Hilfe und Erfahrungswerte erwünscht

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
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maximilian-sachsse
Beiträge: 1
Registriert: 24.10.2017, 23:25:36

Hilfe und Erfahrungswerte erwünscht

Beitrag von maximilian-sachsse »

Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Name ist Maximilian Sachße. Ich habe Theaterregie studiert und möchte mich dieses Jahr an der Hochschule für Film und Fernsehen für den Studiengang Produktion bewerben. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens muss ich das Expose zu einem fiktionalen Kinofilm entwicklen.
Das Thema und Sujet darf ich frei wählen.

Ich möchte einen Film über eine Lehrerin schreiben, weil ich die Arbeit der LehrerInnen als einen der anspruchsvollsten und wichtigsten Jobs erachtet, der leider viel zu selten von der Gesellschaft beachtet und belohnt wird. Und adäquate filmische Darstellungen des Berufs in der deutschen Filmlandschaft gänzlich fehlen. Meist werden LehrerInnen nur als Klischee zur Belustigung benutzt und Seltenstes als Menschen aus Fleisch und Blut gezeigt wie z.B in „Fuck you Goethe“ und zum andern, glaube ich, dass es für die LehrerInnen eine schwere Aufgabe ist immer eine pädagogische Vorbildfunktion zu verkörpern, auch wenn mann vielleicht privat nicht immer vollkommen einverstanden ist mit dem Schulsystem und dem Lehrplan.

Inhalt:

Bamberg. Anna will „was“ verändern, deshalb kämpft sie wochentags mit ihrer pubertierenden Schulkasse und am Wochenende im Schwarzen Block auf linken Demos. Doch ihr großes Ziel die Verbeamtung auf Lebenszeit ist plötzlich bedroht. Ihr Freund verletzt auf einer Demo einen ihrer Schüler so schwer, dass dieser ins Koma fällt. Anfangs deckt sie ihren Freund noch, aber ihr kommen immer mehr Zweifel, ob sie das Richtige tut……

Ich hätte folgende Fragen:


Kann eine Schule eine Lehrkraft direkt nach dem Referendariat in das Lehrerkollegium übernehmen? Wer entscheidet darüber? Inwieweit kann der/die Schuldirektorin selbst entscheiden, oder beeinflussen, welche Junglehrkräfte eingestellt werden?

Wie lange ist die Probezeit nach dem Referendariat bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit? Welches Verhalten kann zum nicht bestehen der Probezeit führen?

Welchen linken Organisationen (ANTIFA, Linksautonome usw..) darf eine Lehrkraft in Bayern, BAWÜ nicht angehören?

Welche Folgen hat es für eine Lehrkraft, wenn sie Mitwisser einer Straftat ist, die gegenüber über ihren Schülern ausgeübt wird, und sie die Straftat wissentlich verschweigt? Verlust des Beamtenstatus? Kann der Bayerische Staat oder das Bundesland BAWÜ
der Lehrkraft den Prozess machen?

Welche dienstrechtlichen Folgen hat es, wenn Lehrkräfte ihre politische Meinung im Unterricht verbreiten?

Hatten Sie es selbst schwer, wegen Ihrer politischen Gesinnung verbeamtet zu werden?

Haben/Kennen Sie KollegInnen, welchen ein ähnliches Schicksal zuteil wurde?

Wie waren Ihre Erfahrungen in der LehrerInnenausbildung?





Ich hoffe, Sie können wir weiterhelfen. Sie erreichen mich auch unter 0177 77 36909

Herzlichen Gruß und Vielen Dank,
Maximilian Sachße

Drops
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Re: Hilfe und Erfahrungswerte erwünscht

Beitrag von Drops »

Möchtest Du AUSSCHLIESSLICH Antworten, die Bayern und BaWü betreffen? In einigen Fragen weist Du explizit nur auf diese BL hin, in anderen nicht. Ich frage deshalb, weil einige Antworten von BL zu BL unterschiedlich ausfallen würden.

tiger
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Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Hilfe und Erfahrungswerte erwünscht

Beitrag von tiger »

maximilian-sachsse hat geschrieben: Kann eine Schule eine Lehrkraft direkt nach dem Referendariat in das Lehrerkollegium übernehmen? Wer entscheidet darüber? Inwieweit kann der/die Schuldirektorin selbst entscheiden, oder beeinflussen, welche Junglehrkräfte eingestellt werden?
Ja, kann die Schule. Eine Auswahlkommission der Schule entscheidet über den Bewerber, die Schulbehörde entscheidet darüber, ob eine Stelle geschaffen werden kann. Gegen den Willen des Schulleiters würde wohl keine Auswahlkommission einen Bewerber einstellen.
maximilian-sachsse hat geschrieben: Wie lange ist die Probezeit nach dem Referendariat bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit? Welches Verhalten kann zum nicht bestehen der Probezeit führen?
In der Regel drei Jahre, kann in manchen BL unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Neben eklatanter Unfähigkeit können vor allem Dienstpflichtverletzungen zum Nichtbestehen führen.
maximilian-sachsse hat geschrieben:Welchen linken Organisationen (ANTIFA, Linksautonome usw..) darf eine Lehrkraft in Bayern, BAWÜ nicht angehören?
Keine Ahnung. Gibt es da Einschränkungen? Jedenfalls darf man keine politische Propaganda in der Schule betreiben.
maximilian-sachsse hat geschrieben: Welche Folgen hat es für eine Lehrkraft, wenn sie Mitwisser einer Straftat ist, die gegenüber über ihren Schülern ausgeübt wird, und sie die Straftat wissentlich verschweigt? Verlust des Beamtenstatus? Kann der Bayerische Staat oder das Bundesland BAWÜ
der Lehrkraft den Prozess machen?
Klar können die Bundesländer das, aber im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit. Im Falle einer Verurteilung kann allein aufgrund dieser auch die Entlassung aus dem Dienst folgen, ohne das ein Disziplinarverfahren notwendig wäre.
maximilian-sachsse hat geschrieben:Welche dienstrechtlichen Folgen hat es, wenn Lehrkräfte ihre politische Meinung im Unterricht verbreiten?
Siehe z. B. Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG).
maximilian-sachsse hat geschrieben: Hatten Sie es selbst schwer, wegen Ihrer politischen Gesinnung verbeamtet zu werden?
Nein, aber danach wird ja auch nicht gefragt. Wenn ich mich am Wochenende auf Demos mit Polizisten prügele, wird mein Dienstherr in der Regel nur bei einer Verurteilung davon erfahren.
maximilian-sachsse hat geschrieben: Haben/Kennen Sie KollegInnen, welchen ein ähnliches Schicksal zuteil wurde?
Nein. 98 Prozent der Lehrer sind kleinkarierte Würstchen mit mächtig Angst vor dem richtigen Leben "da draußen", die sind nicht militant. Eine realistische Darstellung von Lehrerfiguren gibt es zum Beispiel in der Fernsehserie "Unser Lehrer Dr. Specht" (ZDF, Anfang der 90er Jahre): Die überforderte Referendarin Lammert, der sadistische Herr Bloch, der intellektuell tieffliegende Sportlehrer Rösler, der gleichgültige Herr Duseler, der tablettenschluckende Direktor Hartlaub. Diese Charaktere gibt es in jedem Kollegium, sind sehr realitätsnah getroffen.
maximilian-sachsse hat geschrieben: Wie waren Ihre Erfahrungen in der LehrerInnenausbildung?
Politisch aktiv im wahrnehmbaren Umfang war keiner meiner Mitreferendare. Während des Referendariats waren die meisten so gestresst und ausgelastet, dass sie wohl kaum die Energie gehabt hätten, sich auf linken Demos rumzutreiben.

Jméno
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Re: Hilfe und Erfahrungswerte erwünscht

Beitrag von Jméno »

tiger hat geschrieben:
maximilian-sachsse hat geschrieben:Welchen linken Organisationen (ANTIFA, Linksautonome usw..) darf eine Lehrkraft in Bayern, BAWÜ nicht angehören?
Keine Ahnung. Gibt es da Einschränkungen? Jedenfalls darf man keine politische Propaganda in der Schule betreiben.
In Bayern gab es meines Wissens zumindest bis vor einigen Jahren umfangreiche Einschränkungen. Da konnte schon die Zugehörigkeit zur PDS bzw. Linkspartei ein Problem bei der Lebenszeitverbeamtung werden.

Und ja, grundsätzlich gibt es selbstverständlich Einschränkungen: Ich schwöre ja bei Dienstantritt meinen Amtseid auf die Landesverfassung, die ich nicht nur achten, sondern auch verteidigen soll. Insofern würde ich eine Aktivität nicht nur in irgendwelchen verschwurbelten Quasselrunden zur Weltrevolution, sondern ein aktives Mitmachen im Schwarzen Block für absolut problematisch erachten. Gerade wenn da Menschenleben in Mitleidenschaft gezogen werden, ist eine Lebenszeitverbeamtung nicht nur „in Gefahr“, sondern m.E. sogar ausgeschlossen.
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!

phstudent
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Re: Hilfe und Erfahrungswerte erwünscht

Beitrag von phstudent »

tiger hat geschrieben:
maximilian-sachsse hat geschrieben: Kann eine Schule eine Lehrkraft direkt nach dem Referendariat in das Lehrerkollegium übernehmen? Wer entscheidet darüber? Inwieweit kann der/die Schuldirektorin selbst entscheiden, oder beeinflussen, welche Junglehrkräfte eingestellt werden?
Ja, kann die Schule. Eine Auswahlkommission der Schule entscheidet über den Bewerber, die Schulbehörde entscheidet darüber, ob eine Stelle geschaffen werden kann. Gegen den Willen des Schulleiters würde wohl keine Auswahlkommission einen Bewerber einstellen.
Kommt immer auf das BL an.

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