Netflix im Unterricht?

Fragen & Antworten zu didaktischen Problemen, methodische Kniffe für den nächsten Unterrichtsbesuch usw.
Valerianus
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Valerianus »

Dir ist schon klar, dass das einfach die Übersetzung der amerikanischen Rechtslage (erkennbar an den Altersgrenzen) ist und demnach auf das amerikanische fair-use abzielt?

Da wir uns als Beamte aber auf die Rechtseinschätzung des Dienstherrn verlassen können, sollte
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_rech ... lm/schule/
http://www.lwl.org/film-und-schule-down ... ildung.pdf
http://www.schulamt-rosenheim.de/userfi ... insatz.pdf
das hier ausreichen. ;)
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

Klaus M.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Klaus M. »

Hallo zusammen,

ich glaube weiterhin an ein Missverständnis und nenne dir auch gerne weitere Beispiele, wo ich weiterhin auf umfangreichere Lizenzen angewiesen bin, auch wenn mein Unterricht weiterhin nicht-öffentlich ist: Da geht es in unserer Zeit also auch um dein Einsatz in digitalen Plattformen, d.h. ich möchte meinen Schülern den Film nicht nur vorführen, sondern den Film auch meinen SuS digital zur Verfügung stellen, damit Sie jederzeit und an jedem beliebigen Ort darauf zugreifen können, dann sollen Sie den Film auch bearbeiten können und diese Bearbeitungen dann der Gruppe dann wieder teilen können ein Musterbeispiel würde ich dann sogar gerne auf der Schulhomepage veröffentlichen, damit jeder weiß, was bei uns in Sachen Medienbildung läuft. Das ginge mit meiner privat erworbenen DVD nicht und ich lasse sogar das leider weg.

Ich brauche keinen Juristen der mir §15 deutet. Ich bin mit meinen Schülern durch persönliche Beziehungen verbunden - wenn du das nicht bist, solltest du deine Berufswahl vielleicht überdenken. Und dein wiederholte Auskunft, dass sich am 01.03.2018 etwas - in dieser Frage "Nicht-öffentlicher Unterricht" etwas geändert habe ist einfach nur eine Fehlinformation, die du, bevor du Sie so vehement wiederholst doch bitte überprüfen solltest.

Ich gebe dem Kollegen Valerianus überdies recht, dass unsere Dienstherren das zuletzt auch immer wieder auf Grund von Filme-Im-Unterricht.de richtiggestellt haben: Unterricht ist nicht-öffentlich.

Kay G.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Kay G. »

Moin Klaus,

die Online-Nutzung (moodle, Itsleraning, etc.) ist im Schulbereich doch erst maximal 10 Jahre Thema. Weit davor haben Bildstellen schon rechtssichere AV-Medien erworben, eben wegen der Frage der vorhandenen Öffentlichkeit gemäß UrhG (ich verweise erneut auf das Positionspapier der Landesmedienzentren von 2010).

Zu Paragraf 15: Es reicht nicht, wenn Deine Beziehung zu den Schülern persönlicher Natur ist. Die Beziehungen zwischen allen Schülern untereinander müssen ebenso persönlich sein. In Zeiten der Inklusion, gestiegener Heterogenität im Klassenverband (inkl. Sprachbarrieren) und vieler anderer Aspekte die hier reinspielen, ist die pauschale Aussage "Schule ist nicht öffentlich" nicht zu tragfähig.

Zwei der drei geposteten Links von "Valerianus" sind veraltet (2010/2015). Da werden teilweise noch Paragrafen referenziert, die seit der letzten Urheberrechtsreform gar nicht mehr existieren (z.B. 52a). Der dritte Link macht keine Zeitangabe (ist mir aber schon länger bekannt und datiert auch vor den 01.03.18).

Am Ende kann jeder Lehrer das tun, was er für richtig hält. Aber Rechtssicherheit kann man sich nicht herbeiwünschen. Sie ist gegeben oder eben nicht.

Klaus M.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Klaus M. »

Hallo,

ja das stimmt. Moodle und Co. haben sich "erst" die letzten 10 Jahre entwickelt. Und davor war auch der Druck von YouTube und Netflix nicht so groß, deswegen gab es Filme-Im-Unterricht.de noch nicht. Das damals aber den Initiatoren schon lieb gewesen wäre, dass Unterricht nicht öffentlich ist, stimmt. Was aber nichts daran ändert, dass das damals schon nicht so wahr. - Hier beißt sich auch deine Argumentation, wenn du felsenfest (ohne Belege!) behauptest es hätte sich am 01.03.2018 zum Thema nicht-öffentlichkeit des Unterrichts etwas verändert. Beachte auch meinen Versuch die Praxis differnziert wiederzugeben.

Du hast recht, dass Beziehungen in der Klasse gegeben sein müssen. Davon bin ich vorher aus meiner Perspektive ausgegangen - ich unterrichte über mehrere Monate Klassen die mehrer Monate, teilweise mehrere Jahre persönliche Beziehungen mit mir und untereinander aufgebaut haben. Dein Einwand, dass Inklusion oder Sprachbarrieren an den persönlichen Beziehungen etwas mindern irritiert mich allerdings zutiefst. Wenn du mal (das Glück) gehabt hättest mit Schülerinnen und Schülern mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zusammen zu arbeiten, wüßtest du, dass in diesen Gruppen die Reinform von persönlichen Beziehungen vorliegt. Schülerinnen und Schüler die aus Afghanistan, Syrien etc. stammen und enorm dankbar sind in eine Schule gehen zu können überwinden auf der Ebene der persönlichen Beziehungen ihre (Sprach-) Barrieren genauso. Du kannst aber - mit deinem Argument - mal den Vorschlag machen, dass man Patch-Work-Familien, Familien mit Kindern mit Behinderungen etc. auch als Öffentlichkeit ansehen kann und am besten extra Lizenzen für den Fernsehkonsum verkauft.

Links im Internet interssieren mich eigentlich nicht. Und Ministerien kommunizieren meistens auf behördenebene. Wenn das eine oder andere Bundesland - ich habe allerdings in der Fortbildung die offizielle und deswegen für mich rechtssichere Aussage bekommen, dass Unterricht im Klassenverband nicht-öffentlich ist - noch keine entsprechende Mitteilung verschickt hat, dann wahrscheinlich einfach nur, weil es dazu nichts zu sagen gibt, da sich ja nichts verändert hat. Oder gab es 2012 eine Stellungnahme der Bundesregierung, dass es kein Weltuntergang geben wird? ;)

Ich beende jetzt mein Korrekturmarathon und bedanke mich für die kleinen Pausen mit Abwechslung, auch wenn ich dir weiterhin empfehlen würde deine Quellen zu überdenken.

Kay G.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Kay G. »

Moin Klaus,

auch wenn Du Links nicht magst, möchte ich zum Abschluss noch zwei bringen, weil Du ja einen Beleg vermisst, der zeigt, dass sich ab dem 01. März 2018 etwas an der juristischen Einschätzung geändert hat.

https://www.filme-im-unterricht.de/blog ... s-urhwissg

---> Seite 42 (Infokasten rechts oben):
https://www.blm.de/files/pdf1/urheberre ... klicks.pdf

Ich danke Dir für den anregenden Austausch
Viele Grüße

Kay

Das_Mü
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Das_Mü »

Hallo in die Runde,

ich habe die Posts jetzt nur kurz überfolgen, habe aber zu diesem Thema gerade vor den Osterferien eine Schulrechtsfortbildung bei Herrn Dr. Hoegg in Niedersachsen besucht.

Der Einsatz von Netflix und auch Youtube und gekauften Filmen ist demnach in Klassen, in denen ich planmäßig und dauerhaft unterrichte, erlaubt und keine öffentliche Veranstaltung, solange ich die Medien für meinen Unterricht einsetze. Verboten ist der Einsatz in Vertretungsstunden. Sofern ich aber eine AG anbiete und die Lerngruppe in einem Halbjahr mindestens 15x unterrichte, ist auch hier der Einsatz erlaubt.

Viele Grüße
Das_Mü

tiger
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Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von tiger »

Die hitzige Diskussion und die vielen Links mit unterschiedlichen Einschätzungen in der Verbindung mit der sich ständig wandelnden Sach- und Rechtslage heißt doch, dass man sich im Zweifel auf einen Verbotsirrtum berufen kann.

Wenn ein Sachverständiger wie der mit einschlägigen Ratgebern bekanntgewordene Jurist Hoegg im Rahmen von Fortbildungen behauptet, es sei unter den genannten Voraussetzungen erlaubt, dann kann einem Lehrer niemand am Zeug flicken, selbst wenn ein Gericht zu einer gegenteiligen Auffassung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit kommen sollte.

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