Hallo zusammen!
Ich habe den SuS einer 11. Klasse in Deutsch vor den Ferien als "große HA" eine komplette Kurzgeschichtenanalyse aufgegeben. Dafür hatten sie eine Woche Zeit. Jetzt bin ich bei der Korrektur und habe eine computergeschriebenen dabei, in der Formulierungen auftauchen, die ich dem betreffenden Schüler bisher nicht zugetraut habe. Jetzt habe ich in gängigen Interpretationen und im Internet danach gesucht, kann dem Schüler aber nicht nachweisen, dass es sich nicht doch um seine eigene Arbeit handelt.
Wie gehe ich damit denn um? Einerseits habe ich keine Quelle gefunden, andereseits möchte ich aber nicht, dass dieses zur Nachahmung anleitet.
Viele Grüße und schöne Ferien!
Schüler und Internet
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Re: Schüler und Internet
Hallo auch!
Ein wirklich leidiges Problem, mit dem du es da zu tun hast.
Wenn du dem Schüler nichts nachweisen kannst, war er einfach "zu gut". Sofern auch für deine Schüler der Grundsatz steht, dass fremdes Gedankengut zu kennzeichnen ist und sie dann doch dagegen verstoßen, ist das durchaus etwas, das zur Sprache gebracht werden muss. Ohne konkreten Nachweis, würde ich aber davon absehen, etwas zu unternehmen. In dubio pro reo oder so...
Von der Uni weiß ich, dass ein oder zwei Dozenten Software nutzten, um Plagiate zu prüfen. Gibt es sowas vielleicht auch an deiner Schule? Vielleicht hast du damit mehr "Glück".
Beste Grüße,
LooseMoose
Ein wirklich leidiges Problem, mit dem du es da zu tun hast.
Wenn du dem Schüler nichts nachweisen kannst, war er einfach "zu gut". Sofern auch für deine Schüler der Grundsatz steht, dass fremdes Gedankengut zu kennzeichnen ist und sie dann doch dagegen verstoßen, ist das durchaus etwas, das zur Sprache gebracht werden muss. Ohne konkreten Nachweis, würde ich aber davon absehen, etwas zu unternehmen. In dubio pro reo oder so...
Von der Uni weiß ich, dass ein oder zwei Dozenten Software nutzten, um Plagiate zu prüfen. Gibt es sowas vielleicht auch an deiner Schule? Vielleicht hast du damit mehr "Glück".
Beste Grüße,
LooseMoose
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Re: Schüler und Internet
Ich kündige immer an, dass ich einige Fragen zum Inhalt stelle (mündlich). Wenn ein Schüler einen Text selbst recherchiert und verfasst hat, hat er auch keine Probleme mit der Beantwortung dieser Fragen. Kann er diese Fragen nicht beantworten, gehe ich davon aus, dass der Text fremden Ursprungs ist. Wie gesagt, diese Vorgehensweise kündige ich vorher an.
Hexe
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Re: Schüler und Internet
Tja, es muss ja nicht alles aus dem Internet kopiert sein. Vielleicht hat Mama, Papa oder wer auch immer geholfen.Spierchen hat geschrieben:Jetzt habe ich in gängigen Interpretationen und im Internet danach gesucht, kann dem Schüler aber nicht nachweisen, dass es sich nicht doch um seine eigene Arbeit handelt.
Ja, aber damit wird kein Nachweis geführt, dass er die Hausaufgabe nicht selbständig verfasst hat. Was er gestern konnte und wusste, muss er heute keineswegs können und wissen. In dubio pro reo.Hexe hat geschrieben:Wenn ein Schüler einen Text selbst recherchiert und verfasst hat, hat er auch keine Probleme mit der Beantwortung dieser Fragen. Kann er diese Fragen nicht beantworten, gehe ich davon aus, dass der Text fremden Ursprungs ist.
dein Verhalten und du - das kotzt alles dermaßen an. Halte doch einfach mal deine Fresse! (...) verpiss dich von hier. Es geht hier um die SCHULE. Von der DU allerdings keine Ahnung (mehr) hast.
Re: Schüler und Internet
Irrtum Fräulein Schneider - ein Kolloquium o.ä. kann durchaus Bestandteil eines solchen Leistungsnachweises sein. Es kann sogar soweit gegangen werden, dass das Kolloquium mindestens mit ausreichend bestanden sein muss, damit für das ganze "Paket" der Leistungsnachweis überhaupt ausgestellt, sprich: die Note erteilt wird.
Aber wie soll das jemand wissen, der von der Praxis keine Ahnung hat.
Aber wie soll das jemand wissen, der von der Praxis keine Ahnung hat.
Und noch ein schöner Irrtum: der Schüler ist verpflichtet, den in einer Stunde behandelten Stoff auch über die Folgestunde zu beherrschen. Wie heißt es so schön? ... wird als bekannt vorausgesetzt.Was er gestern konnte und wusste, muss er heute keineswegs können und wissen.
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Eigene Meinung schon immer.
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Re: Schüler und Internet
Kann man so sehen. Aber eine einmal gegebene gute Note (z. B. in einem Diktat) wird man wohl kaum wieder stornieren können, weil der Schüler die Rechtschreibregeln in der nächsten Stunde nicht mehr beherrscht.Stefan24 hat geschrieben:der Schüler ist verpflichtet, den in einer Stunde behandelten Stoff auch über die Folgestunde zu beherrschen. Wie heißt es so schön? ... wird als bekannt vorausgesetzt.
Die Sache finde ich auch deshalb interessant, weil ein Lehrer meiner Tochter einmal unter ihre Hausarbeit (Seminarfach??) geschrieben hat, dass sie nur deshalb keine 1 bekomme, weil Sie die Arbeit nicht selbst geschrieben hat. Ich weiß natürlich ganz genau, wer die Arbeit geschrieben hat... Übrigens gab's nach einem kurzem Brief an die Rektorin doch noch die 1.
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Re: Schüler und Internet
Da, wo ich herkomme, gibt's für ein nachgewiesenes Plagiat ne glatte 6, keine Chance auf Wiederholung und je nach Härte ggf. ne Anzeige - aber garantiert keine Eins.Katharina Schneider hat geschrieben:Die Sache finde ich auch deshalb interessant, weil ein Lehrer meiner Tochter einmal unter ihre Hausarbeit (Seminarfach??) geschrieben hat, dass sie nur deshalb keine 1 bekomme, weil Sie die Arbeit nicht selbst geschrieben hat. Ich weiß natürlich ganz genau, wer die Arbeit geschrieben hat... Übrigens gab's nach einem kurzem Brief an die Rektorin doch noch die 1.
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