Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Du hast positive Erfahrungen mit dem Referendariat? Du hast es endlich geschafft und weißt nun, dass sich das Durchhalten gelohnt hat? Erzähl davon!
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parker
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Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Beitrag von parker »

Guten Tag!
Im März dieses Jahres ich meinen Vorbereitungsdienst als Gymnasiallehrer abgeschlossen und die staatliche Prüfung bestanden.
Im Laufe des Vorbereitungsdienstes muss man zwei Modulprüfungen ablegen.
Eine davon habe ich als schriftliche Prüfung abgelegt.
Ich bin davon überzeugt, meine Prüfung wurde ungerecht und vor allem nicht nachvollziehbar beurteilt.
Während meines Referendariats war ich GEW-Mitglied und ich wandte mich an die Personalstelle bezüglich dieser Angelegenheit. Es wurde mir gesagt/empfohlen, ich solle im Anschluss an meine Examensprüfung mit Erhalt der letzten Note meines Vorbereitungsdienstes Klage vor einem Gericht einreichen.
Ich habe bereits Akteneinsicht in die Prüfungsakte beantragt. Daraufhin, vermute ich, sollte ich zunächst Widerspruch einlegen, bevor ich eine Klage einreiche.
Kann mir bitte jemand sagen, was ich in den Widerspruch schreiben soll?
UNd NOCH EINE WICHTIGE FRAGE: welche ist die zuständige Stelle des Berliner Senat, and ich ich den Widerpsuch adressieren soll?
Danke im Voraus für eure Hilfe
Grüße

dreistein
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Registriert: 02.06.2016, 23:38:49

Re: Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Beitrag von dreistein »

Zur rechtlichen Vorgehensweise kann ich nichts sagen, aber die Aussichten, dass du durch Klage zu einer besseren Note gelangst, sind gering.

Ein Gericht wird lediglich formale Kriterien überprüfen (Wurden die Punkte richtig zusammengezählt? Wurde bei der Bewertung ein Bearbeitungsteil übersehen? Stand dem Prüfling die gesamte vorgesehene Prüfungszeit zur Verfügung?), aber keine inhaltlichen. Sonst könnte ja auch jeder Schüler, der mit der Bewertung seiner Abiturklausuren nicht zufrieden ist, vor Gericht ziehen.

Für die inhaltliche Bewertung ist lediglich entscheidend, dass sie frei von sachfremden Erwägungen geschieht (Bsp.: Ich mag den Prüfling nicht, deshalb gebe ich hier nur die halbe Punktzahl, obwohl die Antwort richtig ist) und sich auf tatsächliche Gegebenheiten stützt. Beides dürfte fast immer erfüllt sein. Über diese Fragen hinaus wird sich kein Gericht mit der Bewertung auseinandersetzen.

parker
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Re: Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Beitrag von parker »

DAnke für die Antwort. Bei mir ist es wirklich unfair gelaufen. Ich habe meine Arbeit einem anderen Fachseminarleiter gezeigt und er hat mir gesagt, es sei unmöglich, dass ich so eine schlechte Note bekommen habe.
Anyway, ich habe eigentlich etwas anderes gefragt.
Wäre super wenn jemande Antworte auf meine Fragen hätte :-)
Liebe Grüße

dreistein
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Re: Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Beitrag von dreistein »

Du hast gefragt, was du in den Widerspruch schreiben sollst. Ich habe dir darauf geantwortet, dass formale Fehler der einzige Hebel sind, an dem du ansetzen kannst. Dass du dich "unfair" behandelt fühlst, wird kein Gericht interessieren, weil diese Behauptung nicht objektivierbar ist.

Jméno
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Re: Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Beitrag von Jméno »

Wir sind ja alle keine Juristen hier, aber nach meinem Wissensstand hat dreistein recht: Ein Widerspruch, eine Anfechtung, eine Klage muss sich auf einen objektiv nachvollziehbaren Missstand beziehen – und das sind eben Formfehler. Natürlich kannst du trotzdem Widerspruch einlegen, natürlich können deine Begründungen dafür auch sein „Ich finde meine Leistung besser“ und „Jemand anderes sieht das genauso“ – aber genauso natürlich könntest du dein Geld auch klüger anlegen.
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!

Schiri
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Re: Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Beitrag von Schiri »

Ich muss hier auch meinen Senf dazugeben, obwohl du es nicht hören willst: Versuche einfach, das so schnell wie möglich abzuhaken, falls kein Formfehler vorliegt. Dreistein hat zu 100% recht. Kein Gericht "bewertet" die Arbeit neu!
There are only 10 sorts of people. Those who know binaries and those who don't.

JimJupiter
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Re: Prüfungsnote 2.Staatsexamen anfechten

Beitrag von JimJupiter »

Zustimmung zum Gesagten

... und zudem: Wenn Du wirklich dagegen vorgehen willst, musst Du unbedingt professionelle Hilfe aktivieren (Gewerkschaft, RA o.ä.). Allein ist die Wahrscheinlichkeit von Formfehlern im Verfahren groß, - sehr groß, wenn man bedenkt, dass Du noch nicht einmal selbst herausfinden kannst, welchen Adressaten Du für einen Widerspruch in Deinem BL anwenden musst. Also, lass einen Profi für Öff.Recht an die Sache. Ich empfehle eine Kanzlei, die sich auf Uni-Studienplatzklagen u.ä.spezialisiert hat. Da ist eine Deinem Fall vergleichbare Expertise zu erwarten.

Viel Erfolg
Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II

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