Versicherung bei Ref. abbruch

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cressi
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von cressi »

Also das mit der PKV und zurückwechseln in die GKV bei Hartz Vier wurde 2009 abgeschafft. Es geht also nicht mehr. Der einzige Weg dürfte tatsächlich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf längere Dauer sei, oder eine Immatrikulation ins Studium mit frewilliger GKV, wobei man - keine Gewähr- wohl max. 14 Semester studiert und 30 Jahre alt sein darf...bei dem Studium gibts dann aber auch kein ALG!

also realistisch: - sozialversicherungspflichtig Arbeiten (Vertretung) oder vom Hartz vier abknapssen mit elterlicher Untersützung....o.ä

chili darf man fragen wieviel Unterschied PKV vs. GKV ausmacht im Ref? Wenn das Ref dann mal vorbei ist, trägt bei ALG 2 die Arge alles komplett, richtig?

edit: Ich muss mich (leider) nochmal korrigieren...seit 2012 gibts eine Vereinbarung des Gesundtheitsministeriums mit den PKV:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900474.php

--> man wechselt in den Basistarif der PKV, das Amt zahlt trotz Alg 2 die Beiträge, die im übrigen im Basistarif nicht höher sein dürfen als in der GKV, Leistungen orientieren sich an der GKV.....man dürfte damit ausreichend versorgt sein!
Zuletzt geändert von cressi am 30.04.2013, 14:54:13, insgesamt 1-mal geändert.

User65
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von User65 »

cressi hat geschrieben:dann kann man sich auch von Verwandten einstellen lassen
Vorsicht! Bei Arbeitsvertragsverhältnissen zwischen nahen Verwandten veranlassen die Sozialkassen besonders gerne eine Betriebsprüfung, um zu kontrollieren, ob auch tatsächlich gearbeitet wurde oder nur Gefälligkeitsdokumente ausgestellt werden. So wird z. B. bei Anträgen auf Alg I nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber gefragt; warum wohl?
chilipaprika hat geschrieben:3) ALG 1 hat rein gar nichts mit der GKV zu tun.Du kannst dich im Ref bei der GKV ("freiwillig") versichern, du kriegst trotzdem danach kein ALG 1.
OK. Aber mit gesetzlich versichert meinte ich natürlich auch die übrigen Pflichtversicherungen, insbesondere Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
chilipaprika hat geschrieben:Die Frage ist auch, wie Arztpraxen reagieren, wenn man denen sagt, dass man privatversichert ist (-> viel Papierkram), aber nur den Basistarif abrechnen kann.
Ich verstehe bis heute nicht, wie das überhaupt in einer Arztpraxis abläuft, wenn man privat versichert ist. Als gesetzlich versicherter präsentiere ich nur meine Karte, und man erkennt sofort: AOK! Nun weiß der Arzt, was er bezahlt bekommt und was nicht. Muss man eigentlich als PKV-Versicherter jedesmal seine Versicherungspolicen nebst Anlagen mitschleppen, damit der Arzt feststellen kann, was die Versicherung zahlt. Woher weiß er überhaupt, wo und wie man privat versichert ist?! Er selber nimmt ja keinen Kontakt mit der Versicherung auf...
chilipaprika hat geschrieben:zu den moralischen Erwägungen: ich hatte deine vorherigen Beiträge auch wertend verstanden, in dem Sinne "aber es kann doch nicht sein, dem Menschen bleibt zu wenig Geld übrig".
Nein, um Wertung ging es mir (hier) nicht. Selbst das Hartz-IV-Regime gesteht den Menschen ja eine Basissicherung zu. (Über deren Form und Höhe kann man wertend streiten, was ich an anderer Stelle auch schon getan habe.) Von der Systematik des Gesetzes kann es nicht sein, das PKV-Versicherte schlechter gestellt werden als GKV-Versicherte. Das wäre unlogisch und hat mit Moral nichts zu tun. Deshalb hat es ja auch das von mir erwähnte Urteil des BSG gegeben, dass diese Gesetzeslücke geschlossen hat. Und das BSG lässt sich nun ganz bestimmt nicht von moralischen Erwägungen leiten.
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cressi
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von cressi »

user unsere Posts haben sich überschnitten ;)

und Betriebsprüfung hin oder her, ich kann meinen Onkel auch für mich putzen lassen, egal ob ich ihm dafür 400eur oder 1000 zahle, solang er hier putzen kommt und mir im Haushalt hiflt ist alles okay...

User65
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von User65 »

cressi hat geschrieben:edit: Ich muss mich (leider) nochmal korrigieren...seit 2012 gibts eine Vereinbarung des Gesundtheitsministeriums mit den PKV:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900474.php

--> man wechselt in den Basistarif der PKV, das Amt zahlt trotz Alg 2 die Beiträge, die im übrigen im Basistarif nicht höher sein dürfen als in der GKV, Leistungen orientieren sich an der GKV.....man dürfte damit ausreichend versorgt sein!
Aber liebe cressi, ich hatte das entsprechende Urteil doch schon genannt. :P
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chilipaprika
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von chilipaprika »

Hallo!

Der Unterschied? das ist doch individuell!
GKV: fast 16% deines Gehalts (brutto)
PKV: hängt von zuviel ab, das muss jeder für sich wissen.

Ja, bei ALG 2 würde das Amt die GKV tragen. bei ALG 1 auch.

User65
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von User65 »

cressi hat geschrieben:und Betriebsprüfung hin oder her, ich kann meinen Onkel auch für mich putzen lassen, egal ob ich ihm dafür 400eur oder 1000 zahle, solang er hier putzen kommt und mir im Haushalt hiflt ist alles okay...
Wenn die Arbeitszeitnachweise korrekt vorliegen, die Zahlungen auch tatsächlich erfolgten und es keine Indizien für Rückzahlungen gibt, könnte es klappen.
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.

cressi
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch

Beitrag von cressi »

chilipaprika hat geschrieben:Hallo!

Der Unterschied? das ist doch individuell!
GKV: fast 16% deines Gehalts (brutto)
PKV: hängt von zuviel ab, das muss jeder für sich wissen.

Ja, bei ALG 2 würde das Amt die GKV tragen. bei ALG 1 auch.
Ich sehe immer noch nicht vollständig, warum man im Ref auf die PKV verzichten sollte. Als gesunder Mensch ohne große Vorerkrankung kann man wohl PKV so bei 80- 90 eur im Monat rechnen, richtig? Nach dem Ref gehts meist (mindestens die Sommerferien) in den ALG 2 Bezug. Hier wird man auf den Basistarif zurückgestuft (eig. alle Leistungen der GKV enthalten) und zahlt nichts, da die Kosten vom Amt getragen werden.....

In der GKV kommen bei NRW bspw. AW 13 Z Gymnasium bei 1250eur Gehalt GKV Beiträge von fast 200Euro auf einen zu. Das sind satte 120Euro im Monat im Vergleich zur PKV mehr...das zurückgelegt über 18 Monate, dann könnte man sogar für 18 Monate in seinem alten Tarif bleiben bei ALG 2 Bezug und den Ausgleich zwischen Basistarif und Normaltarif selbst leisten.....oder man bleibt eben im Basistarif bei voller Kostenübernahme....

Wo genau liegt nun der Vorteil, der höher ist als die 120eur monatlich auf die man verzichtet? Vorraussetzung: gesunder Mensch, Aufnahme in PKV problemlos möglich...

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