Hallo zusammen,
wer aus z.B. gesundheitlichen Gründen vor 2019 noch nicht fürs Referendariat in die PKV gekommen ist, muss unbedingt darauf achten, dass er seine (unfreiwillige) "freiwillige" Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse zwei Monate vor einer möglichen Verbeamtung kündigt. Wer das versäumt, muss volle zwei Monate den Beitrag für Selbständige bezahlen und darf erst nach dieser letztmaligen Schröpfung in die PKV wechseln qua Öffnungsaktion.
Wenn die Kündigung nicht greift - weil z.B. die Verbeamtung nicht klappt -, wird diese automatisch nichtig. Es entsteht also kein Schaden dadurch.
Dies nur zur Info. Es gibt so viele Fallstricke, die man nebenher beachten muss!
Maximer
Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!
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Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!
ist es eine neue Regelung?
(war nämlich bei mir nicht der Fall. ich bin innerhalb von ein paar Tagen reingekommen)
(war nämlich bei mir nicht der Fall. ich bin innerhalb von ein paar Tagen reingekommen)
Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!
Das gilt nur, wenn du vorher bei der gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichert warst. Pflichtversicherte haben keine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Vermutlich warst du pflichtversichert?chilipaprika hat geschrieben:ist es eine neue Regelung?
(war nämlich bei mir nicht der Fall. ich bin innerhalb von ein paar Tagen reingekommen)
LG
Maximer
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Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!
Nein, ich war ja im Referendariat verbeamtet und somit freiwillig versichert.
Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!
Leider gibt es einige Fallstricke bei Versicherungen.Maximer hat geschrieben:Hallo zusammen,
wer aus z.B. gesundheitlichen Gründen vor 2019 noch nicht fürs Referendariat in die PKV gekommen ist, muss unbedingt darauf achten, dass er seine (unfreiwillige) "freiwillige" Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse zwei Monate vor einer möglichen Verbeamtung kündigt. Wer das versäumt, muss volle zwei Monate den Beitrag für Selbständige bezahlen und darf erst nach dieser letztmaligen Schröpfung in die PKV wechseln qua Öffnungsaktion.
Wenn die Kündigung nicht greift - weil z.B. die Verbeamtung nicht klappt -, wird diese automatisch nichtig. Es entsteht also kein Schaden dadurch.
Dies nur zur Info. Es gibt so viele Fallstricke, die man nebenher beachten muss!
Maximer
Bei mir waren es keine gesundheitlichen Gründe sondern die Tatsache, dass ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe und somit freiwillig versichert war.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass es einen Unterschied machen würde und ich somit noch die gesetzliche Versicherung weiterzahlen musste, obwohl ich bereits verbeamtet war.
Darum ist der Hinweis hier durchaus gut, ich wusste es z.B. nicht....