Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

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FrauGru
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Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

Beitrag von FrauGru »

Hallo an alle,

folgende Sache:
Aufgrund meiner chronischen Erkrankung (Morbus Crohn, erst frisch diagnostiziert) komme ich in keine PKV und muss mich somit freiwillig gesetzlich versichern. Bin aktuell bei der Barmer.
Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe.
Wie läuft denn das genau, sollte ich mal länger ausfallen? Muss ich eine Zusatzversicherung abschließen oder wie läuft das dann mit der Zahlung?

Danke euch schon im Vorfeld für Antworten! Beste Grüße

Thomas Kliem
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Re: Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

Beitrag von Thomas Kliem »

Beamte erhalten ihre Bezüge im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (AU), also bei Krankschreibung, in voller Höhe weiter.
Es besteht also kein Absicherungsbedarf.
Geht die AU allerdings in eine Dienstunfähigkeit (DU) über, haben Sie ein finanzielles Problem.
Wegen der von Ihnen genannten Erkrankung ist eine DU-Versicherung nicht einfach zu bekommen.
Und wenn sicher nur mit Ausschlussklausel Morbus Crohn.
Thomas Kliem
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Thomas Schösser
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Re: Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

Beitrag von Thomas Schösser »

Haben Sie schon einmal von der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger gehört? Vielleicht erfüllen Sie die Voraussetzungen dafür und können sich damit beschäftigen?
Thomas Schösser
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FrauGru
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Re: Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

Beitrag von FrauGru »

Danke erst einmal für die Rückmeldungen!
Wie ist das zeitlich geregelt, also wie lange gilt die AU und wann gilt die DU? Sollte ich jetzt bspw. 8 Wochen ausfallen...

nrw31
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Re: Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

Beitrag von nrw31 »

Thomas Schösser hat geschrieben:Haben Sie schon einmal von der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger gehört? Vielleicht erfüllen Sie die Voraussetzungen dafür und können sich damit beschäftigen?
Hier sollte man aber noch hinzufügen, dass diese ja erst mit der Erstverbeamtung auf Probe, nicht bei der Verbeamtung auf Widerruf greift.

Wenn FrauGru also gerade ins Referendariat startet könnte es schon sein, dass sie währenddessen mit der GKV vorlieb nehmen muss und dann bei Antritt der ersten festen Stelle die Öffnungsaktion nutzen kann -dieses Szenario wurde hier ja schon häufig diskutiert und empfohlen.

Rets
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Re: Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

Beitrag von Rets »

nrw31 hat geschrieben:und dann bei Antritt der ersten festen Stelle die Öffnungsaktion nutzen kann -dieses Szenario wurde hier ja schon häufig diskutiert und empfohlen.
Ist die Öffnungsaktion denn wirklich zu empfehlen ? Gerade die Beihilfe-Ergänzungstarife bekommt man doch so nicht? Bleibt man dann letztlich auf Kosten sitzen? Ist das Leistungsspektrum dann eingeschränkt?

Wie reagieren die Ärzte, wenn man man zwar Privatpatient ist, aber nicht alles bezahlt bekommt? Oder pfeifen die darauf und man muss oft verbliebene Beträge selbst tragen?

chilipaprika
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Re: Frewillig gesetzlich versichert, Krankengeld

Beitrag von chilipaprika »

ich bin über die Öffnungsaktion rein, seit 3 Jahren versichert, war seitdem mehrmals beim Haus-, Fach- oder Zahnarzt (auch als Notfall) gewesen, "durfte" 2 MRTs, 2 Röntgen und mehrere Ultraschalle innerhalb der letzten 2 Jahren haben (ist also das, was mir an "besonderen Sachen" einfällt), habe orthopädische Einlagen verschrieben bekommen, IGEL-Leistungen "genossen" und ein einziges Mal ist eine Rechnung nicht komplett übernommen worden. 10 Euro beim Zahnarzt... und die Ablehnung kam von der Beihilfe.

von größeren Sachen bin ich bisjetzt verschont geblieben, das Ganze sind eigentlich auf 2 orthopädische Unfälle zurückzuführen, aber: bis jetzt hat es keinen interessiert.
Man ist durch die Öffnungsaktion nicht in einem Basistarif mit nur 1-fachem Satz. Man bezahlt ja auch schliesslich 30% mehr... Nur bestimmte Module konnte ich durch die Öffnungsaktion nicht in Anspruch nehmen. Sonst habe ich alles bekommen, was ich wollte / brauchte, halt teurer.

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