exakter Unterschied BU und DU

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n.wagner
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exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von n.wagner »

Hallo Leute,
ich bin im zweiten Jahr im Ref in Bayern und denke schon länger darüber nach eine BU bzw. DU abzuschließen, allerdings ist mir der Unterschied noch nicht zu 100% klar.
Es gibt Versicherungsmeschen, die sagen, dass in einer BU (z. B. Aachener Münchner) die DU automatisch mit drin ist, denn wenn ich berufsunfähig bin, bin ich ja auch automatisch dienstunfähig.
Und es gibt Versicherungsmenschen, z.B. Debeka, die sagen, dass man als BaL oder BaW oder BaP unbedingt eine DU-KLausel braucht, da eine reine Bu nichts nützt.

Kann mir mal bitte jemand klar und deutlich sagen, was nun wahr ist...

Und ist es denn überhaupt möglich, dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig zu sein???

Schonmal danke für eure antworten!

Thomas Kliem
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo,

Vertreter von Versicherungsgesellschaften, die keine DU-Klausel innerhalb der BU-Versicherung anbieten, streiten die Notwendigkeit einer DU-Klausel (natürlich) ab, weil sie ihre Produkte ansonsten nicht an Beamte verkaufen könnten. Dennoch könnte theoretisch eine Leistung auch aus einer BU-Versicherung ohne DU-Klausel erbracht werden.

Der große und entscheidende Unterschied liegt darin, dass eine BU-Versicherung mit DU-Klausel im Idealfall im Erstprüfungsverfahren bereits dann leistet, wenn vom Dienstherren eine DU festgestellt wird. Anbieter ohne DU-Klausel haben darüber hinaus ein eigenes Prüfungsrecht.

Die sehr guten Anbieter leisten zusätzlich bei BU, auch wenn keine DU vom Dienstherren festgestellt wurde. Im Nachprüfungsverfahren sollte ebenfalls auf ein Nachprüfungsrecht verzichtet werden.
Thomas Kliem
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krabappel
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von krabappel »

Vielleicht besser nochmal auf Normaldeutsch...

Ich bin ein absoluter Versicherungsdeutschanalphabet, man korrigiere mich daher, wenn das nicht stimmt, aber ich habe das so verstanden:
wenn man (laut Dienstherr!) DIENSTunfähig ist, kann man offiziell garnüscht mehr machen und bekommt seine Rente.
Wenn man aber nur für BERUFSunfähig erklärt wird, wird bloß bescheinigt, dass man seinen Beruf oder einen ähnlichen, für den man qualifiziert ist, nicht mehr ausüben kann.

Das heißt, wenn du für berufsunfähig erklärt wirst, theoretisch aber noch andere Berufe ausüben könntest (laut Bescheinigung) kriegste kein Geld aus der Berufsunfähigkeitsdingens- egal ob du dich wirklich in der Lage fühlst, einen anderen Beruf auszuüben, geschweige denn überhaupt eine Stelle bekommst...

Daher macht eine DU-Klausel schon Sinn.

LatinaTeacharin
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von LatinaTeacharin »

wenn man (laut Dienstherr!) DIENSTunfähig ist, kann man offiziell garnüscht mehr machen und bekommt seine Rente.
Nach 60 (sic!) Monaten Dienstzeit ja - vorher wird entlassen und gesetzlich nachversichert.

Thomas Kliem
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von Thomas Kliem »

krabappel hat geschrieben:Vielleicht besser nochmal auf Normaldeutsch...

Ich bin ein absoluter Versicherungsdeutschanalphabet, man korrigiere mich daher, wenn das nicht stimmt, aber ich habe das so verstanden:
wenn man (laut Dienstherr!) DIENSTunfähig ist, kann man offiziell garnüscht mehr machen und bekommt seine Rente.

Falsch. Dienstunfähig bedeutet, dass der Beamte keinen Dienst mehr tun kann. Als Hilfsarbeiter wäre vielleicht noch eine Tätigkeit möglich. Das was Sie meinen nennt sich Erwerbsminderung. Ist aber bei einem Beamten nicht relevant.

Wenn man aber nur für BERUFSunfähig erklärt wird, wird bloß bescheinigt, dass man seinen Beruf oder einen ähnlichen, für den man qualifiziert ist, nicht mehr ausüben kann.

Das heißt, wenn du für berufsunfähig erklärt wirst, theoretisch aber noch andere Berufe ausüben könntest (laut Bescheinigung) kriegste kein Geld aus der Berufsunfähigkeitsdingens- egal ob du dich wirklich in der Lage fühlst, einen anderen Beruf auszuüben, geschweige denn überhaupt eine Stelle bekommst...

Auch falsch. Versichert ist der zuletzt ausgeübte Beruf (grundsätzlich gesprochen).

Daher macht eine DU-Klausel schon Sinn.

Weg falsch, Ergebnis richtig. Gibt Teilpunkte :lol: :lol: :lol:
Thomas Kliem
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krabappel
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von krabappel »

Geehrter Herr Versicherungskliem,

leider verstehe ich Ihre Ausführungen nie :wink: .

ist diese Aussage aus den Tiefen des Internets dann falsch?


"...Konsequenz aus den unterschiedlichen Definitionen:
Der Dienstherr kann also weitestgehend unabhängig entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass man zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, da man noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob man tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei keine Rolle - lediglich die Tatsache, dass man es könnte, reicht aus, um die Leistung zu verwehren."

Thomas Kliem
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von Thomas Kliem »

Diese Aussage ist ungenau und zu pauschal.

Der Erste Satz stimmt aber :lol:
Thomas Kliem
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