Entlassung

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
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Harald

Beitrag von Harald »

@Ulrich: Äh, meinst du nicht, das es ratsam wäre, wenn Du ein wenig editieren würdest :wink:

Sophie
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Wohnort: Bayern

Beitrag von Sophie »

Michaela,
es darf alles in die Personalakte, auch Behauptungen, die so nicht zutreffen, solange nicht von Vergewaltigung die Rede ist. Das mit Anwalt und das da wieder rauskriegen, ist unmöglich!

Ulrich
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Registriert: 30.09.2006, 17:40:19

Die Referendars-Fertigmache

Beitrag von Ulrich »

Heute waren sogar zwei hohe Herren der Bezirksregierung dabei.
Bevor ich morgen selber meinen Rücktritt einreiche,
möchte ich auf diesem Wege auch noch einmal Euch konsultieren,
ob´s jetzt tatsächlich so weit ist, dass der Selbstrücktritt besser ist als das Weitersturdraufhalten.

kakaotrinkerin

Beitrag von kakaotrinkerin »

DAs würde ich auch davon abhängig machen, WAS man Dir vorwirft bzw. inwieweit man diese "Unfähigkeit" begründet.

Und selbst kündigen würde ich nach wie vor nicht, weil Du dann vom Amt eben kein Geld bekommst.

Knochenhund
Beiträge: 93
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Wohnort: Hessen

Beitrag von Knochenhund »

Auf keinen Fall selbst "kündigen".

so einfach ist das gar nicht, wegen Unfähigkeit aus d dienst entfernt zu werden!
Halte dem Druck stand! notfalls machst eben (n paar monate) Krankenschein!

Rico
Beiträge: 435
Registriert: 17.02.2007, 15:37:23

Beitrag von Rico »

An unserem Seminar wird empfohlen, in so einem Fall das Referendariat aus "gesundheitlichen Gründen" zu beenden.

Welche Konsequenzen das für das Arbeitsamt hat, weiß ich nicht, aber damit bleibt dir der Weg zurück immer frei.

Ulrich
Beiträge: 21
Registriert: 30.09.2006, 17:40:19

Rico: Wo ?

Beitrag von Ulrich »

Rico, in welchem Bundesland bist Du,
in welchem Regierungsbezirk, an welchem Studienseminar ?
Meine einschlägigen geographischen Daten sind NRW, Köln und Vettweiß.

Und an alle: Stimmt die Information von Vettweiß,
dass man nach Selbstrücktritt mit einer gewissen Bescheinigung des Studienseminars
beim Arbeitsamt ebensogute Karten hat wie wenn man vom ArbeitGEBER gekündigt worden wäre ?

Wahrscheinlich besuche ich morgen früh sowieso
mein Arbeitsamt (Euskirchen) und informiere mich direkt dort.

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