Hallo,
ich glaube, ich bekomme ein Problem. Ich bin wegen einer echt doofen Sache in den Basistarif einer PKV gerutscht während meines Refs. Der Vertrag läuft bis April 2010 und mir wurde gesagt, vorher komme ich da auch nicht raus. Nun habe ich eine Vertretungsstelle bekommen, bin also Angestellte und müsste ja demnach in eine gesetzliche. Und nu? Darf/Muss ich in der PKV bleiben (würde liebend gerne da raus...)? Und ist man als Angestellte im öffentlichen Dienst beihilfeberechtigt? PKV im Basistarif und noch einen Teil der Kosten selber tragen - puh, muss nicht sein.
Kennt sich da jemand aus?
LG, Annette
Problem PKV und Angestellte
Als Angestellte verdienst Du unterhalb der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze und wirst deshalb logischerweise in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Damit verlierst Du automatisch das Recht, Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein zu dürfen. Von daher darf die private Krankenversicherung Dich nicht als Mitglied behalten.
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist eine Vollversicherung. Sie deckt 100% der Behandlungskosten ab (anders als bei der privaten Krankenversicherung, wo es nur 50% sind), deshalb ist eine Beihilfe nicht notwendig. Damit erlischt als Angestellte Dein Beihilfeanspruch.
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist eine Vollversicherung. Sie deckt 100% der Behandlungskosten ab (anders als bei der privaten Krankenversicherung, wo es nur 50% sind), deshalb ist eine Beihilfe nicht notwendig. Damit erlischt als Angestellte Dein Beihilfeanspruch.
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In die PKV duerfen Selbststaendige, Beamte und Angestellte mit einem Monatsgehalt (Brutto) von etwas mehr als 3000 Euro. Recherchier den genauen Betrag selbst im Netz. Wenn Du als Angestellter im oeffentlichen Dienst nicht die 3000 bekommst darfst du dich nicht privat versichern, d.h. die duerfen dich nicht behalten und du musst in eine gkv. Du bist im oeffentlichen Dienst nicht Beihilfeberechtigt, muesstes dich also zu 100% in der pkv versichern.
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Hallo teta,
mir ist schon klar, was passiert ist.
Zu Deiner Frage: Das sieht ja fast so aus, als ob der Versicherungsverkäufer Angst um seine Provision hat, obwohl die gering ist beim Basistarif.
Ohne Dir jetzt eine Abhandlung über den Basistarif zu schreiben, Gründe, Entwicklung etc.pp. bin ich mir sicher:
Sobald Du im Angestelltenverhältnis GKV Versicherungspflichtig wirst, kannst Du den Basistarif zu diesem Zeitpunkt kündigen. Dieser ist vereinfacht ausgedrückt zu Sicherung der Versicherungspflicht auch für ehemalige PKV Versicherte geschaffen worden. Voraussetzung, kein freiwilliges Mitglied der GKV, also unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
mir ist schon klar, was passiert ist.
Zu Deiner Frage: Das sieht ja fast so aus, als ob der Versicherungsverkäufer Angst um seine Provision hat, obwohl die gering ist beim Basistarif.
Ohne Dir jetzt eine Abhandlung über den Basistarif zu schreiben, Gründe, Entwicklung etc.pp. bin ich mir sicher:
Sobald Du im Angestelltenverhältnis GKV Versicherungspflichtig wirst, kannst Du den Basistarif zu diesem Zeitpunkt kündigen. Dieser ist vereinfacht ausgedrückt zu Sicherung der Versicherungspflicht auch für ehemalige PKV Versicherte geschaffen worden. Voraussetzung, kein freiwilliges Mitglied der GKV, also unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Brausepaul