Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

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miaumiau
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Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

Beitrag von miaumiau »

Hallo liebes Forum,
ich wurde im Septemberg verbeamtet und habe eine private KV bei der Debeka abgeschlossen. Ich zahle nun monatlich knapp 280 Euro. Meine Tarife sind: B30, GBZ+, B20K,WL30, GBZ+, WL20K, BC, GBZ+, PVB, EPG614,76 und EPC600.
Ich frage mich, ob all' diese Tarife notwendig sind. Insbesondere bei den zwei letztgenannten Tarifen EPG614,76 und EPC600 frage ich mich, ob diese zusätzlich zur Pflichtpflegeversicherung erforderlich sind. Ich habe bereits meine Debeka-Fachfrau gefragt und sie meinte, dass ich die auf keinen Fall weglassen dürfte...
Jetzt würde ich gerne die Einschätzung von "unabhängigeren" Personen erfahren, weil ich nicht Geld für etwas zahlen möchte, was vielleicht nicht nötig ist. Ein guter Versicherungsschutz bzgl. der Krankenversicherung ist mir übrigens sehr wichtig, dafür bin ich auch bereit zu zahlen. Nur die Zusatzpflegeversicherung irritiert mich ein wenig und ich weiß auch nicht wirklich, wofür die genau gut sein soll.
Zudem habe ich mit Beginn des Referendariats eine Riesterrente bei der Debeka abgeschlossen, obwohl ich schon seit acht Jahren eine private Rentenversicherung (bei einem anderen Anbieter) habe. Ich frage mich nun, ob ich wirklich zwei private Rentenversicherungen brauche. Meine Debekafachfrau bejaht dies vehement, aber ich bin mir da nicht ganz sicher. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierzu fachkundigen Rat geben könntet. Danke schonmal.

Freddy83
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Re: Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

Beitrag von Freddy83 »

Hallo miaumiau,

bei den Tarifen zur Krankenversicherung hast Du alles richtig gemacht.
Die ergänzenden Pflegetarife sind keine Pflicht. Ob Du sie je brauchst kann niemand beantworten. Ganz klar ist jedoch, dass eine Pflege in einer Einrichtung schnell über 4.000,-€ kostet. Bei ca. 1500,-€ aus der normalen Pflege hast Du schnell ein Problem. Daher ist eine zusätzliche Absicherung schon sinnvoll.
Den Bedarf erkennt man in der Regel erst dann, wenn eine Person in der Familie pflegebedürftig ist, und die Kinder für die Pflege bezahlten müssen.

Bei der privaten Rentenversicherung und Riester ist es keine Frage der Quantität sondern von Qualität. Es kann auch sein, dass Du noch einen 3. Vertrag brauchst. Entscheiden ist hier die Höhe der Einzahlung resp. die Höhe der monatlichen Renten.
Es gibt den Ruf die Beamtenpensionen auf das Niveau der gesetzlichen Renten abzusenken. Das bedeutet mal schnell nur noch 50% oder weiniger Geld im Ruhestand zu bekommen. Deshalb kommt keiner an einer privaten Vorsorge vorbei. Dafür sind auch oft mehrere Verträge notwendig.

LG

Thomas Kliem
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Re: Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo miaumiau,

ich verfüge leider nicht über seherische Fähigkeiten. Daher kann ich nicht beurteilen, ob Sie bei der Krankenversicherung alles "richtig" gemacht haben. Wenn wir von der falschen Voraussetzung ausgehen, dass die Debeka der einzige Krankenversicherer mit leistungsstarken Tarifen ist, dann haben Sie zumindest bei der Debeka die maximal mögliche Absicherung (inkl. Wahlleistungen im Krankenhaus und Beihilfeergänzungstarif) vorgenommen. Da Sie gem. Ihres Profils in BaWü beihilfeberechtigt sind, muss für die Beurteilung, ob die Tarifkombination 30/20 korrekt ist, Ihr Einstellungsdatum* betrachtet werden. Ansonsten benötigen Sie die 50%-Stufe. Ich gehe davon aus, dass bei der Beantragung bzw. Umstellung der Versicherung darauf geachtet wurde. Notfalls nochmals mit dem LBV Rücksprache halten, welche Regelung für Sie gilt.

Bezüglich der Pflegezusatzversicherungen halte ich es für sinnvoll, eine Absicherung zu vereinbaren. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der Beihilfe sind im Pflegefall nicht ausreichend. Außerhalb des "Protokolls" sei angemerkt, dass man Pflegezusatzversicherungen nicht zwingend bei der Versicherung abschließen muss, bei der auch die Vollkosten- bzw. Restkostenversicherung besteht. Ohne dass jetzt nachzurechnen habe ich bei meinen Kunden in geschätzt 90% der Fälle für die Pflegezusatzversicherung einen anderen Anbieter empfohlen, als für die Vollkosten- bzw. Restkostenversicherung.

Bezüglich der Altersvorsorge kann Ihnen tatsächlich niemand sagen, wie sich die Beamtenversorgung entwickeln wird. Ich halte es daher für sinnvoll, Eigenvorsorge zu betreiben. Eine RiesterRente ist für die meisten Förderberechtigten sinnvoll. Um die volle Zulage in Höhe von 154 EUR pro Jahr zu erhalten, sollten Sie jährlich 4% des Vorjahresbruttoeinkommens, vermindert um die Zulage (hier 154 EUR) einzahlen. Sie sollten jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres prüfen, ob Sie den entsprechenden Beitrag ändern müssen. Das ist gerade in den Ersten Berufs- bzw. Dienstjahren regelmäßig der Fall. Momentan haben Sie eventuell einen Vertrag mit nur 60 EUR Jahresbeitrag (wird bei Referendaren häufig so gemacht).
Wenn Sie zusätzlich Anspruch auf eine steuerliche Förderung nutzen wollen, dann beträgt der optimale Jahresbeitrag 2.100 EUR abzüglich Förderung (bei Ihnen also 154 EUR). Ich empfehle regelmäßig, den Höchstbetrag einzuzahlen. Denn abgesehen von der Förderung und den steuerlichen Vorteilen soll ja später auch einmal eine Rente aus dem Vertrag gezahlt werden, die Ihnen auch weiter hilft.
Bitte vergewissern Sie sich, dass dem Dienstherren ein Auftrag vorliegt, die notwendigen Daten an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" zu übermitteln. Aus Gründen des Datenschutzes ist dies eine Besonderheit bei Beamten. Auch das Vorliegen eines Dauerzulagenantrags bei der Debeka sollte geprüft werden. Weiterhin wichtig: Jede Änderung Ihrer persönlichen Daten und Lebensumstände muss der Versicherung mitgeteilt werden, damit die Förderung nicht gefährdet ist.

Was mir bei Ihrer Aufzählung fehlt, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Sofern noch nicht vorhanden, sollten Sie sich zu diesem Thema beraten lassen.

Dito. Privathaftpflicht- mit Dienst-/Amtshaftpflichtversicherung.

_________
* Bei Beamten des Landes Baden-Württemberg, die am 31.12.2012 Anspruch auf Beihilfe nach dem Beihilferecht dieses Bundeslandes hatten, der vor diesem Zeitpunkt liegende Einstellungstermin, sonst der letzte Termin der Einstellung in Baden-Württemberg (Im letzten Fall hat der Beihilfeberechtigte ungeachtet eventuell vorhandener Kinder einen
Beihilfebemessungssatz von 50 %, der auch im Ruhestand sowie für den berücksichtigungsfähigen Ehegatten/anerkannten Lebenspartner gilt)
,
bei Beamten des Landes Baden-Württemberg, die nach dem 31.12.2012 von einem Dienstherrn mit anderem Beihilferecht nach Baden-Württemberg versetzt wurden, der Einstellungstermin
beim früheren Dienstherrn.

Quelle (gekürzt, Unterstreichungen von mir): EASY2000 V.90.1, Debeka
Thomas Kliem
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miaumiau
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Re: Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

Beitrag von miaumiau »

Vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich es wohl so lassen, wie es ist.
Ich habe noch eine Frage bzgl. der Dienstunfähigkeitsversicherung. Nach wievielen Jahren hat man als Beamter Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn im Falle einer Dienstunfähigkeit?

Thomas Kliem
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Re: Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

Beitrag von Thomas Kliem »

Voraussetzung ist eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren.
Über den Daumen gerechnet beginnt der Anspruch bei monatlich 1.250 EUR Brutto.
Thomas Kliem
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hanse
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Re: Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

Beitrag von hanse »

Hier mal kurz mein neuer Debeka-Tarif:
B30
B20K
WL100
BC
KHT5
PVB

262 €

Binchen1608
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Re: Debeka - welche Tarife sind sinnvoll?

Beitrag von Binchen1608 »

Hallo,
Zahlt ihr im Referendariat bereits über 200 Euro Beitrag? Oder bezieht sich das auf die Beiträge nach dem Ref?

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