ich kann dir die Fälle nicht genau erklären, aber es gibt Menschen, die mehr bezahlen, als den Zuschuss. Vielleicht ist es eine Frage der Frist, bis man den anderen Tarif gekündigt hat / gewechselt hat?
es muss auch klar sein, dass man im Basistarif einen schlechteren Gesundheitsschutz hat.
chili
Versicherung bei Ref. abbruch
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Meinst du GKV oder PKV??chilipaprika hat geschrieben: Ich kenne mehrere Fälle (zugegeben keine abgebrochene / fertige Refs), die weit unter der Pfändungsgrenze waren, sogar unter dem ALG 2-Satz und die ihre GKV-Beiträge nicht bezahlen konnten
So einfach ist es nicht. Wenn man einen Vertrag abschließt oder fortführt und man genau weiß, dass man seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen kann, begeht man einen Eingehungsbetrug. Mich würde auch einmal interessieren, wie man angesammelte PKV-Beiträge in einem Privatinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung behandelt.chilipaprika hat geschrieben:Nur, weil man unter der Pfändungsgrenze liegt, heißt das nicht, dass man keine Schulden macht!
Naja, vielleicht will man als verbeamteter Referendar auch gar nicht ins private Krankenversicherungssystem. Die Sache wird auch praktisch aufgezwungen. Wäre man gesetzlich versichert hätte man später auch noch Anspruch auf Alg I. Dann würde es so ein Problem gar nicht geben. Mir scheint, dass die PKV sich mehr für die auf Lebenszeit Verbeamteten eignet.chilipaprika hat geschrieben:Wer die Vorteile des privaten Systems haben wollte, kann nicht plötzlich ins staatliche System zurück, "nur weil" er jetzt kein Geld mehr hat.
Meinetwegen, aber das sind moralische Erwägungen.chilipaprika hat geschrieben:aber das System ist nunmal nicht "alles ist schön und wird wieder gut" und es gibt deutliche Grenzen in der sozialen Marktwirtschaft
Das ist auch nachvollziehbar und vernünftig, solange die Qualität nicht niedriger ist als in einer GKV.chilipaprika hat geschrieben:es muss auch klar sein, dass man im Basistarif einen schlechteren Gesundheitsschutz hat.
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Ich meine GKV. Es war ein Beispiel, dass man aus dem Vertrag nicht rauskommt, nur, weil man nicht bezahlen könnte.User65 hat geschrieben:Meinst du GKV oder PKV??chilipaprika hat geschrieben: Ich kenne mehrere Fälle (zugegeben keine abgebrochene / fertige Refs), die weit unter der Pfändungsgrenze waren, sogar unter dem ALG 2-Satz und die ihre GKV-Beiträge nicht bezahlen konnten
Ich persönlich kenne keine PKV-Versicherte, außer Mit-Refs und LehrerInnen.
Du kannst aber aus dem "Vertrag" Krankenversicherung nicht raus, da es eine Versicherungspflicht gibt ...So einfach ist es nicht. Wenn man einen Vertrag abschließt oder fortführt und man genau weiß, dass man seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen kann, begeht man einen Eingehungsbetrug. Mich würde auch einmal interessieren, wie man angesammelte PKV-Beiträge in einem Privatinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung behandelt.chilipaprika hat geschrieben:Nur, weil man unter der Pfändungsgrenze liegt, heißt das nicht, dass man keine Schulden macht!
Warum sollte man PKV-Beiträge anders behandeln? Ich gehe mal davon aus, dass die PKV "relativ schnell" den Versicherungsschutz auf das Minimum herunterschrauben würde, und man danach also "nur" den Mindestbeitrag nachzahlen muss.
1) Man wird nicht gezwungenNaja, vielleicht will man als verbeamteter Referendar auch gar nicht ins private Krankenversicherungssystem. Die Sache wird auch praktisch aufgezwungen. Wäre man gesetzlich versichert hätte man später auch noch Anspruch auf Alg I. Dann würde es so ein Problem gar nicht geben. Mir scheint, dass die PKV sich mehr für die auf Lebenszeit Verbeamteten eignet.chilipaprika hat geschrieben:Wer die Vorteile des privaten Systems haben wollte, kann nicht plötzlich ins staatliche System zurück, "nur weil" er jetzt kein Geld mehr hat.
2) Wenn Menschen sich vorher mit möglichen Konsequenzen auseinandersetzen würden, würden sicher viele eine andere Entscheidung treffen.
3) ALG 1 hat rein gar nichts mit der GKV zu tun.
Du kannst dich im Ref bei der GKV ("freiwillig") versichern, du kriegst trotzdem danach kein ALG 1.
Wenn ich mich nicht täusche, ist der Basistarif leicht schlechter als einzelne GKV. Im Prinzip ist es glaube ich der Katalog der GKV, aber viele GKV haben "freiwillig" einzelne (spezielle) Leistungen, die man dann im Basistarif nicht hat.Meinetwegen, aber das sind moralische Erwägungen.chilipaprika hat geschrieben:aber das System ist nunmal nicht "alles ist schön und wird wieder gut" und es gibt deutliche Grenzen in der sozialen MarktwirtschaftDas ist auch nachvollziehbar und vernünftig, solange die Qualität nicht niedriger ist als in einer GKV.chilipaprika hat geschrieben:es muss auch klar sein, dass man im Basistarif einen schlechteren Gesundheitsschutz hat.
Die Frage ist auch, wie Arztpraxen reagieren, wenn man denen sagt, dass man privatversichert ist (-> viel Papierkram), aber nur den Basistarif abrechnen kann.
Da kenne ich mich aber nicht aus.
zu den moralischen Erwägungen: ich hatte deine vorherigen Beiträge auch wertend verstanden, in dem Sinne "aber es kann doch nicht sein, dem Menschen bleibt zu wenig Geld übrig".
Chili
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
chili....sollten die Krankenkassenbeiträge für die PKV so hoch sein, verstehe ich auch nicht, warum manche nicht im Ref die GKV wählen, die dann trotz fehlenden Beihilfe günstiger hätte sein dürfen....aber egal.....
sollte es jetzt keine Mindestzeit geben die man sozialversicherungspflichtig beschäftig sein muss und es würde 1 Monat für die Wechsel genügen, dann kann man sich auch von Verwandten einstellen lassen, 1 Monat sozialversicherungspflichtig, als Haushaltshilfe, wenn dadurch die Ersparnisse so groß werden, als dass es sich gegenüber dem Fortbestand von Alg 2 + PKV rechnet....
sollte es jetzt keine Mindestzeit geben die man sozialversicherungspflichtig beschäftig sein muss und es würde 1 Monat für die Wechsel genügen, dann kann man sich auch von Verwandten einstellen lassen, 1 Monat sozialversicherungspflichtig, als Haushaltshilfe, wenn dadurch die Ersparnisse so groß werden, als dass es sich gegenüber dem Fortbestand von Alg 2 + PKV rechnet....
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Der Mensch denkt aber eher kurzfristig und an das (im Vergleich) fehlende Geld am Monatsende während des Refs.
Wenn das Ref endet, steigt der Beitrag, weil
1) die Beihilfe (50%) wegfällt.
2) der Ausbildungstarif weg ist.
Chili
Wenn das Ref endet, steigt der Beitrag, weil
1) die Beihilfe (50%) wegfällt.
2) der Ausbildungstarif weg ist.
Chili
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Warum bist du denn dann in die PKV gegangen?
auf der GEW Seite Bawü http://www.gew-bw.de/Krankenversicherun ... ariat.html
findet sich ganz unten der Satz, dass man als Beziher von ALG 2 automatisch gesetzlich versichert wird?
auf der GEW Seite Bawü http://www.gew-bw.de/Krankenversicherun ... ariat.html
findet sich ganz unten der Satz, dass man als Beziher von ALG 2 automatisch gesetzlich versichert wird?
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
1) bin ich nicht.
2) Tja, es ist eindeutig falsch.
3) ich finde gerade keine zitierfähige Quelle (irgendwie schaffe ich es nicht, die richtigen Stichwörter zu finden), aber ich tippe auf 12 Monate für die Zeit, bevor man in der GKV bleiben darf, mein Freund ebenfalls, er hat beruflich am Rande damit zu tun. Aber nur am Rande, deswegen suche ich eben einen Link.
Chili
2) Tja, es ist eindeutig falsch.
3) ich finde gerade keine zitierfähige Quelle (irgendwie schaffe ich es nicht, die richtigen Stichwörter zu finden), aber ich tippe auf 12 Monate für die Zeit, bevor man in der GKV bleiben darf, mein Freund ebenfalls, er hat beruflich am Rande damit zu tun. Aber nur am Rande, deswegen suche ich eben einen Link.
Chili