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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten
na, du solltest nicht nackt auf den Tischen tanzen, sondern dich so verhalten, wie es einem Beamten gebührt.
und klar gibt es auch bei bestimmter Strafhöhe disziplinarische Konsequenzen.
und klar gibt es auch bei bestimmter Strafhöhe disziplinarische Konsequenzen.
שָׁלוֹם
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten
Ich würde das garnicht so speziell sehen bzw. formulieren und auf Beamte beschränken, sondern ganz einfach sagen: Man hat sich so zu verhalten, wie man es von einem mündigen (Staats-)Bürger erwarten darf.sondern dich so verhalten, wie es einem Beamten gebührt.
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten
Sehe ich genauso wie Du.
Allerdings dürfte man nicht in allen Berufen mit arbeitsrechtlichen (oder disziplinarrechtlichen) Konsequenzen wegen Privatvergehen zu rechnen haben. Juristen bei Rechtsbruch vermutlich schon, Banker beim klauen klar, aber sonst?
Allerdings dürfte man nicht in allen Berufen mit arbeitsrechtlichen (oder disziplinarrechtlichen) Konsequenzen wegen Privatvergehen zu rechnen haben. Juristen bei Rechtsbruch vermutlich schon, Banker beim klauen klar, aber sonst?
שָׁלוֹם
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten
Als Beamter genießt du gegenüber der "Normalbevölkerung" Vorteile - besonders der garantierte Arbeitsplatz, lebenslange Alimentierung und Heilfürsorge sind zu nennen. Im Gegenzug dazu verlangt der Arbeitgeber, dass du ihn und deinesgleichen nicht blamierst, blosstellst, beleidigst oder gar bekämpfst (und natürlich deine Arbeit richtig machst).
Als Lehrer stehst du im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Wenn du im Bierzelt nackt und besoffen auf dem Tisch tanzt, heißt es nicht: "Der Maier war sturzbetrunken", sondern "Der Lehrer Maier hat sich zugedröhnt". Dein Verhalten fällt nicht nur auf dich, sondern auf deinen gesamten Berufsstand zurück. Deshalb bekommst du zweimal eins auf die Mütze:
1.) Wie jeder andere zahlst du wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ein Bußgeld
2.) Zusätzlich erfolgt beamtenrechtlich ein Verfahren wegen eines Dienstvergehens. Als Strafe kann z.B. eine Zwangsversetzung oder Gehaltskürzung erfolgen.
Als Lehrer stehst du im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Wenn du im Bierzelt nackt und besoffen auf dem Tisch tanzt, heißt es nicht: "Der Maier war sturzbetrunken", sondern "Der Lehrer Maier hat sich zugedröhnt". Dein Verhalten fällt nicht nur auf dich, sondern auf deinen gesamten Berufsstand zurück. Deshalb bekommst du zweimal eins auf die Mütze:
1.) Wie jeder andere zahlst du wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ein Bußgeld
2.) Zusätzlich erfolgt beamtenrechtlich ein Verfahren wegen eines Dienstvergehens. Als Strafe kann z.B. eine Zwangsversetzung oder Gehaltskürzung erfolgen.
http://de.wikipedia.org/wiki/DienstvergehenEin Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes ist ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Pflichtwidriges Verhalten innerhalb des Dienstes liegt vor, wenn der Beamte gegen seine Beamtenpflichten verstößt (z. B. Verletzung der Amtsverschwiegenheit, Annahme von Belohnungen oder Orden ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten, Nachgehen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit).
Pflichtwidriges Verhalten außerhalb des Dienstes ist ein solches, das in ein Straf- oder Bußgeldverfahren mündet. Aber auch unangemessene Verhaltensweisen (z. B. in der Öffentlichkeit betrunken randalieren, Betätigung in politischen Vereinen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen) werden als Dienstvergehen geahndet, wenn der Dienstvorgesetzte davon Kenntnis erlangt. Über ein Strafverfahren gegen den Beamten wird der Dienstvorgesetzte regelmäßig durch die Staatsanwaltschaften unterrichtet, da diese nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) die Information weitergeben.
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Auch Ruhestandsbeamte und aus dem Dienst ausgeschiedene Soldaten unterliegen in gewissem Umfang der Verpflichtung, pflichtwidriges Verhalten zu vermeiden, hierzu gehört insbesondere das Verbot von Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und das Verbot einer Teilnahme an Bestrebungen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.
Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten
Jo - aber sag das mal den Lehrern in einigen Ostländern; dort gibt es sehr viele die nicht verbeamtet sind. Per Definition also kein besonderes Loaylitätsverhältsnis, keine Alimentierung und sogar Entlassungen gab es dort offenbar in den Jahren nach 1990.
Dürfen die jetzt mehr als die Beamten über die Strenge schlagen? Kann der Normalbürger diese beiden Gruppen (verbeamteter Lehrer und angestellter Lehrer) überhaupt unterscheiden?
Dürfen die jetzt mehr als die Beamten über die Strenge schlagen? Kann der Normalbürger diese beiden Gruppen (verbeamteter Lehrer und angestellter Lehrer) überhaupt unterscheiden?
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten
Ich gehe davon aus, dass in den Verordnungen und Arbeitsverträgen der angestellten Lehrer ebenfalls entsprechende Passagen enthalten sind.
Loyales Verhalten wird auch von Industriefirmen erwartet - und bei entsprechendem Fehlverhalten arbeitsrechtlich geahndet.
Loyales Verhalten wird auch von Industriefirmen erwartet - und bei entsprechendem Fehlverhalten arbeitsrechtlich geahndet.