ooops, daran hab ich ja gar nicht gedacht. Ich dachte bisher immer, es sei klar, dass ich ab dem 1.8. bezahlt werden würde. Es könnte eventuell sein, dass es erst ab Dienstantritt ist (war beim Angestelltenvertrag so und Dienstantritt war am ersten Arbeitstag). Wer kann das bestätigen oder verneinen? Ich werde in jedem Fall da mal nachhaken.
Also ich weiß sicher, dass man ab 1.8. bezahlt wird. Habe damals nachgefragt, und so wurde es mir gesagt. Nur wann halt das Geld kommt weiß ich nicht. Liegt halt daran, dass Ref ja immer zum 1.8 und 1.2 anfängt, dann wird man auch dann bezahlt, man dürfte ja z.B. auch keinen anderen Job in der zeit haben (ausser es ist abgesprochen)...
Es kommt natürlich auf das Bundesland an. In BW wird man ja erst im September vereidigt (nach alter Prüfungsordnung; 24-Monate Ref) und das Ref beginnt daher auch erst dann. Das Gehalt erhält man dann im Voraus, wobei das September-Geld in der Regel mit den Oktober-Bezügen ausgezahlt wird.
Also beginnt damit das Ref im September, obwohl man sich für das Ref zum 01.08. bewirbt, wenn ich das nun recht verstanden habe. Verwirrend! Das können die doch auch genauer zum Ausdruck bringen!