Atmosphäre verbessern und Prüfungen abschaffen !

Konstruktive Kritik - das Referendariat muss reformiert werden! Eure Vorschläge...
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Freidenker
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Beitrag von Freidenker »

@Michael28
Das will er aber selbstverständlich nicht.
Wenn die Fachleiter nach schulrealitätsrelevanten Kriterien prüfen würden, würden sie sich selbst ad absurdum führen, d.h. dass es genügen würde, sich von den Fachlehrern anleiten zu lassen und fertig...

Man muss sich vergegenwärtigen, dass es einzig um den Erhalt von Ämtern und Posten geht.

Die sogenannte "Verbesserungsvorschläge" bringen es wirklich. Wir durften sie kurz vor der Prüfung einbringen. Referendar "Fürchtling" hat aus Angst vorm Durchfallen eh nicht gewagt sich kritisch zu äußern. Referendarin "Opportunistisches Bienchen" hat das System gelobt, um beim Examen besser abzuschneiden. Referendar "Fachleiterliebling" fand aufgrund seines Tunnelblicks immer alles positiv und appellierte an die "Loser", sich mehr anzustrengen...Seminarleiter : "Gut, dass wir darüber gesprochen haben. Da muss man durch !".
Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Die Noten im Referendariat sind nicht nur „nicht vollkommen objektiv“, sie sind schlicht und einfach willkürlich.
Ansichtssache. Ich würde dem nicht beipflichten. Ich habe anläßlich meiner Lehrproben auch Noten bekommen (nein, keine 1,0), und ich konnte sowohl die Bewertungen und wie auch die mir genannten Begründungen nachvollziehen.
Und es gibt durchaus Alternativen, z.B. die Fachkompetenz schärfer zu prüfen, oder die Lernergebnisse der Schüler durch Vergleichsarbeiten.
Schlechtes Beispiel. Was soll ein Referendar machen, wenn er eine schwache Klasse zugeteilt kriegt? Es gibt Klassen, die einfach gut sind, ohne daß man als Lehrer viel dafür tun muß. Es gibt auch das genaue Gegenteil. Da bin ich lieber für die unmittelbare Messung.
Zum Thema schulscharfe Bewerbungen: Ist strikt abzulehnen, weil gerade so Mobbingstrukturen entstehen.
Ich verstehe nicht ganz. Meinst Du, die schulscharfen Stellenausschreibungen seinen abzulehnen? – Nun, die sind aber gerade der letzte Schrei. Vom gymnasialen Bereich in Baden-Württemberg weiß ich, daß in der letzten Runde bereits die Hälfte aller Lehrerstellen durch dieses relativ neue Stellenausschreibungsverfahren vergeben wurden (wurde zumindest so bekanntgegeben). Tendenz klar steigend.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Michael28
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Beitrag von Michael28 »

Zitat:
Die Noten im Referendariat sind nicht nur „nicht vollkommen objektiv“, sie sind schlicht und einfach willkürlich.

Ansichtssache. Ich würde dem nicht beipflichten. Ich habe anläßlich meiner Lehrproben auch Noten bekommen (nein, keine 1,0), und ich konnte sowohl die Bewertungen und wie auch die mir genannten Begründungen nachvollziehen.
Ich habe Arbeit, deswegen kann ich das ganze Gerede von der angeblichen Arbeitslosigkeit nicht beipflichten.

Zitat:
Und es gibt durchaus Alternativen, z.B. die Fachkompetenz schärfer zu prüfen, oder die Lernergebnisse der Schüler durch Vergleichsarbeiten.

Schlechtes Beispiel. Was soll ein Referendar machen, wenn er eine schwache Klasse zugeteilt kriegt? Es gibt Klassen, die einfach gut sind, ohne daß man als Lehrer viel dafür tun muß. Es gibt auch das genaue Gegenteil. Da bin ich lieber für die unmittelbare Messung.
Ich sagte auch, auch das ist nicht 100% perfekt.
Man muß auch nicht auf die Zehntelnote genau messen, sondern einfach nur gucken, liegt die Arbeit in dem auch sonst üblichen Rahmen. Wenn sie das tut, kann der Lehrer nichts falsch gemacht haben.
"unmittelbare Messung" ist sinnlos. Was nützt die größte Showstunde, wenn am Ende doch nichts dabei rauskommt?

Zitat:
Zum Thema schulscharfe Bewerbungen: Ist strikt abzulehnen, weil gerade so Mobbingstrukturen entstehen.

Ich verstehe nicht ganz. Meinst Du, die schulscharfen Stellenausschreibungen seinen abzulehnen? – Nun, die sind aber gerade der letzte Schrei. Vom gymnasialen Bereich in Baden-Württemberg weiß ich, daß in der letzten Runde bereits die Hälfte aller Lehrerstellen durch dieses relativ neue Stellenausschreibungsverfahren vergeben wurden (wurde zumindest so bekanntgegeben). Tendenz klar steigend.
Weißt Du überhaupt, was das für Tendenzen sind?
Das Grundgesetz schreibt ganz klar vor, daß Beamtenstellen nur nach fachlichem Können zu vergeben sind. Aus gutem Grund wurden daher früher die Lehrerstellen zentral vom Schulamt vergeben.
Es ist eine der vielen in letzter Zeit beobachtbaren Tendenzen, das Grundgesetz auszuhebeln!

Michael28
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Beitrag von Michael28 »

Man muss sich vergegenwärtigen, dass es einzig um den Erhalt von Ämtern und Posten geht.
Das stimmt so nicht ganz. Ein StD bleibt ein StD, auch wenn er die Fachleitertätigkeit nicht mehr ausübt.
Genauer gesagt, es geht darum, ein System zu etablieren, mit dem man wie in einem Obrigkeitsstaat politische Gesinnungsgenossen in die Ämter befördern und mißliebige Personen fernhalten kann.

Freidenker
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Beitrag von Freidenker »

@Michael28
Das sehe ich genauso. Deswegen werden auch niemals innovative Ideen in das Referendariat einfließen.
Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Das Grundgesetz schreibt ganz klar vor, daß Beamtenstellen nur nach fachlichem Können zu vergeben sind. Aus gutem Grund wurden daher früher die Lehrerstellen zentral vom Schulamt vergeben. Es ist eine der vielen in letzter Zeit beobachtbaren Tendenzen, das Grundgesetz auszuhebeln!
Eine sehr eigenwillige Sicht der Dinge. Ich selbst habe mich auf eine schulscharf ausgeschriebene Stelle beworben und sie bekommen. Ich habe mich im Bewerbungsgespräch persönlich vorgestellt, meine bis dahin erbrachten Leistungen vorgewiesen und dem Schulgremium die Möglichkeit gegeben, mich kennenzulernen. So wie es eigentlich bei jeder Bewerbung sein sollte.

Meine Freundin hat ihre Stelle vom Oberschulamt zugewiesen bekommen. Natürlich hat sie ihre Stelle auch verdient. Ein persönlicher Kontakt hat weder seitens der Schule noch seitens der Behörde vorher stattgefunden. Jetzt merkt sie, daß sie mit der Schulleitung nicht so recht klarkommt. Sie meinte erst kürzlich: „Wenn ich das vorher geahnt hätte ...“. Aber so ist das eben: Die Behörde vergibt die Stelle, ohne persönliche Faktoren zu berücksichtigen, und da ist manche Fehlentscheidung vorprogrammiert.

Übrigens, im Landesbeamtengesetz (B.-W.) heißt es in Paragraph 11, Absatz 1:
Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung [...] vorzunehmen.
Also nicht nur nach fachlicher Leistung. Wie wir wissen, gehört zur „Eignung“ unter anderem die gesundheitliche Eingnung. Was sonst alles einzubeziehen ist, wird nicht genauer erklärt.

In Paragraph 11, Absatz 2:
Für Einstellungen sind die Bewerber durch öffentliche Ausschreibung der freien Stellen zu ermitteln.
Unter einem Ausschreibungsverfahren verstehe ich eher ein ordentliches Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren und keine Behördenmauschelei, bei der auf undurchsichtige und unkontrollierbare Weise in einem internen Verfahren die Stellen verteilt werden. Das Hauptvergabeverfahren der Oberschulämter wird schon seit vielen Jahren massiv beanstandet, weil viele Bewerber sich ungerecht behandelt fühlen und den Eindruck haben, aus irgendwelchen seltsamen Gründen aussortiert worden zu sein (was die Behörden natürlich abstreiten).

Es kann sein, daß eine Schule Lehrer sucht, die neben dem normalen Unterricht noch gewisse Spezialaufgaben erfüllen können, z.B. einen Leiter der Blechbläsergruppe, einen Betreuer fürs Schulcomputernetzwerk, einen Leiter der Theater-AG, ... Nur wenn die Schule am Auswahlverfahren beteiligt ist, kann sie darauf hoffen, ihre spezifischen Bedürfnisse decken zu können. An unserer Schule jedenfalls klappt dies dank des Stellenausschreibungsverfahrens prima.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Michael28
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Beitrag von Michael28 »

Das Grundgesetz ist keine "eigenwillige Sicht der Dinge", sondern die oberste verbindliche Rechtsgrundlage, auf die Du sogar einen Eid geleistet hast.

Ich habe mich im Bewerbungsgespräch persönlich vorgestellt, meine bis dahin erbrachten Leistungen vorgewiesen und dem Schulgremium die Möglichkeit gegeben, mich kennenzulernen. So wie es eigentlich bei jeder Bewerbung sein sollte.
Das gilt nur für Privatunternehmen.


Jetzt merkt sie, daß sie mit der Schulleitung nicht so recht klarkommt.
Das ist doch gut so.
Eine Lehrerin hat eine gewisse Unabhängigkeit, die Pädagogische Freiheit. Der Schulleiter hat nur eine begrenzte Weisungsbefugnis, er kann ihr nichts anhaben, solange sie nicht eindeutig gegen Vorschriften verstößt.

Und jetzt überleg einfach mal den Fall, daß ein Schulleiter sich zu unlauteren Machenschaften hinreißen läßt. Ist es dann besser, wenn er über ein von ihm selbst zusammengestelltes Kollegium verfügt, oder wenn auch Kollegen drin sind, die nicht so gut mit ihm zurechtkommen und sich ihm widersetzen?


Übrigens, im Landesbeamtengesetz (B.-W.) heißt es in Paragraph 11, Absatz 1:Zitat:
Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung [...] vorzunehmen.

Also nicht nur nach fachlicher Leistung. Wie wir wissen, gehört zur „Eignung“ unter anderem die gesundheitliche Eingnung. Was sonst alles einzubeziehen ist, wird nicht genauer erklärt.
Das ist ganz einfach die Frage, ob jemand überhaupt in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten. Jemand, der die überwiegende Zeit krank ist, der ist gesundheitlich nicht geeignet.

In Paragraph 11, Absatz 2:Zitat:
Für Einstellungen sind die Bewerber durch öffentliche Ausschreibung der freien Stellen zu ermitteln.

Unter einem Ausschreibungsverfahren verstehe ich eher ein ordentliches Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren und keine Behördenmauschelei, bei der auf undurchsichtige und unkontrollierbare Weise in einem internen Verfahren die Stellen verteilt werden. Das Hauptvergabeverfahren der Oberschulämter wird schon seit vielen Jahren massiv beanstandet, weil viele Bewerber sich ungerecht behandelt fühlen und den Eindruck haben, aus irgendwelchen seltsamen Gründen aussortiert worden zu sein (was die Behörden natürlich abstreiten).
Hier wird einfach nur nach Rangliste verfahren. Sollte jemand feststellen, daß jemand mit einem schlechteren Schnitt die Stelle bekommen hat, kann er dagegen vorgehen.

Es kann sein, daß eine Schule Lehrer sucht, die neben dem normalen Unterricht noch gewisse Spezialaufgaben erfüllen können, z.B. einen Leiter der Blechbläsergruppe, einen Betreuer fürs Schulcomputernetzwerk, einen Leiter der Theater-AG, ... Nur wenn die Schule am Auswahlverfahren beteiligt ist, kann sie darauf hoffen, ihre spezifischen Bedürfnisse decken zu können. An unserer Schule jedenfalls klappt dies dank des Stellenausschreibungsverfahrens prima.
Die Praxis sieht allerdings so aus, daß man sich zuerst den Wunschbewerber anschaut, und dann "zufällig" feststellt, daß man, je nach dem, z.B. noch einen Leiter einer Blechbläsergruppe braucht.

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