Beiträge PKV (Debeka)

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dirk reen
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von dirk reen »

Wenn der Mann einen sozialversicherungsPFLICHTIGEN Job hat, MUSS er zurück in die GKV. Das wird mit Sicherheit kein entscheidungshemmendes Problem.
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
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MarlboroMan84
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von MarlboroMan84 »

ranii hat geschrieben:
MarlboroMan84 hat geschrieben:
ranii hat geschrieben:Ich setzte diese 230 € aber auch ins Verhältnis zum Arbeitbnehmer-Betrag, den ein normaler Angestellter mit meinem Brutto abführen müsste.
Kann man aber nicht so einfach. Der Arbeitnehmer mit der GKV hätte aber dann z.B. keine Kostendämpfungspauschale und die Kinder wären in der GKV kostenlos mitversichert.
Ich weiß! Mein Kind wird angeblich etwa 35 € im Monat kosten. Dazu quäle ich mich derzeit mit der Situation rum, dass bei meinem Mann einiges anfallen wird, wenn er auf ALG II rutschen sollte. Da er keine Berufsausbildung hat und sich mit Saison-Stellen über Wasser hält, droht immer der Abrutsch in ALG II. Dann wird er nichts bekommen und muss dank mir auch noch die gesetzliche Krankenkasse selber bezahlen. Dazu wird die Hälfte meines Bruttoeinkommens angesetzt und mit den Arbeitnehmerprozentsatz verrechnet. Das werden über 300 € sein. Nun ist die Frage, was er bei mir in der PKV zahlen müsste? Aber dann kommt er schlecht zurück, wenn er wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job hat. Es ist alles nicht so leicht mit der Konstellation PKV und GKV in einer Ehe.
Bei deinem Mann ist das relativ einfach. Er hat keine Chance in die private Krankenversicherung zu kommen, da er über (derzeit) 53 000 EUR p.a. verdienen müsste.
Eine sinnvolle Lösung um euch gegen ALG II usw. abzusichern wäre, dass dein Mann eine Berufsausbildung macht. Ich gehe aber davon aus, dass das bei euch schon Thema war.

Grundsätzlich seid ihr nach einer Heirat natürlich füreinander verpflichtet. Wenn du genügend Geld verdienst, dann ist es logisch, dass du auch deinen Mann unterstützt, bevor die Solidargemeinschaft für ihn auskommen muss.

Valerianus
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von Valerianus »

Wenn dein Mann nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er nach der Hochzeit/bei Antritt der ersten festen Stelle (weitere Anlässe siehe Versicherungsvertrag) in die PKV wechseln. Solange er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, lässt er die PKV ruhen und ist in der GKV versichert, das kann man aber dann auch zwischendurch wechseln.
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

MarlboroMan84
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von MarlboroMan84 »

Diese Aussage ist falsch. Als Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter derzeit knapp 53000 Bruttojahresentgelt ist man gesetzlich pflichtversichert. Da hat man keine Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Woher kommt eigentlich dieser Irrglaube, dass man nach Belieben hin und verwechseln kann?

RHWWW
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von RHWWW »

Hallo ranii,

der Preis für eine private Krankenversicherung (PKV) ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

- Alter bei Versicherungsbeginn

- Beihilfeanspruch (Prozentsatz)

- Gesundheitszustand (jetzt und in den letzten Jahren)
-> Gesundheitsfragen sind immer zu 100% korrekt anzugeben (sonst kann das Versicherungsunternehmen die Versicherung beenden!)

- Leistungsumfang (bei den Tarifen sehr unterschiedlich - meist auch beim gleichen Unternehmen große Unterschiede)

Einen Versicherungsantrag bei der PKV kann jeder stellen. Das Unternehmen entscheidet aber, ob der Antrag angenommen wird. Wesentlich sind dabei, Gesundheitszustand laut Antworten auf die Gesundheitsfragen und Zahlungsfähigkeit (z.B. Schufa). Wenn die Ehefrau zahlungskräftig ist und für ihn den Vertrag abschließt, bleibt sie auch bei einer evtl. Trennung bzw. Scheidung zahlungspflichtig (auch wenn bei der Scheidung die Beihilfe entfällt und der PKV-Beitrag gravierend steigt). Wenn der (Ex-)Ehemann arbeitslos (ohne Leistungen oder mit Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) ist oder sich selbständig macht, ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen. Eine Kündigung durch die Versicherungsnehmerin ist nur möglich, wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen wird.

Nach den Gesetzen ist auch eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und bei einer Privatversicherung parallel möglich. Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse ist aber nur möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht (§ 5 SGB V und keine der Ausnahmen nach § 6, 7 oder 8 SGB V besteht). Das Bruttoeinkommen ist nur bei Arbeitnehmern relevant (sonst ggf. bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit durch das PKV-Unternehmen).

Gruß
RHW

Valerianus
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von Valerianus »

Meine Frau ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Minijob) und konnte sofort in die PKV wechseln. Was Malboro erzählt ist aus eigener Erfahrung und definitiv falsch.
Wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (dazu zählt auch ALG I), dann ist man natürlich in der GKV, deswegen heißt es ja "sozialversicherungspflichtig". Das habe ich aber oben geschrieben.
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

ranii
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von ranii »

Ähm, danke Leute, aber es geht hier doch nicht um mich ^^
Ich wollte nur sagen, dass mir bewusst ist, was GKV und PKV bedeutet. Mir ist auch klar, dass man nicht nach belieben wechseln kann und so. Und das ich über die Hochzeit für meinen Mann verantwortlich bin und nicht die Solidaritätsgemeinschaft ist mir absolut klar!

Das hat aber nichts damit zu tun, dass das Verhältnis einer PKV und einer GKV in einer Ehe eine Ungleichgewichtung zu Ehepaaren, die nur GKV oder nur PKV sind, darstellt.
Bei der PKV ist klar, dass jeder versichert sein muss und für jeden Beiträge gezahlt werden müssen.
bei der GKV gibt es die Familienversicherung, sodass Kinder und Partner bei Nichtbeschäftigung kostenlos mitversichert sind.

In unserem Fall bin ich dank unseres Dienstherrn, der mir den Arbeitgeberanteil für eine GKV nicht zahlen will, PKV versichert. Mein Mann arbeitet sozialversicherungspflichtig und ist GKV versichert. Würde das Verhältnis so bleiben, werden wir nie Probleme haben! Unser Kind muss bei mir in die PKV rein, weil ich das höhere Bruttoeinkommen habe.
Das Problem tritt nun auf, weil mein Mann in Elternzeit geht UND sein Arbeitsvertrag wegen Befristung ausläuft. Würden wir beide GKV sein, würde er ab dem Zeitpunkt keine Beiträge zahlen müssen. Da ich aber PKV sind, müssen wir schon nach Auslauf des befristeten Arbeitsvertrages trotz Elternzeit seine GKV-Beiträge, die anhand meines halben Bruttoeinkommens bemessen werden, zahlen. Das wäre so auch der Fall, wenn er in ALG II rutscht. Aber wir wussten halt nicht, dass das jetzt schon bei der Elternzeit auf uns zukommt. Das ist schon ein starkes Stück, dass er von den wenigen Elterngeld über 300 € an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss.

(Ja, ich weiß, dass ich bei Elternzeit meinen PKV-Satz komplett selber zahlen muss, weil dieser einkommensunabhängig ist. Aber PKV ist nunmal ein anderes System!)


Und wie gesagt, alles nur, weil wir Beamte uns eben nicht so einfach für die GKV entscheiden können, weil uns der Arbeitgeberanteil nicht gezahlt wird. Und dieser Punkt wird in Diskussionen immer von anderen verdrängt, wenn es um gesetzliche und private Krankenkasse geht. Lest euch einfach mal Kommentare zu solchen Artikeln im Netz durch. Da wird immer fleisig Beamtenbashing betrieben, anstatt das Grundproblem anzusprechen!

my 2 cent und so
ranii

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