Versicherung bei Ref. abbruch

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User65
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von User65 »

Jenseits hat geschrieben:Also ich war im Studium Privat versichert hab mich dann beim AA informiert und die haben gesagt wenn ich mich danch arbeitslos melde wäre ich übers Amt Gesetzlich versichert.
Möglicherweise bei Alg I, weil zuvor versicherungspflichtig beschäftigt, aber nicht bei Alg II (= Hartz IV).
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.

phstudent
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von phstudent »

Jenseits hat geschrieben:Aber wen man jetzt schon weiß das man abbricht einfach die PKV schon mal kündigen, dann ist man doch auf jeden Fall wieder in der GKV wenn man sich arbeitslos meldet.
Die PKV kann man nicht einfach so kündigen. Die brauchen einen Nachweis von einer anderen KV, dass du künftig dort versichert bist. Arbeitssuchend melden kannst du dich natürlich, aber wenn du vorher nicht sozialversicherungspflichtig tätig warst, schicken die dich ganz schnell zum LRA.

chilipaprika
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von chilipaprika »

User65 hat geschrieben:Wie handelt eigentlich eine PKV, wenn jemand endgültig und objektiv nicht (mehr) in der Lage ist, die Versicherungsbeiträge zu zahlen?
Genauso wie eine GKV: sie warten darauf, dass du nachzahlst. Deine Beiträge summen sich weiter auf und dein Schuldenberg steigt.
und du wirst jeden einzelnen Beitrag nachzahlen müssen.

Die letzte Krankenversicherung, bei der du warst, muss dich aufnehmen. Also kannst du die PKV auf diesem Weg nicht loswerden.

Chili

User65
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von User65 »

Bei gesetzlich (Pflicht-)Versicherten ist es doch etwas anderes. Entweder hat hier der Arbeitgeber die Beiträge an die Kasse abzuführen oder - bei Transferleistungen - die Behörde, die die Sozialleistungen zu erbringen hat.

Wenn jetzt jemand unter das Hartz-IV-Regime gerät, erhält ein PKV-Versicherter nach deiner Aussage ja nur einen Zuschuss zur Versicherungsprämie. Wer zahlt den Rest der Versicherungsprämie? Der Versicherte kann ja nicht mehr zahlen; er liegt ja mit seinem "Einkommen" unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Und in eine andere Versicherung kann er ja auch nicht... Habe ich das richtig verstanden?
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User65
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von User65 »

Nachtrag / Korrektur:

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.01.11 (B 4 AS 108/10 R) scheint die Hartz-IV-Behörde wohl die Prämien von einem von jeder PKV anzubietenden Minimaltarif (Kontrahierungszwang!) in voller Höhe übernehmen zu müssen, damit PKV-Versicherte gegenüber GKV-Versicherten nicht benachteiligt sind.

Übrigens ein Witz, dass das erst von einem Gericht festgestellt werden musste und nicht gleich im Gesetz berücksichtigt wurde.
Zuletzt geändert von User65 am 30.04.2013, 13:30:11, insgesamt 1-mal geändert.
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chilipaprika
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von chilipaprika »

und?

Dann macht er Schulden.
Nur, weil man unter der Pfändungsgrenze liegt, heißt das nicht, dass man keine Schulden macht!

Ich sage es nicht, weil ich es richtig finde (Schulden machen), aber das System ist nunmal nicht "alles ist schön und wird wieder gut" und es gibt deutliche Grenzen in der sozialen Marktwirtschaft.
In dem Punkt finde ich es fast zurecht.
Wer die Vorteile des privaten Systems haben wollte, kann nicht plötzlich ins staatliche System zurück, "nur weil" er jetzt kein Geld mehr hat.

Ich kenne mehrere Fälle (zugegeben keine abgebrochene / fertige Refs), die weit unter der Pfändungsgrenze waren, sogar unter dem ALG 2-Satz und die ihre GKV-Beiträge nicht bezahlen konnten, da wurde einfach angesammelt.
und irgendwann mit Ratenzahlungen haben sie ihre 1-2 Jahre Beiträge nachgezahlt.

Chili

User65
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von User65 »

@chilipaprika
Unsere letzten beiden Posts haben sich überschnitten.
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