Das alles ist völlig irrelevant, weil:Anna23 hat geschrieben:spiel mit offenen karten...du bist noch in der ausbildung...kein fertiger lehrer...du hast keinen vollen stundenplan...außerdem beginnt dein ref im september glaube ich und der auftritt wäre schon im oktober...wer weiß ob du zu dieser zeit überhaupt schon selbstständigen unterricht hast...
Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflischen Schulen in Bayern §23:
"Die Studienreferendare sind hinsichtlich der Gewährung von Erholungsurlaub Lehrern an öffentlichen Schulen nach den jeweils geltenden Bestimmungen gleichgestellt."
Ich will keineswegs dem Fragesteller sein musisches Engagement schlecht machen, aber doch aufzeigen, dass der Schulleiter nach den gesetzlichen Vorgaben für diesen Zweck keinen Sonderurlaub geben _darf_. Welchen Grund sollte er (der SL) haben, gegen seine Vorschriften zu verstoßen und sich dadurch selbst angreifbar zu machen?
aber:
Die Frage muss auch gestellt werden, welchen Eindruck es auf den SL machen wird, wenn ein junger Referendar, der gerade erst seinen Dienstantritt hatte, als erstes fragt, ob er mal eben eine Woche fehlen kann? Welches Bild wird der SL da bekommen? Und wie wirkt sich das auf die Beurteilung aus, die immerhin 5/13 des zweiten Examens ausmacht?
Ich kann mich lebhaft dran erinnern, was es für ein Theater war, als eine Kollegin am Freitag nach der vierten Stunde gehen wollte, weil nur so der Flieger zu erreichen war, den sie erwischen musste, um zu einer Hochzeit nach Portugal zu fliegen. Da ging es um zwei (!) Stunden Unterricht. Und die Dame war auch Reffi, der Termin stand lang im Voraus fest...