Hat irgendjemand eine Private Krankenversicherung gefunden die jemanden aufnimmt der eine Psychotherapie gemacht hat? Wäre sehr dankbar für Tips.
Lg Gisela
PKV trotz Psychotherapie
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- Registriert: 20.06.2005, 20:14:35
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Hallo Jacky-Cola,
es kommt darauf an, wie lange sie her ist. Wenn sie länger als 5 Jahre her ist, kannst du dir eine Kasse suchen, die nur die letzten 5 Jahre all deine Behanldungen sehen will. Aber ich glaube, wenn die Therapie noch nicht so lange her ist, dass du sie verschweigen kannst, dann gibt es keine Chance. Gerade bei psychischen Sachen scheinen die Kassen ziemlich vorsichtig, weil eine solche Sache eben - nicht wie ein gebrochenes Bein - 100% auskuriert werden kann....
Wenn du irgendwann fest verbeamtet bist, dann wirst du von den PKV (mit derzeit max. 30 % Risikozuschlag) aufgenommen, aber im Referendariat leider nicht. Mir ist zumindest keine Kasse bekannt - all jene, die ich fragte, haben sofort abgelehnt.
LG Sabine
es kommt darauf an, wie lange sie her ist. Wenn sie länger als 5 Jahre her ist, kannst du dir eine Kasse suchen, die nur die letzten 5 Jahre all deine Behanldungen sehen will. Aber ich glaube, wenn die Therapie noch nicht so lange her ist, dass du sie verschweigen kannst, dann gibt es keine Chance. Gerade bei psychischen Sachen scheinen die Kassen ziemlich vorsichtig, weil eine solche Sache eben - nicht wie ein gebrochenes Bein - 100% auskuriert werden kann....
Wenn du irgendwann fest verbeamtet bist, dann wirst du von den PKV (mit derzeit max. 30 % Risikozuschlag) aufgenommen, aber im Referendariat leider nicht. Mir ist zumindest keine Kasse bekannt - all jene, die ich fragte, haben sofort abgelehnt.
LG Sabine
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Die Debeka nimmt, soweit ich weiß, auch die Refis, die eine Psychotherapie hinter sich hatten. Allerdings verlangen sie einen Risikoaufschlag.
Ich hab auch noch eine Frage zu dem Thema:
Ich habe bei meiner Anmeldung bei der Debeka angegeben, dass ich bisher noch nicht in Ps-therapie war...was aber nicht stimmt. Nun steht leider nochmal eine Therapie im Raum...was ich aber nicht näher ausführen möchte.
Wann kontrolliert die Versicherung die persönlichen Angaben!?
Direkt nach der Anmeldung, oder erst, wenn eben eine Therapie im Raum steht...?
Hab Angst, dass sie es jetzt, wenn ich die Thera anfang, noch herausbekommen und mich dann rausschmeißen.
Hab die Antwort bisher absolut noch nicht herausfinden können.
=> Erfahrungen!?
Vlg!
Ich hab auch noch eine Frage zu dem Thema:
Ich habe bei meiner Anmeldung bei der Debeka angegeben, dass ich bisher noch nicht in Ps-therapie war...was aber nicht stimmt. Nun steht leider nochmal eine Therapie im Raum...was ich aber nicht näher ausführen möchte.
Wann kontrolliert die Versicherung die persönlichen Angaben!?
Direkt nach der Anmeldung, oder erst, wenn eben eine Therapie im Raum steht...?
Hab Angst, dass sie es jetzt, wenn ich die Thera anfang, noch herausbekommen und mich dann rausschmeißen.
Hab die Antwort bisher absolut noch nicht herausfinden können.
=> Erfahrungen!?
Vlg!
Nun, prinzipiell hast Du gegen die vorvertraglich Anzeigepflicht verstossen. Es hängt nun vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab, ob und welche Konsequenzen das für Dich hat. Es gibt nach eine gewissen Zeit ( die ich nicht näher definieren möchte) eine Art Verjährung.bianca-sunshine hat geschrieben:Die Debeka nimmt, soweit ich weiß, auch die Refis, die eine Psychotherapie hinter sich hatten. Allerdings verlangen sie einen Risikoaufschlag.
Ich hab auch noch eine Frage zu dem Thema:
Ich habe bei meiner Anmeldung bei der Debeka angegeben, dass ich bisher noch nicht in Ps-therapie war...was aber nicht stimmt. Nun steht leider nochmal eine Therapie im Raum...was ich aber nicht näher ausführen möchte.
Wann kontrolliert die Versicherung die persönlichen Angaben!?
Direkt nach der Anmeldung, oder erst, wenn eben eine Therapie im Raum steht...?
Hab Angst, dass sie es jetzt, wenn ich die Thera anfang, noch herausbekommen und mich dann rausschmeißen.
Hab die Antwort bisher absolut noch nicht herausfinden können.
=> Erfahrungen!?
Vlg!
Möglich Folgen sind Aufhebung des Versicherungsschutz, was dahingehend ungut ist, dass auch mögliche spätere Versicherer dies evtl. merken würden und ggf. von einer Versicherung absehen könnten. Eine andere Konsequenzt ist, dass die Therapie nicht übernommen (gezahlt wird) bzw ein nachträglicher Zuschlag erhoben wird.
Ich geb Dir den Tipp, wende Dich von Dir aus an Deine Versicherung und frag sie, ob noch was zu machen ist.
Ich habe ein paar Fragen: ich habe vor 3 Jahren mal eine Psychoanalyse angefangen, aber dann aufgehört, weil es mir nichts gebracht hat.
Wenn ich das jetzt bei Eintritt in die PKV verschweige, ist es dann in 2 Jahren (also dann praktisch 5 Jahre danach) verjährt, oder kann ich trotzdem rausgeworfen werden?
Oder kann es sein, dass nur Psychotherapie nicht übernommen wird?
Außerdem habe ich eine "Anwartschaft" für die PKV, hat jemand damit Erfahrung? Wie ist es da bei der Gesundheitsprüfung?
Wenn ich das jetzt bei Eintritt in die PKV verschweige, ist es dann in 2 Jahren (also dann praktisch 5 Jahre danach) verjährt, oder kann ich trotzdem rausgeworfen werden?
Oder kann es sein, dass nur Psychotherapie nicht übernommen wird?
Außerdem habe ich eine "Anwartschaft" für die PKV, hat jemand damit Erfahrung? Wie ist es da bei der Gesundheitsprüfung?
Hallo zusammen,
zunächst einmal sind bei Antragstellung alle Behandlungen im abgefragen Behandlungszeitraum anzugeben. Tut man dieses nicht und wird der Versicherer darauf zu einem späteren Zeitpunkt aufmerksam, prüft er die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung.
Im schlimmsten Fall tritt der Versicherer vom gesamten Versicherungsvertrag zurück und man steht ohne Versicherungsschutz da.
Selbst wenn die Behandlung vor 3 Jahren war, aber im Antrag nach den letzten 5 Jahren gefragt wird, und der Vertrag nun schon 2 Jahre läuft, bezieht sich die Anzeigepflichtsverletzung auf das Zustandekommen des Vertrages. Der Versicherer kann also auch noch später vom Vertrag zurücktreten, innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung.
Zur Anwartschaftsversicherung sei soviel gesagt:
Es gibt zwei Arten der Anwartschaftsversicherung, eine kleine und eine große Anwartschaft.
Bei der kleinen Anwartschaft "sichert" man sich den Gesundheitszustand bei Antragstellung und muss bei Aktivierung der Anwartschaft keine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Es werden jedoch keine Altersrückstellungen gebildet, d. h. bei Aktivierung wird das zu aktuelle Alter zur Beitragsberechnung zu Grunde gelegt.
Bei der großen Anwartschaft "sichert" man sich sowohl den Gesundheitszustand bei Antragstellung als auch das Eintrittsalter. Das heißt, dass man ab Beginn der Anwartschaft bereits einen höheren Beitrag bezahlt, dadurch Altersrückstellungen bezahlt und somit bei Aktivierung das ursprüngliche Eintrittsalter behält.
Ich hoffe ich konnte das verständlich veranschaulichen, ansonsten bitte eine kurze Nachricht, dann führe ich das ganze noch ein wenig ausführlicher aus.
Lieben Gruss
zunächst einmal sind bei Antragstellung alle Behandlungen im abgefragen Behandlungszeitraum anzugeben. Tut man dieses nicht und wird der Versicherer darauf zu einem späteren Zeitpunkt aufmerksam, prüft er die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung.
Im schlimmsten Fall tritt der Versicherer vom gesamten Versicherungsvertrag zurück und man steht ohne Versicherungsschutz da.
Selbst wenn die Behandlung vor 3 Jahren war, aber im Antrag nach den letzten 5 Jahren gefragt wird, und der Vertrag nun schon 2 Jahre läuft, bezieht sich die Anzeigepflichtsverletzung auf das Zustandekommen des Vertrages. Der Versicherer kann also auch noch später vom Vertrag zurücktreten, innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung.
Zur Anwartschaftsversicherung sei soviel gesagt:
Es gibt zwei Arten der Anwartschaftsversicherung, eine kleine und eine große Anwartschaft.
Bei der kleinen Anwartschaft "sichert" man sich den Gesundheitszustand bei Antragstellung und muss bei Aktivierung der Anwartschaft keine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Es werden jedoch keine Altersrückstellungen gebildet, d. h. bei Aktivierung wird das zu aktuelle Alter zur Beitragsberechnung zu Grunde gelegt.
Bei der großen Anwartschaft "sichert" man sich sowohl den Gesundheitszustand bei Antragstellung als auch das Eintrittsalter. Das heißt, dass man ab Beginn der Anwartschaft bereits einen höheren Beitrag bezahlt, dadurch Altersrückstellungen bezahlt und somit bei Aktivierung das ursprüngliche Eintrittsalter behält.
Ich hoffe ich konnte das verständlich veranschaulichen, ansonsten bitte eine kurze Nachricht, dann führe ich das ganze noch ein wenig ausführlicher aus.
Lieben Gruss
gelernter Versicherungskaufmann & Webmaster einer anderen Seite mit eigenem Forum (ich bin kein Makler)