Kündigung zur Beitragsanpassung und wichtige Hinweise

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Searcher
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Kündigung zur Beitragsanpassung und wichtige Hinweise

Beitrag von Searcher »

Hallo zusammen,

heute möchte ich auf wichtige Dinge aufmerksam machen, die man bei einer Kündigung seiner bisherigen Privaten Krankenversicherung unbedingt beachten sollte, warum?! ...Dazu gleich mehr...

Zunächst einmal befinden wir uns schon fast wieder am Jahresende, viele Private Krankenversicherer müssen Ihre Beiträge zum 01.01.2006 anpassen, da unter anderem die Kosten im Gesundheitswesen immer weiter steigen.

Daher flattert bei dem einen oder anderen innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Versicherungsschein mit einem entsprechenden Hinweis auf eine Beitragsanpassung ins Haus.

Ab Zugang der erhöhten Versicherungspolice hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit der Anpassung zu widersprechen, die Kündigung aufgrund der Beitragsanpassung wird z. B. bei Anpassungstermin 01.01.2006 auch zu diesem Zeitpunkt vom Versicherer bestätigt.

Doch jetzt zum eigentlichen Punkt, der mir bereits des öfteren in meiner täglichen Arbeitspraxis begegnet ist, hierzu ein typischer Beispielfall:

Max Muster war bisher mit seiner PKV zufrieden, bekommt jedoch eine Beitragsanpassung und denkt sich, geiz ist geil, also kündigt er aufgrund der Beitragsanpassung und setzt sich DANACH hin und sucht sich eine neue PKV. Was Max Muster aber übersehen hat war, dass er mal vor 2 Jahren aufgrund Beziehungsproblemen einige Sitzungen bei einem Psychologen hatte, ist aber ja vorbei und ihm geht es wieder gut...

Um ehrlich zu sein, Max Muster hat nun ein wirkliches Problem... Bei den verschiedenen PKV-Unternehmen ist dieses bereits ein Ablehnungskriterium, d. h. keine andere Gesellschaft wird ihn aufnehmen, er steht ab dem 01.01.2006 ohne PKV-Versicherungsschutz da.

Natürlich mag jetzt der eine oder andere sagen, dass es bestimmt auch ein PKV-Unternehmen gibt, dass diesen Mann versichert. Aber es geht jetzt hier nicht um die Diagnose / Behandlung, die kann ja auch variiren und dieses war nur ein Beispiel wie schnell etwas schief laufen kann mit großen Konsequenzen.

Der bisherige Versicherer ist nämlich nicht dazu verpflichtet den Kunden erneut aufzunehmen!

Also damit aus keinem ein Max Muster Fall wird, bitte folgendes beachten:

:!: Widerspruch erst nach Antragstellung und schriftlicher Annahmeerklärung des anderen PKV-Unternehmens absenden!

:!: Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (Durschschrift vom Antrag oder Antragskopie vom Vermittler anfordern!), ggf. Rücksprache mit dem Hausarzt über die erfolgten Behandlungen / Diagnosen halten

:!: Finger weg von Vermittlern die sagen "widersprechen Sie, wir kriegen Sie schon versichert"

:!: Bitte auch unbedingt beachten, dass wenn zwischen Antragstellung und Antragsannahme eine Erkrankung auftritt ist diese zwingend dem Versicherer schriftlich anzuzeigen! Mißachtet man dieses, so kann es auch im Nachhinein sein, dass der Versicherer vom Vertrag aufgrund Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten kann.

Verlust von Beitragsrückstellungen sind in der Regel bei Referendaren nicht zu erwarten, da es sich bei den Tarifen für Referendare um günstige Ausbildungstarife ohne Altersrückstellungen handelt.

Wenn man diese Punkte beachtet sollte eigentlich auch nichts mehr schief gehen können.

Ich hoffe ich konnte durch meine Ausführungen den einen oder anderen vor einigen Problemen bewahren.

Einen schönen Tag wünscht Euch

Searcher
gelernter Versicherungskaufmann & Webmaster einer anderen Seite mit eigenem Forum (ich bin kein Makler)

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