Sonderurlaub im Ref.

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
Scooby

Beitrag von Scooby »

Im Grunde kannst du dir das Gespräch auch sparen, du wirst mit an Sicherheit grezender Wahrscheinlichkeit nicht frei bekommen.

LDO (Lehrerdienstordnung) für Bayern §12, Abs. 5:

"Anträgen auf Dienstbefreiung während der Unterrichtszeit darf nur in unabweisbaren Sonderfällen entsprochen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass kein Unterricht ausfällt."

und weiter § 13, Abs. 2:

"Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist zu versagen, wenn Sorge besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (Art. 73 Abs. 3 BayBG)."

Alle anderen Varianten (z.B. Krankmachen) würde ich nur in Betracht ziehen, wenn es dir egal ist, dass du keine Chance mehr auf eine Tätigkeit im öfftl. Schuldienst hast, falls es rauskommt. Die Wahrscheinlichkeit dafür erscheint mir im Übrigen recht hoch. Nicht selten werden Kollegen bei Krankheit angerufen, um Infos (z.B. über Lerngegenstände in den zu vertretenden Klassen) einzuholen.

Eine Dienstbefreiung gibt es in Bayern nur für sehr wenige Ausnahmen (Urlaubsverordnung für Beamte in Bayern):

"1. Zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht.
2. Aus Anlass ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen, die während der Dienstzeit durchgeführt werden müssen, im erforderlichen und nachgewiesenen Umfang.
3. Bei folgenden besonderen Anlässen:
a) beim Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass: ein Arbeitstag,
b) für einen Verbesserungsvorschlag auf Vorschlag der Innovationszentrale Moderne Verwaltung oder eines Innovationszirkels: bis zu drei Arbeitstagen,
c) bei der Niederkunft der Ehefrau: ein Arbeitstag,
d) beim Tod eines Ehegatten, Kindes oder Elternteils: zwei Arbeitstage,
e) bei schwerer Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen: ein Arbeitstag, bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren: bis zu 4 Arbeitstage, bei schwerer Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn die BeamtIn die Betreuung des unter 8-jährigen oder behinderten Kindes selbst übernehmen muss: bis zu 4 Arbeitstage,
f ) in sonstigen begründeten Fällen pro Kalenderjahr: bis zu drei Arbeitstage.
4. Für Zwecke der Landesverteidigung: bis zu 5 Arbeitstage.
5. Für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen, beruflichen Fortbildungsveranstaltungen sowie für staatspolitische Zwecke: bis zu 5 Arbeitstage.
6. Für die aktive Teilnahme an Olympischen Spielen: bis zu 10 Arbeitstage.
7. Für die Teilnahme an Sitzungen eines überörtlichen Gewerkschafts- oder Berufsverbandsvorstandes,
dem Beamte angehören und an Gewerkschafts- und Berufsverbandstagungen als DelegierteR: bis zu 10 Arbeitstage.
8. Für die Teilnahme an Sitzungen der Verfassungsorgane oder überörtlicher Verwaltungsgremien
als Angehörige dieser Gremien: bis zu 10 Arbeitstage."

Und jetzt kannst du ja mal überlegen, unter welchen dieser Punkte dein Bandauftritt fällt.

Sorry, aber was manche für Vorstellungen hinsichtlich des Beamtenstatus haben, verwundert mich schon etwas...

Anna23
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Beitrag von Anna23 »

lass dir den mut bloss nicht nehmen!!!

spiel mit offenen karten...du bist noch in der ausbildung...kein fertiger lehrer...du hast keinen vollen stundenplan...außerdem beginnt dein ref im september glaube ich und der auftritt wäre schon im oktober...wer weiß ob du zu dieser zeit überhaupt schon selbstständigen unterricht hast...

spiel mit offenen karten...und mach klar wieviel dir das bedeutet...ich hoffe auf das verständnis und du willst ja schließlich keinen ausfall sondern eine verlegung deiner tätigkeit...

meine daumen bleiben gedrückt!!!

Scooby

Beitrag von Scooby »

Anna23 hat geschrieben:spiel mit offenen karten...du bist noch in der ausbildung...kein fertiger lehrer...du hast keinen vollen stundenplan...außerdem beginnt dein ref im september glaube ich und der auftritt wäre schon im oktober...wer weiß ob du zu dieser zeit überhaupt schon selbstständigen unterricht hast...
Das alles ist völlig irrelevant, weil:

Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflischen Schulen in Bayern §23:

"Die Studienreferendare sind hinsichtlich der Gewährung von Erholungsurlaub Lehrern an öffentlichen Schulen nach den jeweils geltenden Bestimmungen gleichgestellt."

Ich will keineswegs dem Fragesteller sein musisches Engagement schlecht machen, aber doch aufzeigen, dass der Schulleiter nach den gesetzlichen Vorgaben für diesen Zweck keinen Sonderurlaub geben _darf_. Welchen Grund sollte er (der SL) haben, gegen seine Vorschriften zu verstoßen und sich dadurch selbst angreifbar zu machen?

aber:

Die Frage muss auch gestellt werden, welchen Eindruck es auf den SL machen wird, wenn ein junger Referendar, der gerade erst seinen Dienstantritt hatte, als erstes fragt, ob er mal eben eine Woche fehlen kann? Welches Bild wird der SL da bekommen? Und wie wirkt sich das auf die Beurteilung aus, die immerhin 5/13 des zweiten Examens ausmacht?

Ich kann mich lebhaft dran erinnern, was es für ein Theater war, als eine Kollegin am Freitag nach der vierten Stunde gehen wollte, weil nur so der Flieger zu erreichen war, den sie erwischen musste, um zu einer Hochzeit nach Portugal zu fliegen. Da ging es um zwei (!) Stunden Unterricht. Und die Dame war auch Reffi, der Termin stand lang im Voraus fest...

Malina
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Beitrag von Malina »

Ich würde es auf jeden Fall auch mit Ehrlichkeit versuchen... ich meine, sich 5 Tage krank schreiben zu lassen, da muss man dem Arzt schonmal ordentlich einen vorspielen und wie du ja schon selbst gesagt hast, die Möglichkeit des Auffliegens besteht durch ggf. Fotos.

Ich bezweifle auch stark, dass du freigestellt wirst. Dann möchte sicherlich jeder andere auch wegen seines Hobbies mal frei haben, wenn was zeitintensives anliegt.

Ist eben deine Entscheidung - Ref sausen lassen oder Auftritt sausen lassen. Sowohl eine innerlich moralische als natürlich auch finanzielle Frage.

Markus_W
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Beitrag von Markus_W »

Danke für die Info´s .
Diese Pharagraphen sind mir bekannt.
"
LDO (Lehrerdienstordnung) für Bayern §12, Abs. 5:

"Anträgen auf Dienstbefreiung während der Unterrichtszeit darf nur in unabweisbaren Sonderfällen entsprochen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass kein Unterricht ausfällt."
"
Unterricht kann nur ausfallen, wenn ich einen kompletten Stundenplan habe, was ich aber im Ref. am Anfang mit Sicherheit nicht habe.
Aussdem findet am Anfang noch kein eigenverantwortlicher Unterricht statt, hauptsächlich Hospitation.
Wie Anna schon sagte, es geht um ein Verlegung nicht um einen Ausfall.

Die Beurteilung beeinhaltet nicht nur das Fehlen oder Verlegung von der Tätigkeit. Geht es nicht bei einem Lehrer darum, ob er den Schülern was lehrt ?? Sollte nicht ein wesentlicher Teil der Beurteilung darauf abzielen ?

Ausserdem versteh i das jetzt nicht ganz. Es hieß für solche Anträge ist der Seminarvorstand zuständig, nicht der Schulleiter..

Sind Schuleiter und Seminarvorstand nicht auch Menschen mit denen man reden kann ?

karink532

Beitrag von karink532 »

Doch, mit denen kann man durchaus reden. Es ist aber eben so, dass im Seminar ein 100% Einsatz für die Sache gefordert wird. Das Ref ist auch am Anfang arbeitsintensiv, und da wird es vermutlich überhaupt nicht gern gesehen werden, wenn Du direkt mal 5 Tage frei haben willst und Hospitationen und Seminar versäumst. Ich habe mich mal einen Tag beurlauben lassen, weil ich in ein 150 km entferntes Krankenhaus zur Untersuchung musste und das war auch überhaupt kein Problem, ich nehme aber an, dass das bei 5 Tagen und mit der Begründung eines Hobbys nicht gehen wird.

Markus_W
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Registriert: 06.05.2007, 10:27:54

Beitrag von Markus_W »

Na ja es ist ja nicht ein Hobby, wo ich mal kurz entscheide dass ich für 5 Tage freigestellt werden müsste.
Mann muss bedenken es geht hier darum das ein Vertrag abgeschlossen wurde und dafür eine Dienstleistung verlangt wird.
Desweitern habe ich auch eine Verpflichtung gegenüber der Kollegen.

Dieser Vertrag hat auch eine rechtliche Bindung. Vorallem kann ich ja wie schon erwähnt nicht 2 Jahr im vorraus planen und sagen nee das könnte nicht gehen weil ich da vielleicht irgendwo im Ref. bin.

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