GKV und Krankengeld

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
Antworten
Stiftmaster
Beiträge: 5
Registriert: 12.11.2005, 14:14:30

GKV und Krankengeld

Beitrag von Stiftmaster »

Hallo,

ich habe mich nach reiflicher Überlegung für die GKV während des Referendariats entschieden. Da dieses ja eine freiwillige Versicherung in der GKV ist, entfällt ja das Krankengeld. Nun meine Frage: Sichert mich die Beihilfe bei einer längeren Krankheit ab und zahlt das Krankengeld, oder muss dieses Risiko noch extra privat abgesichert werden?

Danke!

Gruß, Stiftmaster!

Schaf
Beiträge: 1318
Registriert: 11.07.2005, 22:19:25
Wohnort: Bawü Ref, jetzt RLP (Gym.)

Beitrag von Schaf »

Deine Frage irritiert mich, aber vielleicht hab ich auch was grundlegend falsch verstanden.

Die GKV versichert Dich meines Wissens zu 100%. Die Beihilfe greift nur, wenn Du in der PKV bist und übernimmt 50% der Kosten, da die PKV die anderen 50% abdeckt. Ich verstehe gerade nicht, weshalb die Beihilfe Dir überhaupt was geben sollte, da Du ja nicht in der PKV bist. Von daher wäre ich der Ansicht, dass Du das irgendwie anders lösen musst.

Liebe Grüße,

Schaf

Stiftmaster
Beiträge: 5
Registriert: 12.11.2005, 14:14:30

Beitrag von Stiftmaster »

Das ist richtig, die GKV greift zu 100 %! Mit der Beihilfe habe ich nix zu tun, nur das Krankengeld übernimmt nicht die GKV, weil ich freiwillig in der GKV versichert bin! Daher meine Frage: Übernimmt die Beihilfe oder das Bundesland im Falle einer längeren Krankheit das Krankengeld? Wer ist noch in der GKV und kennt sich da aus?

dk77
Beiträge: 87
Registriert: 29.11.2005, 23:59:17

Beitrag von dk77 »

Schaf hat geschrieben: Die Beihilfe greift nur, wenn Du in der PKV bist und übernimmt 50% der Kosten, da die PKV die anderen 50% abdeckt. Ich verstehe gerade nicht, weshalb die Beihilfe Dir überhaupt was geben sollte, da Du ja nicht in der PKV bist.
Falsch, Die Beihilfe übernimmt genau so die Krankheitskosten (z.B. 50%) wie in der PKV, jedoch nur bis zur Höhe der hälftigen GKV-Beiträge. Du hast z.B. (in Abhängigkeit der jeweiligen Biehilfe) soge Anspruch auf 50% Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung.

Ein Beamter benötigt kein Krankengeld, egal ob PKV oder GKV, da der Dienstherr die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht limitiert.

Frohes Fest und guten Rutsch wünscht
dk77

Antworten