Welche PKV führt nach Ref keine 2. Gesundheitsprüfung durch?

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HankMoody
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Welche PKV führt nach Ref keine 2. Gesundheitsprüfung durch?

Beitrag von HankMoody »

Liebe Leute,

die DBV handhabt es doch so, dass man nach dem Referendariat (Bayern) ohne erneute Gesundheitsprüfung aus dem günstigen Beamtenanwärter-Tarifen in den teureren, leistungsmäßig gleichen oder besseren Tarif für "richtige" Beamte wechseln kann. Der Versicherungsmakler nennt das dann "Optionstarif" oder "Option auf Höherversicherung".

Wie ist das denn bei anderen PKVs in der Regel? Wenn ich dort aus einem Beamtenanwärter-Tarif in den vollwertigen Tarif wechseln möchte, z.B. weil ich direkt übernommen werde und nun Beamter auf Probe bin, muss ich dann erneut (!) zur Gesundheitsprüfung?

--

Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Für meine Ansprüche und Vorstellungen wäre im Ref die DBV die beste Preis-Leistungs-Wahl (90€ pro Monat). Nach dem Ref allerdings würde die gleiche Versicherung dort 330€ im Monat kosten, teurer als alle anderen Konkurrenten. Vorteil allerdings: ich muss keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen. Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass hier Refis mit günstigen Beamtenanwärter-Preisen geködert werden, um dann danach 30+ Berufsjahre lang wesentlich zu viel zu bezahlen.

Das heißt, ich hätte effektiv folgende Optionen:

1) Im Ref: DBV, danach: DBV [keine Gesundheitsprüfung, aber teuer nach Ref]

2) Im Ref: DBV, danach: andere PKV [wesentlich günstiger, aber garantiert erneute Gesundheitsprüfung da Wechsel der PKV]

3) Im Ref: andere PKV, z.B. Oldenburger; danach : bei der gleichen, anderen PKV bleiben [ggf. im Ref teurer als DBV, danach aber günstiger, ABER: muss hier eine zweite Gesundheitsprüfung erfolgen?]

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Das heißt, kurz gesagt: welche PKVs machen das noch so wie die DBV, dass man nach der Zeit als Beamter auf Wiederruf beim Übergang in den Status des Beamten auf Probe nicht erneut geprüft wird?

Bisher scheine ich nämlich tatsächlich nur PKVs zu finden, die eben nicht so eine Option anbieten, aber das kann ich mir fast nicht vorstellen.

Wäre super, wenn ihr mir da eure Erfahrungen mitteilen würdet!

HankMoody

Thomas Kliem
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Re: Welche PKV führt nach Ref keine 2. Gesundheitsprüfung du

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo,

ich versuche, mich auf das Wesentliche zu beschränken.
Im Zweifelsfall gerne noch einmal nachfragen.

die Prämien für Beamte im Vorbereitungsdienst (aW) sind gegenüber den Tarifen für BaP und BaL rabattiert. Bei Ernennung zum BaP wird der Beitrag erhöht.
Es erfolgt generell eine Umstellung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Manche Versicherungsunternehmen (VU) bieten "Einsteigertarife" mit reduzierter Prämie und reduziertem Leistungsumfang an. Zu bestimmten Terminen (z. B. nach dem Ref.) kann entweder der "Einsteigertarif" zu Normalkonditionen für BaP fortgesetzt oder in einen höherwertigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt werden.
Mir sind folgende VU bekannt, die diese Möglichkeit bei Ernennung zum BaP bieten:
BBKK, Central, DBV, R+V, Signal Iduna und Universa.
Manchmal bezieht sich die Option auf Höherversicherung auch nur auf bestimmte Zusatzbausteine (z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus).
Und manchmal gibt es zusätzliche anlassbezogene Optionsrechte (z. B. Geburt oder Adoption eines Kindes).

An Ihrer Stelle würde ich mich bei der Auswahl auf die Tarife inkl. Leistungen und Prämien für die Zeit ab der Ernennung zum BaP konzentrieren.
Wenn dann "Einsteigertarife" mit reduzierten Prämien und Leistungen bei diesem Anbieter zur Verfügung stehen, die Leistungseinschränkungen bitte sehr genau prüfen und abwägen, ob Sie davon Gebrauch machen wollen oder lieber gleich den Tarif für Beamte auf Widerruf mit "normalem" Leistungsumfang nehmen.
Und wenn Ihr Wunschanbieter eine solche Variante nicht anbietet, zahlen Sie während des Refererendariats notfalls (wenn möglich) lieber höhere Beiträge als bei einem Einsteigertarif.

Viel Erfolg!
Thomas Kliem
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HankMoody
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Re: Welche PKV führt nach Ref keine 2. Gesundheitsprüfung du

Beitrag von HankMoody »

Hallo,

vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! Ich habe nur noch eine kurze Frage und eine Anmerkung.
Thomas Kliem hat geschrieben:Hallo,

die Prämien für Beamte im Vorbereitungsdienst (aW) sind gegenüber den Tarifen für BaP und BaL rabattiert. Bei Ernennung zum BaP wird der Beitrag erhöht.
Es erfolgt generell eine Umstellung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Manche Versicherungsunternehmen (VU) bieten "Einsteigertarife" mit reduzierter Prämie und reduziertem Leistungsumfang an. Zu bestimmten Terminen (z. B. nach dem Ref.) kann entweder der "Einsteigertarif" zu Normalkonditionen für BaP fortgesetzt oder in einen höherwertigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt werden.
D.h. also, sofern der von mir ausgesuchte aW-Tarif und der entsprechende BaP-Tarif bei der gleichen Gesellschaft im Leistungsumfang deckungsgleich sind, kann ich davon ausgehen, dass es sich um rabattierte Tarife (und nicht etwa "Einsteigertarife" mit verringertem Leistungsumfang) handelt? Und aus diesen rabattierten Tarifen kann ich dann i.d.R. ohne Gesundheitsprüfung in das entsprechende BaP-Gegenstück wechseln? (Müsste im Einzelfall natürlich geklärt werden; es ging mir nun eher um das generelle Vorgehen der VU in solchen Situationen)
Thomas Kliem hat geschrieben: An Ihrer Stelle würde ich mich bei der Auswahl auf die Tarife inkl. Leistungen und Prämien für die Zeit ab der Ernennung zum BaP konzentrieren.
Vielen Dank. So sehe ich das auch. Was nützt ein, zweifelsohne im Preis-Leistungs-Verhältnis hervorragender, DBV-Tarif (sei es nun der Einsteigertarif oder der normal rabattierte aW-Tarif), wenn ich im entsprechenden PaB-Pendant plötzlich 80€ mehr als bei der Konkurrenz zahle!?

Thomas Kliem
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Re: Welche PKV führt nach Ref keine 2. Gesundheitsprüfung du

Beitrag von Thomas Kliem »

HankMoody hat geschrieben: D.h. also, sofern der von mir ausgesuchte aW-Tarif und der entsprechende BaP-Tarif bei der gleichen Gesellschaft im Leistungsumfang deckungsgleich sind, kann ich davon ausgehen, dass es sich um rabattierte Tarife (und nicht etwa "Einsteigertarife" mit verringertem Leistungsumfang) handelt? Und aus diesen rabattierten Tarifen kann ich dann i.d.R. ohne Gesundheitsprüfung in das entsprechende BaP-Gegenstück wechseln? (Müsste im Einzelfall natürlich geklärt werden; es ging mir nun eher um das generelle Vorgehen der VU in solchen Situationen).
Genau ;-)
Thomas Kliem
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