Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Lysander
Moderator
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Re: Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Beitrag von Lysander »

Die 2,5 Jahre "Bewährungszeit" hinsichtlich einer Neuvorstellung beim Amtsarzt müssten ja schriftlich dokumentiert sein bzw. werden - ansonsten ist eine solche Aussage gegenstandslos.

12 Jahre therapeutische Behandlung ist in meinen Augen fast schon ein Ausschlussgrund, weil es entsprechende Gründe für eine solch lange Behandlung gegeben haben muss.
Der Lehrerberuf ist mit unter wirklich anstrengend und stressig und kostet Energie. Daher kann eine psychische Vorerkrankung, auch wenn sie akut nicht behandelt werden muss, durchaus wieder ausbrechen und zur Dienstunfähigkeit führen.

Die Kündigungsfristen kann man googeln.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/w ... isten.html
Gruß
Lysander

Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)

Plattypus
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Re: Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Beitrag von Plattypus »

Lysander hat geschrieben:Die 2,5 Jahre "Bewährungszeit" hinsichtlich einer Neuvorstellung beim Amtsarzt müssten ja schriftlich dokumentiert sein bzw. werden - ansonsten ist eine solche Aussage gegenstandslos.
Wenn ich mich richtig erinnere, mußte ich bei meiner Verbeamtung unterschreiben, daß ich in den letzten 5 Jahren nicht in psychologischer Behandlung war.
Wenn wir jetzt mal rechnen, daß beim Fragesteller die Behandlung schon vor gut 2 Jahren beendet wurde und jetzt noch einmal 2,5 Jahre anstehen, könnten das genau die 5 Jahre sein.

Bin mir aber absolut nicht mehr sicher, was meine Untersuchung beim Amtsarzt in NRW vor einigen Jahren angeht.

Manne87
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Re: Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Beitrag von Manne87 »

Ich kenn deine Fächer nicht, aber ich fürchte du machst dir Illusionen, was die Verdienstmöglichkeiten in der Wirtschaft angeht.


Mit einem Lehramtsstudium und dann in Fächern die man nicht wirklich braucht (selbst Physiklehrer zählen dazu) bekommt man nicht einfach gut bezahlte Stellen. Gerade im Sprach-Gesellschaftsbereich ist auch eine Angestelltenstelle mit E13 besser als fast alles, dass es sonst so gibt.


Bevor du also entäuschst kündigst, informierst du dich besser über die Bedingungen auf dem freien Arbeitsmarkt und hast im Idealfall bereits ein Stelle in der Hinterhand.

christina2101
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Re: Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Beitrag von christina2101 »

Also ich finde die Aussage des Amtsarztes schlüssig. Du kannst während der Probezeit beweisen, dass du für den Job geeignet bist. Mein Tip ebenfalls: Suche dir eine gute und anerkannte/ bekannte Psychologin, die dir ein entsprechendes Gutachten ausstellt. Ich kenne einen Fall (auch NRW), wo jmd. ein solches Gutachten schon mit zum Amtsarzt genommen hat und die ganze Sache ging durch. Den zeitlichen und finanziellen Aufwand wäre es mir wert. Liebe Grüße

user
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Re: Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Beitrag von user »

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Frohe Weihnachten an dieser Stelle.

Eine Frage habe ich noch.
Wie ist das denn, wenn ich meinen Job nach kurzer Zeit kündigen würde. Hätte ich dann später jemals noch die Chance zurück in den Schuldienst zu gehen?
Die Frage mag vielleicht komisch klingen. Selbstverständlich würde ich nicht kündigen, um später wieder Lehrer zu werden. Aber wenn ich nach einem weiteren Studium nicht die Möglichkeit habe einen anderen Job zu finden, wäre das auf jeden Fall eine Option...

Danke für Antworten.

alsogutschaumal
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Registriert: 30.11.2014, 0:18:37

Re: Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Beitrag von alsogutschaumal »

Zu deiner Fragestellung fallen mir ein paar Dinge ein:

1. In meinem Bundesland kann man sich nach Ablehnung der Planstelle natürlich auch in
Zukunft wieder bewerben, als freier Bewerber. Ob man dann tatsächlich genommen wird, hängt vom Bedarf ab.

2. Derzeit sind gerade in dem sprachlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern im Süden Deutschlands sehr viele Lehrer ohne Planstelle und kämpfen sich von Vertretungsstelle zu Vertretungsstelle (oder schlagen sich mit MiniJobs und Hartz IV durch). Die würden sich alle die Finger lecken, für deinen unbefristeten TVL E13 Vertrag, bei dem je nach Erfahrungsstufe 2000 bis 2750 Euro netto verdient (--> Google Gehalt Öffentlicher Dienst).

3. Unter meinen Freunden mit Magister / Master in Geschichte ist eine volle E13 Stelle für ein paar Jahre schon das große Highlight.

4. Als unbefristet Angestellter beim Staat bist du auch bei Banken ein gern gesehener Kunde, der dank seines regelmäßigen Einkommens aus der öffentlichen Hand vielleicht auch den einen oder anderen Immobilienkredit eher bekommt.

dickens
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Registriert: 22.11.2013, 19:26:09

Re: Ablehnung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis

Beitrag von dickens »

An Ihrer Stelle würde ich einen Widerspruch erwägen. Lesen Sie sich die höchstrichterlichen Urteile BVerwG 2 C 12.11 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C12.11.0) und BVerwG 2 C 16.12 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C16.12.0) durch.

Sie hatten bisher keine Ausfallzeiten. Wenn der Dienstherr die Prognose abgibt, dass Sie zukünftig mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dienstunfähig werden, muss er dies belegen können (mit medizinischen Leitlinien zum typischen Krankheitsverlauf oder mit statistischen Erkenntnissen). An ein zugrundeliegendes amtsärztliches Gutachten werden hohe Anforderungen gestellt. Erfüllt Ihre Ablehnung dies?

Ich kenne die Details Ihrer Erkrankung nicht. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten und lassen Sie sich ggf. auch anwaltlich beraten.

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