Mehrarbeit für Referendare?

Konstruktive Kritik - das Referendariat muss reformiert werden! Eure Vorschläge...
Lili
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Mehrarbeit für Referendare?

Beitrag von Lili »

Ich hab hier schon mal eine Diskussion gelesen, in der sich jm. beschwert hat, dass ihm häufig Vertretungsstunden aufgebrummt werden.
Jetzt hab ich heute zufällig folgendes gefunden:
Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Lehramtsanwärtern, Studienreferendaren) darf Mehrarbeit nicht übertragen werden (Ziff. 3.4 der KMBek vom 11.12.89)
Das gilt also zumindest für Bayern.

Und da es hier auch immer für viele interessant ist noch folgendes:
Während der Schwangerschaft oder solangen sie stillt, darf eine Beamtin nicht zur Mehrarbeit herangezogen werden. (BayMuttSchV)
Also auch keine Vertretungsstunden für Schwangere...

Quelle: BLLV 2005

Fredegar

Beitrag von Fredegar »

Hallo,

das ist in BaWü "prinzipiell" genauso und wird vor Prüfungen in der Regel auch von Schulleitungen berücksichtigt. Ansonsten wird auch von den Lehrbeauftragten gesagt, dass Vertretungsstunden in einem "gewissen" Rahmen vertretbar und akzeptabel sind, denn sie gehören schließlich auch zum Lehreralltag. Und genau darauf soll das Referendariat doch vorbereiten, oder? ;-)

Daher sind meiner Meinung nach einige Vertretungsstunden im Monat schon okay, allerdings sollte das in Prüfungsphasen nicht so sein.

Best wishes,
Fred.

Knochenhund
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Beitrag von Knochenhund »

Was soll denn das?
Was heißt hier Lehreralltag???

Es heißt doch immer, Beamte u Angestellte müssen sich ans Gesetz halten. U da steht klar u deutlich, daß Refs keine Mehrarbeit machen dürfen.!


bei Angestellten gilt: ab der 1. Überstunde muß bezahlt werden.

So wirds wohl in den meisten Ländern geregelt sein. In Hessen und RLP ist das jedenfalls auch so!

Fredegar

Beitrag von Fredegar »

Hallo,

na dann gibts wohl zwischen den Bundesländern Unterschiede. ;-)
Bildung ist eben Ländersache.

Verbeamtete Lehrer in BaWü "müssen" drei unbezahlte Vertretungsstunden im Monat halten. Erst ab der 4. gibt es Geld: Auch daran erkennt man, dass hier Vertretungsstunden zum Lehreralltag gehören. Und, ehrlich gesagt, mich störts nicht, zwei oder drei Stunden im Monat in den Hohlstunden Vertretung zu machen.
Denn es ist ja nunmal wirklich Alltag und wird uns später eh begegnen.

Aber das sehen andere wieder anders. Im Moment sind meine Prüfungen durch, ich halte meine 10 Stunden und erwarte das Ende des Refs. Die 10h lasten wahrlich nicht aus und es geht noch was. ;-) Daher... ich finds okay, solange es vom Umfang her so bleibt.

Best wishes,
Fred.

Skara
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Beitrag von Skara »

+++ NRW +++ NRW +++ NRW +++

An vielen Schulen wird es in der Praxis so gehandhabt, dass bei Ausfall der Ausbildungslehrerin oder des Ausbildungslehrers oder anderer Lehrkräfte die Referendarin oder der Referendar einspringen sollen bzw. müssen.

Was sagt die Rechtslage dazu?

Nach § 11 Abs. 8 OVP kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern über die Ausbildung hinaus Unterricht nur mit ihrer Zustimmung und nur im Umfang von bis zu 2 Wochenstunden übertragen werden. Es gibt zwar einen Erlass "Geld statt Stellen" vom 20.6.2002 ( BASS 11-11 Nr. 2.2), der die grundsätzliche Möglichkeit einräumt, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu Vertretungsstunden heranzuziehen, der aber nichts über den Umfang aussagt.

Es gilt die OVP. Das wird im Übrigen durch einen Erlass des Ministeriums vom 29.7.2005 (Az. 423-2.02.14 Nr. 30573/05) bestätigt.

Ergo:
Was für Beamte eine Pflicht ist, gilt nicht automatisch für Beamte auf Widerruf, also nicht für Lehramtsanwärter und Referendare, die sich in der Ausbildung befinden. Ohne Einwilligung (Erklärung) der Auszubildenden gibt es keine Möglichkeit, Vertretungsstunden während der Ausbildung anzuordnen, da die Ausbildung im Vordergrund steht, nicht der Bedarf der Schule. Wer jedoch die Bereitschaft erklärt, dem können bis zu 2 Wochenstunden übertragen werden. Wer die Bereitschaft nicht erklärt, findet zwar im Kollegium keine Freude, aber handelt - wenigstens dem Gesetz nach - korrekt.

Die Entscheidung liegt ganz beim Auszubildenden.

Skara

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Soweit, so gut. – Und wie entscheidet sich wohl der liebe, gute Referendar, der ja nach Möglichkeit eine positive Beurteilung seitens der Ausbildungsschule erhalten und darüberhinaus noch gern nahtlos in den staatlichen Schuldienst übernommen werden möchte?

:wink: 8) :?
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Skara
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Beitrag von Skara »

Eine mögliche Karriere im Staatsdienst wird in kriechender Position eingenommen, die im Laufe der Jahre in die gebückte Haltung übergeht, um in liegender Stellung zu enden. Wenn es Dir darum geht, die gebückte Position so schnell wie möglich einzunehmen, dann streiche die Buchstabenkombination N, E, I, N aus Deinem Sprachvermögen und begrüße die Versalien J und A als verbindliche Antwort auf alle Aufgaben, die man Deiner Person und Funktion übertragen möchte. Wer die Initialen JA zudem mit einem Ausrufungszeichen ergänzt und dazu die Buchstaben H, I, E, R schreit, ist und bleibt stets ein geschätzter Kollege im Team und darf sich auf ein ebenso knappes DANKE freuen, was ebenso wenig kostet, aber teuer bezahlt werden muss.

Die Entscheidung liegt ganz bei Dir und ist nicht zuletzt von Deinem Bedürfnis nach einem Privatleben abhängig, das man als potentieller Lehrer nur mit der Buchstabenkombination N, E, I, N erreichen und pflegen kann, denn die Initialen JA verpflichten zu etwas, was nicht automatisch zu einer guten Beurteilung führt, denn das ist für Schulleiter nur Mittel zum Zweck und bedeutet gar nichts. Engagement kann man im Rahmen seiner Ausbildung anders unter Beweis stellen. Wenn es Dir dennoch kribbeln sollte, dann NIMM 2 und lass es Dir schmecken, aber nicht mehr Bonbon-Stunden, denn zuviel Zucker ist schädlich und kann schnell zur (schlechten) Gewohnheit werden.

Skara

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