Versetzung Ba-Wü (mit Kind)

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mary87
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Versetzung Ba-Wü (mit Kind)

Beitrag von mary87 »

Hallo,
Ich möchte mich dieses Jahr auf jeden Fall in eine andere Region versetzen lassen (Gymnasium). Bisher bin ich nur verheiratet und wir führen nun schon länger eine Fernbeziehung. Wenn dieses Jahr in meiner Wunschregion kein Bedarf in meinen Fächern herrscht, wird mein Versetzungsantrag dann abgelehnt? Muss ich dann so lange warten, bis es irgendwann mal wieder Bedarf gibt?
Wie sieht es aus, wenn man ein Kind hat. Man hat ja dann irgendwie ein Anrecht auf eine heimatnahe Stelle, oder? Aber was passiert, wenn der Bedarf an Lehrern in meinen Fächern in der Region schon (über) besetzt ist?
Kennt sich da jemand aus?
Für Antworten wäre ich echt dankbar.

nrw31
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Registriert: 11.02.2010, 21:39:33
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Re: Versetzung Ba-Wü (mit Kind)

Beitrag von nrw31 »

mary87 hat geschrieben:Aber was passiert, wenn der Bedarf an Lehrern in meinen Fächern in der Region schon (über) besetzt ist?
Unabhängig von den Regelungen zur bevorzugten Versetzung z.B. wegen Kindern gilt selbstverständlich in allen Bundesländern: Voraussetzung für eine erfolgreiche Versetzung ist eine freie Planstelle. Auch mit Kind wird man keine unnötige Planstelle irgendwo hin verlegen um dich zu "versorgen", obwohl man deine Stunden gar nicht benötigt. Das läuft so nicht, darauf gibt es natürlich keinen Anspruch und das wird auch nicht geschehen. Eine Stelle die es nicht gibt kann man dir nicht geben. Wenn es also gar nichts gibt, kann man das nicht erzwingen. Die Frage ist dann halt, ob es wirklich überhaupt nichts gibt...

dreistein
Beiträge: 216
Registriert: 02.06.2016, 23:38:49

Re: Versetzung Ba-Wü (mit Kind)

Beitrag von dreistein »

Ich kann nrw31 nur zustimmen. Das Fürsorgeprinzip führt lediglich dazu, dass Versetzungsanträge mit "Sozialkomponente" (Ehe, Pflege, Kinder) bessere Aussichten haben, aber nur im Vergleich zu Anträgen, bei denen solche Gründe nicht bestehen.

Im Klartext: Wenn es möglich ist, also die Unterrichtsversorgung es notwendig macht und zulässt, wird der Dienstherr tun, was er kann, um Fernbeziehungen oder Probleme bei der Kinderbetreuung zu vermeiden. Aber: Wenn es nicht "geht", dann geht es nicht. Pendeln usw. ist für dich immer noch die bessere Lösung, als arbeitslos zu sein.

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