Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
FrauDin
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Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Beitrag von FrauDin »

Hallo,
Ich weis es gibt schon einige Threads zum Thema, aber das was ich suche, habe ich bisher nicht gefunden.
Ich werde meinen Vorbereitungsdienst abbrechen, suche aber den richtigen Zeitpunkt für den Antrag auf Entlassung. Eigentlich wollte ich noch bis zu den Sommer-Ferien durchhalten, um dann alles in Ruhe Regeln zu können, aber es fällt immer schwerer...

Wie läuft das nun ab? Kann ich mich in den Ferien entlassen lassen? Bekommt man da auch Sonderurlaub, wenn ich mich nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. 31.7.15) entlassen lassen möchte? Wenn ich den Antrag jetzt schon stellen würde, wäre ich dann gleich sonderbeurlaubt bis zum Ausscheidungstermin? Wie sieht es überhaupt mit den übrig gebliebenen Rest-Urlaub aus (wird der ausbezahlt?)? Wie viel vom Gehalt muss ich zurück bezahlen?

Ich weiß das sind viele Fragen, aber ich hoffe dennoch dass mir jemand helfen kann... Ach ja ich mache meinen Vorbereitungsdienst in Thüringen.

LG FrauDin.

Fränzy
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Re: Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Beitrag von Fränzy »

Hallo,

ich verstehe nicht recht, was Du mit resturlaub meinst? Der Urlaub bei Lehrern wird über die Ferien abgegolten. Ansich haben wir alle ca. 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr, also 2,5 Tage pro Monat. Im Ende Juli hast Du also 17,5 Tage. Also 3,5 Wochen. Bis Ende Juli hattest Du aber bereits über 25 Ferientage. Also wird sicher nichts ausbezahlt, weil Du Deine Urlaubstage schon hattest.

Sonderurlaub bei Abbruch gibt es sicher nicht.

Gehalt zurückzahlen wirst Du nicht müssen. Solange Du offiziell im Ref bist, wirst Du auch bezahlt.

Wieso lässt Du Dich nicht krankschreiben?

Viele Grüße
שָׁלוֹם

sabbel
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Re: Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Beitrag von sabbel »

Mir gingen haargenau die gleichen Dinge durch den Kopf wie Fränzy. Lasse Dich krankschreiben und bitte um Entlassung. Sonderurlaub wirst Du nicht bekommen. Ich frage mich gleichzeitig, was für Geld zu meinst zurück zahlen zu müssen.

Vielleicht kannst Du Deine Gedanken etwas genauer beschreiben?

LG

Mimi87
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Re: Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Beitrag von Mimi87 »

Hey!

Um welches Bundesland handelt es sich denn? In Niedersachsen besteht, soweit ich weiß, die Option Sonderurlaub zu beantragen. Natürlich erhälst du dann mit sofortiger Wirkung keine Bezüge mehr. Wenn trotzdem Geld überwiesen wird, musst du dieses erstatten. Versteht sich ja von selbst.
Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
Ich würde mir überlegen, ob ich davon Gebrauch mache. Die Schule hat dich ja fest eingeplant, könnte aber natürlich nichts dagegen einwänden, wenn du sofort gehen willst. Aber im Grunde bringt dir Sonderurlaub nur Nachteile.

Beste Grüße

FrauDin
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Re: Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Beitrag von FrauDin »

Danke für eure Antworten!

Ich dachte man muss den Urlaub extra beantragen, da Ferien nur unterrichtsfreie Zeit sind? D.h., wenn mein Schulleiter kommt und sagt ich muss in den Ferien kommen, um die Bibo aufzuräumen dann muss ich kommen - sofern ich keinen Urlaub beantragt habe. Deshalb die Frage mit dem Urlaub. Bis jetzt habe ich für keine Ferien Urlaub beantragt.

Zum Thema Sonderurlaub: mal Angenommen ich stelle am 12.6. den Antrag auf Entlassung zum 30.6., muss ich dann noch die 2 Wochen in die Schule oder kann/muss ich unbezahlten Sonderurlaub nehmen? Und da ja der Sonderurlaub unbezahlt ist, muss ich doch sicherlich für die Zeit vom 13.-30.6. das Gehalt zurück bezahlen oder?

LG FrauDin

Fränzy
Moderator
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Re: Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Beitrag von Fränzy »

Ist es bei euch üblich, dass ihr in den Ferien komplett in der Schule srid und arbeitet? Und wenn ja warst du immer in der Schule? Falls beides nein ist dein Urlaubsanspruch abgegolten. Automatisch. Wird in keiner mir bekannten Schule extra eingereicht ausser bei der Schulleitung selbst. Die haben bei uns echt nur 30 Tage
שָׁלוֹם

Stark
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Re: Formalitäten Abbruch Vorbereitungsdienst

Beitrag von Stark »

Was Fränzy schreibt, klingt plausibel. Allerdings gibt es durchaus auch andere Sichtweisen, denn man arbeitet ja nicht nur in der Schule. Vor allem Korrekturen finden ja häufig in den Ferien statt, was dann eindeutig Arbeitszeit ist und nicht Urlaub. Ein findiger Personalrat könnte da durchaus etwas drehen.
Unser Schulleiter hat so ähnlich übrigens selbst argumentiert, als vor ein paar Jahren ein Kollege zu den Sommerferien die Schule verlassen hat, um in den Auslandsschuldienst oder ein neues Bundesland oder so zu gehen. So genau weiß ich das nicht mehr, jedenfalls war das so, dass er aufgrund der sehr späten bayerischen Sommerferien und des sehr frühen Schuljahresbeginn dort keine oder nur kaum Sommerferien gehabt hat. Aus diese Grund hat ihn der Schulleiter für die letzten zwei Schulwochen, quasi ab Notenschluss, vom Unterricht freigestellt und als Begründung angegeben, dass der Kollege Anrecht auf Erholungsurlaub habe. Was noch hinter den Kulissen gelaufen ist, weiß ich nicht, jedenfalls haben wir ihn dann zwei Wochen vor Schluss verabschiedet und danach nicht mehr gesehen ;)

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