Hallo Leute,
bei mir brennt eben die Hütte (Ausarbeitung benoteter LP, Klassenarbeiten korrig.,Jahresgespräch vorbereiten, Kolloqiuim und halt den rest an Unterrichtsvorbereitung etc.....)----------
----------------- nerv-------------------!!!!--------------------------arrrrrg
Und unser Abteilungsleiter hat nichts besseres zu tun als noch einen drauf zusetzten.
Am kommenden Montag ist verwaltungsübung und schüttet mich noch mit Fragen zu.
Bis auf zweie hab ich so weit aber bei 2 Fragen haperts.-- finde nix.
Anbei meine Herausforderung (Probleme gibt es nicht):
1. Kläre die Rechtslage für die Benotung von Gruppenarbeit bzw. Teamleistungen.
2. Zwei Wochen vor Schuljahresende bzw Notenschluss kommt ein Schüler und möchte mit einem Referat die Note verbessern. Wie ist die Rechtslage.
Bemerkung zu 2.
Was denn nu 2 Wchen vor Schuljahresende oder Notenschluss, für mich sind dass 2 Dinge.
hat einer ne idee zu den 2 Fragen??
Danke für eure Hilfe
Fachli
Hilfe in Rechtslagen-Fragen --Hilfe brennt
Re: Hilfe in Rechtslagen-Fragen --Hilfe brennt
zu 1)Fachli hat geschrieben: 1. Kläre die Rechtslage für die Benotung von Gruppenarbeit bzw. Teamleistungen.
2. Zwei Wochen vor Schuljahresende bzw Notenschluss kommt ein Schüler und möchte mit einem Referat die Note verbessern. Wie ist die Rechtslage.
Gruppenarbeiten können generell auf zweierlei Art und Weise benotet werden:
a) die gleiche Note für alle Schüler
b) individuelle Noten für jeden Schüler aus der Gruppe
Letzteres ist eigentlich fairer und leistungsangemessener, wenngleich die Feststellung der Leistung bei einem gemeinsamen Ergebnis nicht immer einfach ist.
Bei Examensarbeiten oder Hausarbeiten ist es mitunter auch möglich, im Team Arbeiten zu schreiben und abzugeben, jedoch muss zweifelsfrei erkennbar sein, von wem welche Teilleistung stammt.
Ich habe eine Mischung aus 1 und 2.
Pro Gruppenarbeit bzw. -referat o.ä. gibt es eine Inhaltsnote, die jedes Mitglied bekommt. Darüber hinaus gibt es eine Note für den individuellen Vortrag - entsprechend für jeden Schüler einzeln.
Das hat den Vorteil, dass man sich für die Inhaltsnote gemeinsam anstrengt, aber immer noch durch seinen eigenen Einsatz die Möglichkeit hat, zusätzlich zu punkten.
Beide Teilnoten werte ich 50:50.
zu 2)
Der Schüler hat nicht das Recht auf ein Referat. Das ist eine Konzession an den Schüler. Ich weigere mich für gewöhnlich, Schüler so etwas machen zu lassen, weil ein einziges Referat am Schuljahresende, weil einem der Ar*** auf Grundeis geht, nicht ein ganzes Halbjahr, was vorher u.U. satt "fünf" ist, ersetzen bzw. auf "vier" pushen kann.
Wenn ein Schüler zwischen zwei Noten steht, bekommt er von mir vorher im Unterricht die Möglichkeit zu zeigen, welche Note ihm zusteht.
Wenn der Schüler Deine Angebote Leistung zu zeigen während des Unterrichts nicht wahrnimmt, ist das sein Problem.
Darüber hinaus solltest Du vielleicht einmal einen Blick in Richtlinien und (Kern)Lehrpläne werfen, sowie in das Schulgesetz Deines Landes.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
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Re: Hilfe in Rechtslagen-Fragen --Hilfe brennt
Es wäre sehr sinnvoll, zu wissen, in welchem Bundesland der TE sein Ref absolviert - wenn er z.B. in Bayern ist, bekommt er mit Möglichkeit 1 oder auch nur einer Mischung aus 1 und 2 nämlich womöglich ein Problem. Hier darf es - oder erinnere ich mich da jetzt völlig falsch? - nämlich wirklich nur individuelle Noten geben. Man muss, um rechtlich korrekt zu handeln, also bei der GA der Gruppe über die Schulter schauen, und die Leistungen jedes Schülers, den man benoten will, einzeln beobachten.Lysander hat geschrieben:Gruppenarbeiten können generell auf zweierlei Art und Weise benotet werden:
a) die gleiche Note für alle Schüler
b) individuelle Noten für jeden Schüler aus der Gruppe
Letzteres ist eigentlich fairer und leistungsangemessener, wenngleich die Feststellung der Leistung bei einem gemeinsamen Ergebnis nicht immer einfach ist.
Bei Examensarbeiten oder Hausarbeiten ist es mitunter auch möglich, im Team Arbeiten zu schreiben und abzugeben, jedoch muss zweifelsfrei erkennbar sein, von wem welche Teilleistung stammt.
Ich habe eine Mischung aus 1 und 2.
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Re: Hilfe in Rechtslagen-Fragen --Hilfe brennt
Richtig - und es kann theoretisch dann bei jedem die gleiche Note rauskommen. Bei mir ist das Kriterium "Sozialverhalten" noch wichtig, und zwar bei der Erstellung der Präsentation und dann bei den Vorträgen. Wenn da einer stört, dann habe ich einen guten Grund, diesem Schüler eine schlechtere Note als seinen anderen Gruppenmitgliedern zu geben. Aber es ist halt schwer, nicht umsonst wird das Thema "Leistungsmessung bei Gruppenarbeiten / Präsentationen" immer wieder gerne diskutiert...Man muss, um rechtlich korrekt zu handeln, also bei der GA der Gruppe über die Schulter schauen, und die Leistungen jedes Schülers, den man benoten will, einzeln beobachten.
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Re: Hilfe in Rechtslagen-Fragen --Hilfe brennt
@ Lyasander: In NRW ist es meines Wissens verboten Kollektivnoten zu geben.
Es ist nicht schlimm, wenn man mal hinfällt. Schade ist es, wenn man liegen bleibt.
Klassenleitung einer 6. und einer 7. Klasse.
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Re: Hilfe in Rechtslagen-Fragen --Hilfe brennt
Uns wurde im Seminar (Niedersachsen) auch beigebracht, dass bei Gruppenarbeiten auf jeden Fall die Leistung eines jeden Schülers bewertet werden muss. Wie Krähe schon sagt, man muss die Schüler während der Gruppenarbeitsphase ganz intensiv beobachten und ihre Leistungen so individuell bewerten.
Re: Hilfe in Rechtslagen-Fragen --Hilfe brennt
Jein.Giftzwerg hat geschrieben:@ Lyasander: In NRW ist es meines Wissens verboten Kollektivnoten zu geben.
Learnline sagt bei Gruppenarbeiten etwas anderes - siehe hierzu Punkt 7 des folgenden Links.
Man sollte meinen, dass meine Notengebungspraxis hier durchaus mit der Bewertung des Gruppenergebnisses (hier: PowerPoint Präsentation) und der Bewertung der individuellen Leistung (Präsentationskompetenz) korrespondiert, oder?
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
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