Berufsunfähigkeitsversicherung?

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
Eva-Maria
Beiträge: 6
Registriert: 05.09.2005, 19:44:30
Wohnort: Erlangen

Berufsunfähigkeit - Dienstunfähigkeit

Beitrag von Eva-Maria »

Da hätte ich doch gleich noch eine Frage:

Nachdem ich mich endlich für eine Private Krankenkasse entschieden habe, steht jetzt noch das Thema Berufsunfähigkeitsverischerung an.

Gibt es nun einen Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit oder nicht?
Oder entscheidet allein die Klausel "Verzicht auf abstrakte Verweisung" darüber (hat einer der Makler behauptet, alle anderen erzählen "umbedingt Dienst- nicht Berufsunfähigkeit versichern")?
Und kennt jemand vielleicht sogar eine günstige und trotzdem gute Versicherung?


DANKE!

Eva-Maria.

Richard
Beiträge: 16
Registriert: 01.10.2005, 12:08:21

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

Beitrag von Richard »

Schaut euch mal die folgenden Seiten an:

"richterversorgung(dot)de/Dienstunfaehigkeitlehrer(dot)html"
"richterversorgung(dot)de/Richterdu1(dot)html"
"richterversorgung(dot)de/pensionlehrer(dot)html"
Das Thema wird dort erschöpfend abgehandelt.

Eine solche Versicherung macht nur Sinn, wenn die sog. echte und vollständige Beamtenklausel enthalten ist und die Versicherungsdauer bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren möglich ist. Die meisten Versicherer wollen keine Lehrer versichern, weil sie wegen der hohen Dienstunfähigkeitsrate mit das schlechteste Risiko für einen BU-Versicherer darstellen.
Bei der nächsten Aktualisierung der Website vom Schleswig-Holsteinischen Schulleiterverband wird das Thema in der neusten online-Mitgliederzeitschrift abgehandelt werden.
Siehe:
slvsh(dot)lernnetz(dot)de/archiv(dot)htm (Die Septemberausgabe wird in den nächsten Tagen veröffentlicht)

Wichtig ist vor allem, daß die Beamtenklausel auch für Widerrufsbeamte und für Beamte auf Probe gilt, andernfalls handelt es sich um eine unvollständige Beamtenklausel, die für einen Referendar keinen Sinn macht. Also genau im Bedingungswerk unter § 2 nachschauen.
Wer später einmal verbeamtet wird, kann sich bei richterversorgung.de gratis die Pensionen berechnen lassen. "richterversorgung(dot)de/Eildienst(dot)html
Zuletzt geändert von Richard am 04.10.2006, 13:53:52, insgesamt 1-mal geändert.

Richard
Beiträge: 16
Registriert: 01.10.2005, 12:08:21

35% Versorgung das stimmt so nicht!

Beitrag von Richard »

Titania, das stimmt so nicht mit den 35%. Die 35% beziehen sich nur auf den erdienten Pensionsanspruch mit Ausscheiden zur Regelaltersgrenze.
Bei der Dienstunfähikeit kommt noch die Zurechnungszeit dazu und es muß geprüft werden, ob das Mindestruhegehalt unterschritten worden ist. Lasst euch von Versicherungsvertretern nicht die Beamtenversorgung schlechter reden, als sie ist.

Das Ruhegehalt beträgt mindestens 65 v.H. - bei Unfallversorgung mindestens 75 v.H. - der jeweils ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 Bundesbesoldungsordnung (Grundgehalt, Familienzuschlag bis zur Stufe 1). Das so errechnete Ruhegehalt wird um einen Festbetrag von 30,68 Euro erhöht.

Mögliche Einbußen durch die Linealisierung und Streckung der Ruhegehaltsskala werden durch eine neu eingeführte amtsbezogene Mindestversorgung abgemildert, nach der mindestens 35 v.H. der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als Ruhegehalt zustehen.

Bleibt ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten mit seinem erdienten Ruhegehalt hinter der Mindestversorgung nach § 14 BeamtVG Abs. 4 Satz 1 oder 2 zurück, wird nur das erdiente Ruhegehalt gezahlt. Das gilt jedoch nicht, wenn ein Beamter wegen Dinestunfähigkeit in den Ruhestand getreten ist.

Richard
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Registriert: 01.10.2005, 12:08:21

Beitrag von Richard »

Warum ist der Abschluß einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare so wichtig?
1. Referendare genießen keinen Schutz. Sie werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und bei der BFA nachversichert. Dort gibt es keinen BU-Schutz mehr, sondern nur noch die selten greifende Erwerbsminderungsrente.
2. In Hinblick auf die drohende wirkungsgleiche Anpassung der Beamtenversorgung an die GRV, muß mit weiteren Einbußen -auch bei der Versorgung wegen DU - rechnet werden. Dies wird auch für Lebenszeitbeamte gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu diese Woche den Weg freigemacht.
3. Finanztest hat in einer Leserumfrage festgestellt, daß von 100 beantragten BU-Versicherungen, 80% von den Versicherern abgelehnt, mit Zuschlägen versehen oder mit Ausschlußklauseln für bestimmte Erkrankungen belastet wurden. Eine Verspannung im Rücken mit verordneter Massage reichen den Versicherern aus, die Wirbelsäule vom Schutz auszuschließen. Darum schließt die Versicherung vor dem ersten Hexenschuß ab! Wenn die ersten Vorerkrankungen aufgetreten sind, ist es in der Regel zu spät die Versicherung abzuschließen. Z.B. wer Heuschnupfen mit auftretender Atemnot hat - und dies ist sehr häufig - braucht sich keine Gedanken um den Abschluß zu machen: Er wird mit Sicherheit abgelehnt. Die BU-Versicherer stellen bei der Risikoprüfung wesentlich strengere Kriterien an, als bei der PKV!
Raus könnt Ihr jederzeit aus einer solchen Versicherung. Sie ist praktisch fristlos kündbar. Bloß "hinein könnt Ihr nicht, wenn Ihr wollt". Darum macht der keinen Fehler, der sich frühzeitig - wie Finanztest es empfiehlt - gegen DU versichert, auch in Hinblick auf die drohenden Verschlechterungen der Beamtenversorgung . Wartet er zu lange, ist es meistens zu spät. Die Versicherer verkaufen euch lieber eine Unfallversicherung oder Kapitalversicherung. Übrigens Beamte und erst Recht Lehrer stellen für einen Berufsunfähigkeitsversicherer -im Gegensatz zur Krankenversicherung - kein gutes Risiko dar . Deswegen bieten die Beamtenversicherer meist nicht den besten BU-Schutz an.
Beamte haben zwar weniger KFZ-Schäden aber Sie werden häufiger berufsunfähig. Damit haben die Beamtenversicherer zu kämpfen und versuchen durch allerlei Einschränkungen des Versicherungsschutzes die Anzahl der Schadenfälle zu senken.

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