Endgültig durchgefallen und nun???

Abbruch des Ref? Durchgefallen - was dann?
dreistein
Beiträge: 216
Registriert: 02.06.2016, 23:38:49

Re: Endgültig durchgefallen und nun???

Beitrag von dreistein »

Ein Rechtschreibfehler deutet auf Unfähigkeit, ein Tippfehler auf Gleichgültigkeit hin. Ich weiß nicht, was schlimmer ist. Ich widerspreche entschieden W. H. Auden, der schrieb:

But on earth indifference is the least
We have to dread from man or beast.


Ich halte Gleichgültigkeit sehr wohl für ein wesentliches Übel.

Teacherlove
Beiträge: 48
Registriert: 15.07.2014, 21:09:43

Re: Endgültig durchgefallen und nun???

Beitrag von Teacherlove »

dreistein hat geschrieben:Ein Rechtschreibfehler deutet auf Unfähigkeit, ein Tippfehler auf Gleichgültigkeit hin. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.

Jetzt lass die Kirche mal im Dorf. Das wird langsam pathologisch bei dir.

Ringelblume
Beiträge: 19
Registriert: 08.08.2016, 20:24:14

Re: Endgültig durchgefallen und nun???

Beitrag von Ringelblume »

Mal ehrlich, was ist denn das für eine Schule? Ich würde das nun überhaupt nicht gut finden, wenn meine Kinder von einem Lehrer in Physik oder Latein unterrichtet werden, welcher diese Fächer nie studiert hat und auch noch durch das Referendariat gefallen ist. Da nützt es auch nichts, wenn dieser Lehrer mal Messdiener war.

Qualitätsgarant
Beiträge: 151
Registriert: 20.04.2016, 18:37:48

Re: Endgültig durchgefallen und nun???

Beitrag von Qualitätsgarant »

Es ist zugegebenermaßen Unsinn, sich mit einem solchen Anliegen an die Öffentlichkeit zu wenden. Da bekommst du Antworten von Leuten, die dich nach Lesen von zwei Sätzen besser beurteilen können als dein Schulleiter nach 8 Jahren. Selbige Leute kennen jeden Prüfer und wissen, dass er stets objektiv und gerecht ist usw. usf.

Das System ist nur sehr bedingt geeignet, Lehrer auf ihre Tauglichkeit zu prüfen. Betrachte ich mein Ref im Nachhinein, so hat es sich bei mir ungefähr ausgeglichen; mal gab es eine Note, in der ich das Gefühl hatte, besser weggekommen zu sein, dann gab es eine Note, die ich für zu schlecht hielt. Prüfer sind unterschiedlich und teilweise Hornochsen - hat man das Pech, zweimal an einen solchen Prüfer zu geraten, kann es passieren, dass man plötzlich durchgefallen ist. Einem Bekannten von mir ist es so ergangen, dass die Prüfer nicht wussten, dass es sich um die Wiederholungsprüfung handelt und die Prüfungsordnung auch gar nicht genau kannten (diese eine Note wird ja nichts ausmachen usw. )

Dem Threadersteller werfe ich lediglich vor, diesen Thread gestartet zu haben, denn es ist offensichtlich, dass es zu nichts führt.

Rotschreiber
Beiträge: 375
Registriert: 14.07.2008, 14:30:11
Wohnort: Lehrer im Gemeinsamen Unterricht (Grundschule NRW)

Re: Endgültig durchgefallen und nun???

Beitrag von Rotschreiber »

Es ist ja nicht so, dass EIN Prüfer über Bestehen/Nichtbestehen entscheidet.

Sicher, man kann auch mal Pech haben. Aber bei einem Teil der Durchfaller scheint es doch so zu sein, dass sich die ganz böse Welt gehen sie verschworen hat. Selten liegt es da an der eigenen Person. Und das stört mich. Das ist eine naive Schülersicht, wo es auch immer die bösen Lehrer sind, die jemanden durchfallen lassen.

Es gibt einfach Menschen, die das Falsche studiert haben und deren Talente woanders liegen.

rossi87
Beiträge: 135
Registriert: 01.02.2016, 19:00:12

Re: Endgültig durchgefallen und nun???

Beitrag von rossi87 »

...und ob der Threadstarter dazugehört, können wir alle nur sehr bedingt beurteilen. Deshalb wäre es wohl am besten, diese Diskussion hier zu beenden.

Wenn Schulleitung, Eltern und Schüler zufrieden sind mit der U-Qualität, ist doch alles i.O. Wobei ich allerdings auch kaum Möglichkeiten sehe, die dt. LA-Qualifikation noch effizient nachzuholen.

Gibt es denn sonst keine Karriereoptionen an Deiner Schule?

Gast 007
Beiträge: 10
Registriert: 24.11.2016, 15:01:38

Re: Endgültig durchgefallen und nun???

Beitrag von Gast 007 »

In den meisten Bundesländern gibt es beim Einstellungsverfahren zum Vorbereitungs- oder Schuldienst den Passus "Wir stellen keine Bewerber ein, deren Nichteignung bereits festgestellt wurde"


was bedeutet ''in den meisten''? Wo kann man das Ref denn offiziell erneut noch mal anfangen?

Antworten