judi hat geschrieben:SL hat geschrieben:wäre der Link auf dieses "bayer. Ausbildungsgesetz"
ich muss zugeben, dass es das so nicht gibt, war eine fälschliche Aussage meinerseits, da ich als juristische Leie es nicht besser wusste, sondern nur wusste, dass es irgendwo ein Recht drauf gibt und dachte, ich hätt sowas gehört. Nunja, aber das ist hier ja auch kein Jura-Forum. Bei sowas sollte man am besten immer die Experten fragen, das ist dann doch besser. Nix für ungut.
Ich wollte Ihnen da auch keinen Vorwurf machen, ich hoffe, das klang auch nicht so.
Wir sind ja leider neulich schon etwas aneinander geraten und ich freue mich ehrlich, dass die Sache diesmal gütlich ausgeht. Insofern schon mal Danke für Ihre offene Antwort, die ich sehr zu schätzen weiß! (Und bei der Gelegenheit viel Glück bezüglich Ihrer Anstellung!)
Nun bin ich ja auch kein Jura-Experte und gerade auf so einem Gebiet, mit dem ich in meiner Tätigkeit nichts zu tun habe, kann ich eben auch nur sagen, welche Auskünfte ich bisher bekommen habe.
Und ich bin halt immer dann besonders vorsichtig, wenn jemand anders danach dann seine Lebens-/Berufsplanung ausrichtet.
Insofern denke ich, ist hier immer die Fage nach der Quelle wichtig.
Auch die Aussage von Lutscher, der einen Rechtsanspruch sieht, kann ich nur entgegenhalten, ich habe vom Bayerischen KM die Auskunft, dass es diesen nicht gibt.
Sprechen Sie auch vom Bay. KM und wenn ja, dann die ehrliche Frage: Wo steht das?
Ich denke, es wäre sehr hilfreich, das zu wissen.
Die Frage ist nämlich dann auch, hat jeder mit 1. SE (bei passender Fächerverbindung) den Rechtsanspruch in Bayern ins Ref. zu kommen oder nur der mit bayerischem 1. SE?
(Ersteres wäre, wie ich schon mal geschrieben habe, in der Praxis garnicht umsetzbar.)