Erklärung zur Nachversicherung - was angeben?

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F.
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Registriert: 11.09.2005, 22:56:47

Erklärung zur Nachversicherung - was angeben?

Beitrag von F. »

Hallo zusammen,

mein Ref. ist zu Ende und ich habe von der Hessischen Bzügestelle ein Schreiben erhalten, auf welches ich mit einer "Erklärung zur Nachversicherung" antworten soll. Es geht darum, ob der Arbeitgeber für die sozialversicherungsfreie Zeit während des Ref.s die Beiträge für die Sozialversicherungen nachzahlen soll oder nicht (letzteres offenbar dann, wenn eine Aussicht auf Verbeamtung etc. innerhalb der nächsten zwei Jahre besteht). Für die Entscheidung der Bezügestelle sind laut Schreiben sowohl "subjektive Absicht" als auch "objektive Wahrscheinlichkeit" der Verbeamtung von Relevanz.
Bezüglich der abgefragten objektiven Fakten sind die Antworten klar, aber was soll ich bei den Fagen zur "subjektiven Absicht" ankreuzen? Ich weiß z.Zt. nicht, ob ich verbeamtet werden will.


Freue mich auf Ratschläge!

Gruß

F.

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