Ablehnung in der PKV

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kuddelmux
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Re: Ablehnung in der PKV

Beitrag von kuddelmux »

Um welches Bundesland geht es bei dir?

Die Beihilfe in Hessen zahlt bei einem Beamten auf Probe bzw. Lebenszeit nämlich keinen Cent "Arbeitgeberbeitrag", falls du in der GKV bleiben solltest. D.h. für den Beamten dann dämlicherweise
AN- und AG- Beitrag zahlen in der GKV.
Ich glaube, in Hamburg wird das so nicht mehr durchgezogen

Rets
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Re: Ablehnung in der PKV

Beitrag von Rets »

In Hessen wird dir, wenn du freiwillig in der GKV bist,- egal ob Ref oder später - ein bestimmter Teil unter besonderen Umständen erstattet. Wenn du in Hessen bist, kannst du mich gerne (hier oder PN) darauf ansprechen, dann erkläre ich dir das.

Generell gilt:

Später kommst du über die Öffnungsaktion bei allen Versicherungen in den normalen Tarif (damit ist dann NICHT der Basistarif gemeint). Hier ist die Namensgebung ein bisschen verwirrend. Über die Öffnungsaktion kannst du also später den gleichen Grundtarif bekommen wie alle anderen auch. Die PKV setzt sich dann allerdings aus einem Grundtarif und einigen Ergänzungstarifen zusammen. Der Grundtarif ist bereits eine vollwertige Krankenversicherung und deckt nahezu alles ab, aber wenn du z.B. in einer Privatklinik (statt einer normalen) behandelt werden möchtest (oder andere Dinge halt), musst du diese Ergänzungen haben. Die Ergänzungen bekommt nun allerdings nicht jeder über die Öffnungsaktion.

Wenn das so weit ist (oder bei Interesse natürlich schon vorher), dann informiere dich eingehend, welche Tarife für dich in Frage kommen und wo dich der Grundtarif am meisten anspricht. Dort kannst du dann einmalig die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen. Dazu würde ich mich dann aber auch genauer informieren / beraten lassen.

Alles in allem komme ich nach knapp 300 Euro im Ref in der "freiwilligen" GKV auf nun (Beamter auf Probe) 230 Euro in der PKV. Die GKV wäre jetzt bei mir auf 700.

skylake
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Re: Ablehnung in der PKV

Beitrag von skylake »

Lieber Rets,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung. 230 Euro hört sich wesentlich bezahlbarer an als 600+ :). Dann werde ich gezwungenermaßen in der GKV bleiben bis das Ref. beendet ist und danach die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen.

Nochmals vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben.

RHWWW
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Re: Ablehnung in der PKV

Beitrag von RHWWW »

Hallo skylake,

der Beitrag für eine freiwillige Versicherung in der GKV richtet nach der Summe aller Bruttoeinnahmen, inkl. anteiliges Weihnachtsgeld (wenn der Ehegatte nicht in der GKV versichert ist, werden dessen Bruttoeinnahmen auch anteilig angerechnet - wenn es Kinder gibt, gibt es dann aber auch Freibeträge). In der Pflegeversicherung wird der Beitrag wegen des Beihilfeanspruchs halbiert. Am besten den Pflegebeitrag überprüfen!

Der Basistarif in der PKV umfasst alle Leistungen der GKV (aber nicht die Mehrleistungen in den Satzungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen). Einzelheiten: https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... dingungen/
Bei Ärzten und Zahnärzten gibt es sehr oft Probleme, da das Honoror deutlich geringer ist als für andere PKV-Versicherte.
Der per Gesetz erlaubte Höchstbeitrag für den PKV-Höchstbeitrag liegt beim GKV-Höchstbeitrag. (Fast?) Alle PKV-Unternehmen berechnen diesen Höchstbeitrag (2018: ca. 650 Euro plus Pflegeversicherungsbeitrag). Bei Beamten (bzw. Referendaren mit Beamtenstatus) werden diese Beträge wegen des Beihilfeanspruchs halbiert.

Bei der Öffnungsaktion der PKV für Beamte nehmen nur bestimmte PKV-Unternehmen und auch nur mit bestimmten Tarifen teil. In dieser Broschüre Öffnungsaktion sind alle teilnehmenden PKV-Unternehmen und die Fristen benannt:
https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/
Wenn man sich bei einem Unternehmen auf die Öffnungsaktion beruft, ist dies bei anderen Unternehmen nicht mehr möglich! Am besten genau erklären, welche Leistungen die jeweiligen Ergänzungstarife beinhalten. Diese sind (fast?) immer von der Öffnungsaktion ausgeschlossen. Diese Leistungen fehlen dann im Versicherungsschutz!

Gruß
RHW

HankMoody
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Registriert: 31.05.2018, 15:54:19

Re: Ablehnung in der PKV

Beitrag von HankMoody »

Eine Sache ist mir in Bezug auf die Öffnungsaktion noch nicht klar:

Hat es einen Nachteil, wenn man vorher schon einmal "offiziell" (d.h. nicht in einem anonymen Vorantrag!) von irgendeiner Gesellschaft (nicht unbedingt die, in die man dann durch die Öffnungsaktion eintreten möchte) abgelehnt wurde? Mir wurde mal gesagt, man kann sich nur auf die Öffnungsaktion berufen, wenn man z.B. vor dem Referendariat noch keine richtige Ablehnung kassiert hat. Ein befreundeter Vertreter der ERGO behauptet (natürlich), dass sei überhaupt kein Problem, es würde keine schwarze Liste existieren, die Öffnungsaktion bliebe von Ablehnungen usw. unberührt...

RHWWW
Beiträge: 40
Registriert: 11.04.2016, 12:31:40

Re: Ablehnung in der PKV

Beitrag von RHWWW »

Hallo HankMoody,

im Rahmen der Öffnungsaktion für Beamte ist diese Bedingung zu erfüllen:
III. Antragstellung
Bei der Stellung des Antrags kann bereits eine Aufnahme in die
Private Krankenversicherung im Rahmen der Öffnungsaktionen
verlangt werden. Sofern der Antrag keinen Verweis auf die
Öffnungsaktionen enthält, werden die teilnehmenden Versicherungsunternehmen
auf die Öffnungsaktionen hinweisen, wenn erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur zu den erleichtertenn Bedingungen in Betracht kommt oder die Bedingungen der Öffnungsaktionen
günstiger sind. Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.

Wenn man sich in einem Versicherungsantrag auf die Öffnungsaktion beruft, ist kein anderes Unternehmen mehr verpflichtet, die Öffnungsaktion für diesen Beamten anzubieten.

Gruß
RHW

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