Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3 Ver

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Löwenherz
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Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von Löwenherz »

mrcleanor hat geschrieben: Ja der Fall ist halt nicht so einfach, letztendlich hätte evtl der Schulleiter das wirklich passend entscheiden sollen.

Ich war zu dem Zeipunkt nicht in der Lage klar zu entscheiden, aber der Druck war enorm!
Bin über weitere Tips immer dankbar.
Ranhalten wie Chilipaprika sagt und Fristen wahren, sonst hast du gar keine Chance mehr! Wenn du bislang kein Gewerkschaftsmitglied bist, stehen deine Chancen vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu profitieren eher mittelprächtig bis schlecht. Anrufen, nachfragen ist das Klügste. In jedem Fall nachfragen, ob sie dir bitte einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht empfehlen können und mit dem direkt einen Temrin vereinbaren (und eben im Zweifelsfall selbst in die Tasche greifen oder begleitend am Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen). Wenn du schon schriftlich informiert wurdest über das Nichtbestehen, dann bitte umgehend schriftlich Widerspruch einlegen (Einschreiben + Rückschein) mit dem Hinweis, dass du die ausführliche Begründung nach anwaltlicher Beratung nachreichen wirst. Da reicht ein Satz als Widerspruch aus und du hast deine Frist gewahrt. Machst du das nicht, kann dir kein Anwalt mehr helfen.

Ansonsten kannst du zwar versuchen mit dem Anwalt auf der Basis von Unterlagen zu deinem damaligen Gesundheitszustand zu versuchen, ob eine Argumentation auf mangelnde Wahrnehmung der vorgeschriebenen Fürsorgepflicht hilfreich ist, finde aber dennoch, es ist zu einfach, hier die Verantwortung der Schulleitung zuschieben zu wollen. Zuallererst bist du doch selbst für dich verantwortlich, kennst dich am besten, solltest deine Grenzen kennen und wissen, was du dir zumuten kannst. Da solltest du zumindes dir selbst gegenüber an dieser Selle ehrlich genug sein, dass du selbst einfach offensichtlich keine gute Entscheidung für dich getroffen hast. Zuallererst hast nämlich du selbst eine Fürsorgepflicht für dich und die Erhaltung deiner Arbeitskraft.
Ja, der Druck ist enorm im Ref, das geht uns Referendaren allen so, dass wir diese konstante Belastung merken. Nicht umsonst ist das Ref auch ein Belastungstest, um sich in einem wirklich körperlich und mental wirklich anspruchsvollen Beruf für eine Festanstellung (womöglich noch mit dem Maximalpaket an staatlicher Sicherheit in Form der Verbeamtung) zu empfehlen. Gerade wenn man gesundheitliche Probleme hat steht man selbst in der Verpflichtung gut auf seine Grenzen zu achten.
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Worst case: Du kannst nicht wiederholen. Dann gilt es zu prüfen, ob du dir vorstellen kannst dich für ein anderes Lehramt an der Uni zu bewerben. Dein Prüfungsanspruch ist dann ja nur in diesem einen Lehramt erloschen. Unter Anerkennung aller Studienleistungen solltest du da vergleichsweise schnell durch sein in einem anderen Lehramt (je nach Art des Lehramts und der zu absolvierenden Scheine wohl maximal 1-2 Jahre) und hättest dann erneut einen vollen Prüfungsanspruch in einem 2.Staatsexamen im neuen Lehramt. Wenn es dann immer noch nicht klappen sollte wäre das ein deutlicher Hinweis darauf es vielleicht doch mit einem anderen Berufsfeld zu versuchen. Wobei rein theoretisch ja dann immer noch 1-2 weitere Lehramtsstudiengänge möglich wären...

Alternative: Berlin stellt gerade begeistert Leute ein, die noch nicht einmal Lehramt studiert haben. Zumindest zeitweise, bis die Berliner ihrer Lücken geschlossen haben, könntest du dort wohl eine Chance haben, vorausgesetzt die Einstellungspolitik Berlins schließt Nichterfüller nicht von vornherein aus wie die vieler anderer Bundesländer.

mrcleanor
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Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von mrcleanor »

Vielen Dank,

an alle für die vielen guten Tips.

Ich denke die Mitteilung wird Mitte/Ende März kommen.

Das ich damals keine Widerspruch eingelegt habe und auch davor nicht viel ärger machen wollte war im Nachhinein der falsche Gedanke.

Fehlzeiten Lagen bei 5 Wochen, weil ich die Krankenscheine nicht abgeben und weitere haben wollte.
Der Arzt hat im Nachhinein eine generelle 3 Monats Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Danke Chillipaprika für einige Denkansätze!
Auch mit dem Personalrat, soweit hatte ich wieder nicht gedacht, bzw wußte nichts davon.

Ich weis nicht ob ich das alles noch im anderen Lehramt machen darf.
Bin am Ende, muss sehen wie es weitergeht...

Kiggie
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Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von Kiggie »

Hm, du warst krankgeschrieben bist aber trotzdem zur Schule gegangen?

Klar ist rechtlich erlaubt theoretisch, aber klug war es ja nicht.
Warum?
Wenn man länger krank ist wird diese Zeit ja am Ende auf die Referendarszeit draufgeschlagen (zumindest in NRW). Von daher hättest du ja nichts verloren.
Also die Schuld würde ich da nicht beim Schulleiter suchen.

Die andere Frage ist: Lag es nur daran? Oder ist vielleicht doch auch generell ein Problem mit dem Ref und Lehramt zu sehen?

Ein anderes Lehramt musst du zunächst an der Uni nachstudieren, dann kannst du dich erneut für das Ref bewerben.

Maximer
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Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von Maximer »

mrcleanor hat geschrieben: Der Schulleiter sieht da aber kein Befriedigend, was das ausgleichen würde, somit wär ich nicht zugelassen.

Könnte man das auf Härte anklagen? (Evtl. eine Kanzlei in NRW die sich da spezialisiert hat?)
Oder durch die Verletzung nachträglich verlängern?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, wurdest du nach Verlängerung nicht zum eigenverantwortlichen Unterricht zugelassen und daher wirst du nun entlassen ohne Prüfungsanspruch bzw. Chance auf Fortsetzung des Referendariats?

In diesem Fall würde ich unbedingt den rechtlichen Weg versuchen, denn zu verlieren gibt es dann in deiner Sache nichts. Da du kein Gewerkschaftsmitglied bist (was sehr schade ist), musst du selbständig tätig werden. Du solltest jedoch unbedingt versuchen, über eine der großen Gewerkschaften eine Beratung zu erhalten, auch die für dich zuständigen Personalräte solltest du in deiner Sache befragen.

Leider gibt es nicht viele Anwälte, die sich auf das Beamtenrecht spezialisiert haben, daher wären die Gewerkschaften die richtigen Anlaufstellen, um entsprechende Auskünfte zu erhalten.

Dummerweise wird man im Referendariat häufig in eine dermaßen passive und hörige Rolle gedrängt, dass man die eigenen Rechte gar nicht rechtzeitig wahrnimmt aus (z.T. berechtigter) Angst, dass sich das negativ auswirken könnte. Du stehst teilweise unter Einflüssen und psychischem Druck, das können sich Außenstehende gar nicht vorstellen.

Meine Meinung: Du hast ein Recht darauf, das Referendariat im Vollbesitz deiner psychischen und physischen Kräfte zu bewältigen und für diese Chance würde ich unbedingt kämpfen, auch wenn es schwer wird - das kann außerdem neue Energien freisetzen!

Maximer

chilipaprika
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Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von chilipaprika »

Warum kriegst du denn erst Ende März die Meldung darüber, dass du JETZT nicht zum 2. Versuch nicht zugelassen wirst?
und wogegen hättest du das erste Mal Widerspruch einlegen sollen? Gegen die erste Nicht-Zulassung? Ja, vermutlich, aber jetzt kannst du es auch versuchen. Wie Maximer sagt: du hast wenig zu verlieren.

Maximer
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Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von Maximer »

chilipaprika hat geschrieben:Warum kriegst du denn erst Ende März die Meldung darüber, dass du JETZT nicht zum 2. Versuch nicht zugelassen wirst?
und wogegen hättest du das erste Mal Widerspruch einlegen sollen? Gegen die erste Nicht-Zulassung? Ja, vermutlich, aber jetzt kannst du es auch versuchen. Wie Maximer sagt: du hast wenig zu verlieren.
Ich tippe mal, dass der Threadersteller Ende Dezember die Mitteilung vom Seminar bekam, dass er aus dem Referendariat entlassen wird zum 31.03.2019 ohne Möglichkeit, das Referendariat zu einem anderen Zeitpunkt woanders wiederaufnehmen zu können.

Er wird von der Seminarleitung beraten und ggf. davon überzeugt worden sein, dass dies für alle Beteiligten am besten ist und hat dann seine Entlassung unterschrieben in einem Zustand psychischer Orientierungslosigkeit.

Nun ist der Threadersteller aus der Lethargie/Ohnmacht erwacht und hat realisiert, dass es nicht optimal für ihn gelaufen ist und dass auch die besonderen Umstände und nicht nur er selbst schuld am Scheitern waren. Muss nicht so sein, aber in der Regel läuft es so oder so ähnlich ab.

Maximer

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