1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Abbruch des Ref? Durchgefallen - was dann?
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Rotschreiber
Beiträge: 375
Registriert: 14.07.2008, 14:30:11
Wohnort: Lehrer im Gemeinsamen Unterricht (Grundschule NRW)

Re: 1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Beitrag von Rotschreiber »

Du bist da "seit Jahren glücklich"?

Du bist doch erst vor knapp 2 Jahren durchgefallen...

http://referendar.de/forum/viewtopic.php?f=1&t=30975

Ringelblume
Beiträge: 19
Registriert: 08.08.2016, 20:24:14

Re: 1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Beitrag von Ringelblume »

Und danach war sie erstmal 7 Monate depressiv zu saß zuhause rum.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: 1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Beitrag von chilipaprika »

Sag mal, geht's noch?!
WAS hast du denn überhaupt gemacht in den letzten Jahren? Außer dich irgendwo anzumelden und Geld zu kassieren, ohne arbeiten zu gehen?

Teacherlove
Beiträge: 48
Registriert: 15.07.2014, 21:09:43

Re: 1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Beitrag von Teacherlove »

Ringelblume hat geschrieben:Und danach war sie erstmal 7 Monate depressiv zu saß zuhause rum.
Ähm ich wollte dir nur helfen, danke dafür. Das lass ich jetzt bleiben. Schönes Leben noch.

Stark
Beiträge: 925
Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: 1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Beitrag von Stark »

@Teacherlove
Vielleicht kannst du jetzt meinen letzten Post ein wenig besser einordnen ;)

Ringelblume
Beiträge: 19
Registriert: 08.08.2016, 20:24:14

Re: 1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Beitrag von Ringelblume »

@chilipaprika:
Ich bin in den letzten 1,5 Jahren wenigstens einem Ehrenamt nachgegangen. Das muss ja auch irgendwer tun.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: 1,5 Jahre nach Entlassung immer noch arbeitslos

Beitrag von chilipaprika »

Bei aller Liebe für ein Ehrenamt... und selbst, wenn du dieses vollzeit ausüben würdest (was du nicht tust)...
1) Wer so lange von Sozialleistungen lebt UND (Verknüpfung sehr wichtig) vorher nie/kaum eingezahlt hat, hat kein Recht, Stellen abzulehnen.
2) Wer nicht arbeiten gehen kann, kann kein Ehrenamt ausführen. und wenn es 2 Stunden die Wochen waren: wow, bin super beeindruckt.
3) die Ausübung eines Ehrenamts ist kein Freischein, Leute zu beleidigen, insbesondere, wenn sie dich unterstützen wollen.

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