Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
ranii
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Re: Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Beitrag von ranii »

Nach der Bekanntgabe meiner Schwangerschaft wurde ich direkt von allen Pausenaufsichten befreit. Dazu wurde meine Schwangerschaft bei Vertretungsunterricht berücksichtigt, sodass ich öfter mal eine Freistunde bekommen habe. Gerade das erste Drittel der Schwangerschaft empfand ich ind er Schule sehr anstrengend, weil mir oft wegen Hunger übel war und spätestens nach meinen Regelunterrichtsstunden ich mich hinlegen und ausruhen musste. Unterschätze bitte die Hormonumstellung deines Körpers nicht!
Dein Schulleiter hat ab dem Moment auch eine Sorgfaltspflicht dir gegenüber. Bei uns wurde zum Beispiel eine meldepflichtige Krankheit bei einem Schüler festgestellt und mein Schulleiter hat mich gleich zur Seite genommen. Wir haben auch DAZ-Klassen an unserer Schule, wo man auch nicht immer weiß, ob die Kinder schon gesundheitlich untersucht worden sind.

Ich kann deine Situation jedoch sehr gut verstehen. Der Zeitpunkt ist recht blöd, denn wenn du nun eine Stelle suchst, dann stehst du ja bald deinem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung. Wenn du dann neben Mutterschutz noch in Elternzeit gehst, haben sie dich nur paar Monate da und dann fast 1 1/2 Jahre nicht mehr. Ich würde mir darüber jetzt Gedanken machen. Wenn du selber nicht in Elternzeit gehst, hast du sicher auch eine gute Verhandlungsposition, denn dann fällst du nicht so lange aus.

Bei den ganzen Problemen solltest du aber nicht vergessen, dass nun ein kleiner Mensch in dir heranwächst. Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute :)

MP1989
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Re: Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Beitrag von MP1989 »

Also mir geht's bisher sehr gut nur stehe ich vor dem nächsten Problem: bleibe ich an meiner Schule und arbeite nur ein paar Monate im neuen Schuljahr (dann Mutterschutz) und lasse sie hängen?

Oder trete ich einen TV h Vertrag mit Aussicht auf Verbeamtung an einer neuen Schule an? Wie käme das aber bei denen an? Vllt sagt der Schulleiter dann nach der Elternzeit, dass sie mich nicht wieder einstellen könnten? Weiß nicht, was ich machen soll.

jabberwocky
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Re: Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Beitrag von jabberwocky »

Was man auch bedenken sollte: Durch Mutterschutz und Elternzeit fehlst Du vielleicht 1-2 Jahre, vielleicht 3... danach arbeitest Du evtl die nächsten 10 Jahre an dieser Schule. Das Problem, dass Du "verursachst", ist nur ein zeitlich sehr begrenztes.

ranii
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Re: Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Beitrag von ranii »

Soviel ich weiß schließt du den Vertrag im deinem Dienstherrn also dem Land ab und nicht mit der Schule an sich. Die Schule wird dir nur "zugewiesen". Ich habe bis jetzt nur mitbekommen, dass Schwangerschaften im Schuldienst kein großes Problem darstellen. Das wird ohne Probleme mit Mutterschutz und Elternzeit abgehandelt. Nach einer Elternzeit kann es jedoch auch passieren, dass man in eine andere Schule versetzt wird. Das ist aber nicht immer der Fall.

Dein Problem ist hier ja nicht die Schwangerschaft an sich, die im Schuldienst - wie gesagt - ohne Probleme behandelt wird, sondern dass du dich jetzt mit Schwangerschaft auf eine Stelle bewirbst und diese frisch antrittst. Und hier sind deine Sorgen berechtigt, dass der Schulleiter und die Bewerbungskommision sagt, dass sie dich nicht nehmen, weil du sofort erstmal ausfallen wirst ... Man muss aber - soviel ich weiß - eine Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch nicht anzeigen ... oder?

jabberwocky
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Re: Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Beitrag von jabberwocky »

nein, muss man nicht. Und wenn, darf man aufgrund der Schwangerschaft nicht abgelehnt werden. Wahrscheinlich ließen sich aber andere Gründe finden... keine Ahnung.

Kodi
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Re: Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Beitrag von Kodi »

Da es sich nur um eine Vertretungsstelle handelt, frage ich mich ob du dich durch Verärgerung der Schulleitung damit ggf. um eine später auf dich maßgeschneiderte feste Stellen deiner Schule bringst.

Wie ist das bei euch? Bewirbt man sich bei euch schulscharf wie in NRW? Ist an deiner Schule eine feste Stelle absehbar? Gibt es andere Referendare an der Schule die zwischenzeitlich fertig werden? Bekommt deine Schule oft Referendare?

Stark
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Re: Schwanger nach 2. Examen - Wann Schule informieren?

Beitrag von Stark »

Kodi hat geschrieben:Da es sich nur um eine Vertretungsstelle handelt, frage ich mich ob du dich durch Verärgerung der Schulleitung damit ggf. um eine später auf dich maßgeschneiderte feste Stellen deiner Schule bringst.
Das scheint für die TE ja keine Rolle zu spielen, denn es geht ihr gerade darum, dass der Schulleiter bei einer Schwangerschaft gar kein Angebot machen würde. Dass dadurch evtl. Brücken eingerissen werden, nimmt sie wohl in Kauf:
MP1989 hat geschrieben:VIELLEICHT können sie mir nämlich eine Vertretungsstelle für nach den Ferien anbieten. Wäre ja blöd, wenn ich ihnen vorher von meiner SSW erzähle? Dann bieten sie mir ja sicher keinen Vertrag mehr an, wenn ich ab Dezember in den Mutterschutz gehe?
Ich finde auch, man darf sich hier nicht zu sehr von Ängsten steuern lassen, sonst läuft man Gefahr, sich im System ausbeuten zu lassen.

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