Hallo,
ich bin gerade etwas überfordert und bräuchte Rat.
Ich bin seit etwas mehr als 5 Wochen in meiner Planstelle verbeamtet und erwäge den Wechsel in die PKV trotz Vorerkrankung. Ich habe mich (unabhängig) beraten lassen, was aber letztlich mehr Fragen als Antworten gebracht hat.
Zuletzt habe ich direkt Kontakt mit Versicherungsmaklern aufgenommen und werde mehr oder weniger gedrängt, mich "schnell" zu entscheiden. Das Argument ist, dass sonst die Öffnungsregelung verfallen würde. Stimmt das? Gibt es eine Frist, bis zu der ich gewechselt sein muss, um diese Öffnungregel noch in Anspruch nehmen zu können? Ist diese von PKV zu PKV unterschiedlich?
Danke!
PKV bei neuer Planstelle
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Re: PKV bei neuer Planstelle
Oh, zu Beginn deines Posts brannte es mir schon in den Fingern "Schnell, bald schliesst sich das Fenster der Öffnungsklausel".
Ja, es gibt diese Frist.
Ja, man muss / soll / kann sich Zeit nehmen.
Aber dafür braucht man keine 6 Monate...
https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... gehoerige/
Ja, es gibt diese Frist.
Ja, man muss / soll / kann sich Zeit nehmen.
Aber dafür braucht man keine 6 Monate...
https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... gehoerige/
Re: PKV bei neuer Planstelle
Vielen DAnk! Ich hatte mich fast tot gegoogelt und doch nicht das Richtige gefunden.
Dann ist das aber ganz anders als von meinem Makler dargestellt: Ab dem Tag der Überreichung der Urkunde 6 Monate; bei mir sind es gerade mal 5 Wochen um und es hieß, noch diese Woche, sonst ist alles aus. Naja.
Natürlich sind 6 Monate lang: aber bei einem vollen Lehrauftrag und einem Umzug vergehen Wochen wie im Flug.
Danke dir nochmal!
Dann ist das aber ganz anders als von meinem Makler dargestellt: Ab dem Tag der Überreichung der Urkunde 6 Monate; bei mir sind es gerade mal 5 Wochen um und es hieß, noch diese Woche, sonst ist alles aus. Naja.
Natürlich sind 6 Monate lang: aber bei einem vollen Lehrauftrag und einem Umzug vergehen Wochen wie im Flug.
Danke dir nochmal!
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Re: PKV bei neuer Planstelle
Verständlich (und ich meine es wirklich so, ich war genau in der selben Lage).
Aber ...
Rechne mal kurz, wieviel du eigentlich seit Antritt deiner Planstelle bei der GKV an Beiträgen bezahlst / bezahlen sollst / bald nachzahlen wirst, ... dann wirst du schnell auf die Idee kommen, deine Anträge zu beschleunigen.
Aber ...
Rechne mal kurz, wieviel du eigentlich seit Antritt deiner Planstelle bei der GKV an Beiträgen bezahlst / bezahlen sollst / bald nachzahlen wirst, ... dann wirst du schnell auf die Idee kommen, deine Anträge zu beschleunigen.
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Re: PKV bei neuer Planstelle
Findikus hat geschrieben: Dann ist das aber ganz anders als von meinem Makler dargestellt: Ab dem Tag der Überreichung der Urkunde 6 Monate; bei mir sind es gerade mal 5 Wochen um und es hieß, noch diese Woche, sonst ist alles aus.
Übliche Verkaufstaktik. Der hat Angst, dass du zu einer anderen PKV gehst bzw. dir alternative Angebote einholst (was ich dir auch empfehlen würde). Grundsätzlich stellt sich hier auch die Frage, ob man den Verkäufer für diese dreiste Lüge nicht ganz meiden sollte.
"Für das Auto müssen sie sich sofort entscheiden, ich habe hier noch vier andere Interessenten!"
Re: PKV bei neuer Planstelle
vielleicht hat der gute "unabhängige" Makler ja gar nicht gelogen sondern wußte es einfach nicht besser...
Meine Beiträge erfolgen hier rein privat. Ich habe kein berufliches Interesse. Ich teile nur meine Meinung mit.
Re: PKV bei neuer Planstelle
Es gibt da mehrere Fristen: Die Öffnungsklausel gilt tatsächlich 6 Monate lang ab Beginn des ersten Beamtenverhältnisses, das nicht auf "Widerruf" besteht, d. h. für Beamtenanfänger.
Dann ist aber auch noch wichtig, dass die gesetzliche KV eine rückwirkende Kündigung nur für einen bestimmten Zeitraum erlaubt, und der ist – je nach Ermessen der KV – deutlich kürzer. Ich habe mir damals auch Zeit gelassen, um mich für eine PKV zu entscheiden, und konnte dank Kulanz meiner GKV noch nach knapp drei Monaten rückwirkend kündigen. Im besten Fall kriegst du es also so hin, dass der PKV-Vertrag rückwirkend beginnt und der GKV-Vertrag rückwirkend endet, da die GKV wesentlich teurer ist. Sprich das zuerst mit der GKV ab; mit der PKV kannst du dann eine Vertragsbeginnverlegung vereinbaren, falls nötig.
Aber Achtung: Die rückwirkende Kündigung ist natürlich nur dann problemlos möglich, wenn du seit Beginn des Beamtenverhältnisses keine Leistungen über die GKV abgerechnet hast. Auf den Kosten würdest du sonst nämlich sitzenbleiben.
Dann ist aber auch noch wichtig, dass die gesetzliche KV eine rückwirkende Kündigung nur für einen bestimmten Zeitraum erlaubt, und der ist – je nach Ermessen der KV – deutlich kürzer. Ich habe mir damals auch Zeit gelassen, um mich für eine PKV zu entscheiden, und konnte dank Kulanz meiner GKV noch nach knapp drei Monaten rückwirkend kündigen. Im besten Fall kriegst du es also so hin, dass der PKV-Vertrag rückwirkend beginnt und der GKV-Vertrag rückwirkend endet, da die GKV wesentlich teurer ist. Sprich das zuerst mit der GKV ab; mit der PKV kannst du dann eine Vertragsbeginnverlegung vereinbaren, falls nötig.
Aber Achtung: Die rückwirkende Kündigung ist natürlich nur dann problemlos möglich, wenn du seit Beginn des Beamtenverhältnisses keine Leistungen über die GKV abgerechnet hast. Auf den Kosten würdest du sonst nämlich sitzenbleiben.