es einer Arbeit. Und wer diese nicht hat, ist in Not, wenn die Grundversorgung in Gefahr ist.
Das streitet auch niemand ab. Es geht Anastasia darum, was geschieht, wenn ihr die Vermittlung eine Lehrerstelle anbietet. Denn dann ist die Arbeit da...

Gruß,
Snape

Tanja

...

Beitrag von Tanja »

In der Tat, selbst der Agentur für Arbeit wäre es egal, wenn Anastasia "nur" Feuerwehr an Schulen wäre und sie von einer befristeten Stelle zur nächsten "Aushilfe" schreiten würde. Und deshalb muss jeder aufpassen, nicht für solche Saisonarbeiten verheizt zu werden, denn das schafft weder Lebenqualität und schon gar keine Lebenziele. Es ist schon bedauerlich genug, daß angestellte Lehrer damit rechnen müssen, vor jeden Sommerferien entlassen zu werden, damit sie in der Zeit, wo Beamte in den Urlaub fliegen, bei der Agentur für Arbeit verbringen. Soviel zur Gerechtigkeit, wie der Staat sie sieht.

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