Rückfragen von PKV nach Vertragsabschluss

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Lehrer2019
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Rückfragen von PKV nach Vertragsabschluss

Beitrag von Lehrer2019 »

Hallo,
hat jemand schon von Rückfragen der PKV nach Vertragsabschluss gehört?

Also wenn man beim Arzt war und die Rechnung eingereicht wird, dass sie dann nachfragen, ob die Erkrankung schon vorher bestand?

Wer kann mir von Erfahrungen berichten? Wann macht die PKV das? Auch noch nach Jahren nach Vertragsabschluss?

Und wie geht die PKV bei einer solchen Nachfrage vor? Wo und bei wem erkundigt sie sich?

LG

Marc.Hagenmaier
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Re: Rückfragen von PKV nach Vertragsabschluss

Beitrag von Marc.Hagenmaier »

Hallo,
dies kann bei jeder Versicherung vom Unternehmen verlangt werden.
Wegen der 10 Jährigen Verjährungsfrist, bei Verstößen gegen die Vorvertraglich Anzeigepflicht (neues Recht), wird nach diesem Zeitrsum nicht mehr gefragt.

Wenn eine Erkrankung statistisch, zu sehr hohen Kosten fürt, so dass dies bei Antragstellung zu einem Beitrahszuschlag oder zur Ablehnung geführt hätte.

Die Krankenversicherung gibt die Fragen an den Arzt und/oder die Vorversicherung weiter.

Im schlimmsten Fall kann es bei einem Verstoß gegen die Vorvertragliche Anzeigepflicht zur Kündigung von Seiten der Versicherung kommen.

Dies hätte Ggf. Zur Folge ,dass ab diesem Zeitpunkt Eine neue Versicherung gesucht werden muss. Hier müssen Sie alle privaten Krankenversicherungen (mit Ausnahme der die gekündigt hat) unabhängig von ihrem Vorerkrankung im Basistarif aufnehmen.

Gruß aus Heidelberg
Marc Hagenmaier
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*Sissy*
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Re: Rückfragen von PKV nach Vertragsabschluss

Beitrag von *Sissy* »

Ja, hab ich schon erlebt. Und ich musste meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Ansonsten hätten sie die Kosten und alle weiteren (bei mir sind es die Augen) nicht übernommen.

RHWWW
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Re: Rückfragen von PKV nach Vertragsabschluss

Beitrag von RHWWW »

Hallo Lehrer2019,

die private Krankenversicherung hakt bei hohen Behandlerrechnungen und/oder hohen zu erwartenden Folgekosten (bis zum Lebensende) im Zusammenhang mit der Diagnose bei den Behandlern nach. Es werden die in Frage kommenden Ärzte vom Versicherungsantrag, von den bisherigen Rechnungen und ggf. weitere Ärzte, die von den kontaktierten Ärzten aufgrund ihrer Unterlagen (z. B. Überweisungen, Arztberichte) genannt werden, angeschrieben. Die Wartezeit für die Bearbeitung des Erstattungsantrags verlängert sich entsprechend. Erst wenn möglicherweise falsche Angaben im Versicherungsantrag verjährt sind, holt die Versicherung keine Erkundigungen mehr ein.

https://www.test.de/Versicherungsantrag ... 4648167-0/

Bei falschen/vergessenen Krankheitsangaben im Versicherungsantrag kann die Versicherung den Vertrag (auch rückwirkend) beenden. Dann kann man bei anderen Unternehmen nur den Basistarif bekommen (700 bis 800 Euro monatlich, je nach Beihilfeanspruch aber entsprechend reduziert). Tipp: Aktuelle Behandler fragen, was passieren würde, wenn man im Basistarif versichert wäre. Strafrechtliche Konsequenzen wegen Versicherungsbetrugs können auch dienstrechtliche Auswirkungen haben.

Gruß
RHW

kecks
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Re: Rückfragen von PKV nach Vertragsabschluss

Beitrag von kecks »

du musst den arzt nicht von der schweigepflicht entbinden, das fordern die kv nur gern. vielmehr forderst du alle verlangten befunde beim arzt an und leitest sie selbst an die kv weiter, oder eben auch nicht, wenn du findest, dass die kv das nicht braucht. es sind deine daten. betrug ist davon unabhängig selbstverständlich strafbar, ich gehe davon aus, dass du bei der gesundheitsprüfung vor abschluss ehrlcih warst.

eine pauschale schweigepflichtsentbindung ist schmarrn, würde ich nie im leben unterschreiben. die kasse hat in keinem fall direkt mit dem arzt zu kommunizieren, das läuft ausschließlich über dich. kenne aber auch keine, bei dem das nötig gewesen wäre. die kv kann dir sagen, was genau (!) sie wissen will, und du besorgst die auskünfte, die zur beantwortung dieser frage nötig sind, wenn die frage denn berechtigt ist. ein guter berater wird dich da auch weiter begleiten und zwischen dir und der kasse vermitteln.

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