ALG I nach Referendariat

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Thomas Kliem
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Re: ALG I nach Referendariat

Beitrag von Thomas Kliem »

MarlboroMan84 hat geschrieben:Wenn du dich im Ref gesetzlich versicherst, ist das eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Nicht die Pflichtversicherung.

Du hast nach dem Ref keinen Anspruch auf ALG 1.
Was hat der GKV-Status mit dem Anspruch auf ALG zu tun?

Die Frage nach dem ALG-Anspruch wurde bereits zutreffend beantwortet.
Thomas Kliem
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chilipaprika
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Re: ALG I nach Referendariat

Beitrag von chilipaprika »

Man kann zwar nicht aus dem Ref ALG1-Ansprüche ableiten, aber es gibt Leute, die trotzdem einen ALG1-Anspruch haben.
Nicht jeder hat Schule-Uni (ggf. "mit 450-Euro-Nebenjob")-Ref-Schule im Leben gemacht.

RHWWW
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Re: ALG I nach Referendariat

Beitrag von RHWWW »

Hallo sunny1011,

es gibt 2 verschiedene Varianten zu beachten:

1) Man hat noch kein Arbeitslosengeld bezogen:
Dann prüft die Agentur für Arbeit, ob man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... slosengeld
-> 1. Frage Nr. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__142.html
+ § 143 SGB III

2) Man hat bereits (in den letzten 5 Jahren) Alg bezogen:
Dann bleibt der Restanspruch, der beim letzten Alg-Bezug nicht ausgeschöpft wurde, innerhalb dieser 5 Jahre bestehen. Ggf.gilt aber auch der höhere Anspruch nach Punkt 1)
https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/
-> Frage "Kann sich die Anspruchsdauer verlängern?"

In den einzelnen Bundeslädern ist es unterschiedlich geregelt, welchen Status Referendare in der Sozialversicherung haben (z.B. in Sachsen normaler Angestelltenstatus). Oft gibt es für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst andere Sozialversicherungsregeln als für Referendare an Schulen.

Die Entscheidung "GKV oder PKV" hat keine Auswirkungen darauf, ob Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHWWW am 23.09.2018, 21:02:38, insgesamt 2-mal geändert.

Sunny1011
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Re: ALG I nach Referendariat

Beitrag von Sunny1011 »

Vielen Dank für die Auskunft =)

Das ist wirklich hilfreich!

Gruß,
Sunny

MarlboroMan84
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Re: ALG I nach Referendariat

Beitrag von MarlboroMan84 »

chilipaprika hat geschrieben:Man kann zwar nicht aus dem Ref ALG1-Ansprüche ableiten, aber es gibt Leute, die trotzdem einen ALG1-Anspruch haben.
Nicht jeder hat Schule-Uni (ggf. "mit 450-Euro-Nebenjob")-Ref-Schule im Leben gemacht.
Man muss 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben innerhalb der letzten 24 Monate.

Bei einem 1,5jährigen Referendariat bekommt man diese Zeiten nicht hin.

Valerianus
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Re: ALG I nach Referendariat

Beitrag von Valerianus »

Lies dir den Text von RHWWW noch einmal genau durch...falls du Hilfe beim Lesen brauchst: In Variante 2 steht der entscheidende Teil. ;)
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chilipaprika
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Re: ALG I nach Referendariat

Beitrag von chilipaprika »

Liest du dir auch mal die ganzen Beiträge durch oder pickst du dir immer wieder einen Beitrag raus und kritisierst?
Sowohl ich als auch andere haben schon ausführlich erklärt, wie und warum es geht.

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