Höhe der Jahressonderzahlung

Tyrion
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Höhe der Jahressonderzahlung

Beitrag von Tyrion »

Hallo zusammen!

Ich frag mich grad auf wieviel "Weihnachtsgeld" ich mich wohl freuen kann.
Im Gesetz heißt es, dass man als Beamter in NRW bei A13 30% bekommt, allerdings für jeden Monat, den man nicht im betreffenden Arbeitsverhältnis war, 1/12 abgezogen wird.

Wer also zum 1. November eintritt, bekommt nur 2/12 von den 30%.
Soweit klar.
Aber was ist wenn man in der Zeit davor auch schon Lehrer war?
Von Januar bis April war ich Referendar und von Mai bis Oktober Vertretungslehrer.

Meine Recherche hat mich hierher gebracht:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 06828.html

Da ist aber von verschiedenen Arbeitgebern die Rede.
Ob Ref, Vertretungslehrer oder verbeamteter Lehrer, der Arbeitgeber ist doch der gleiche, oder?

Weiss da jemand was Genaues?

MarlboroMan84
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Re: Höhe der Jahressonderzahlung

Beitrag von MarlboroMan84 »

Wird angerechnet Vertretungstätigkeit. Also bekommst ganz regulär 30% von deinem Bruttogehalt. War bei mir in NRW genauso, und auf der Abrechnung für Dezember stand dann "30% 12/12"
Als Beamter hast du übrigens keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn.

Tyrion
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Re: Höhe der Jahressonderzahlung

Beitrag von Tyrion »

Oh, das klingt ja hervorragend :-)

Vielen Dank für die Info!

Growl
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Re: Höhe der Jahressonderzahlung

Beitrag von Growl »

Aus NRW weiß ich, dass die Jahressonderzahlung erst an dienjenigen gezahlt wird, die mehr als 6 Monate beim Land gearbeitet haben. Für den normalen Refi mit Beginn am 01.11. wird es dann wohl keine Zahlung geben...
NRW GYM D/L/kR

jule2111
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Re: Höhe der Jahressonderzahlung

Beitrag von jule2111 »

Ich habe im letzten Jahr meine Ref-Zeit bei der Jahressonderzahlung nicht berücksichtigt bekommen, hab also nur 8 Monate angerechnet bekommen. Bin allerdings auch angestellt, ich weiß nicht, ob das dann anders läuft.

KöllscheJeck
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Re: Höhe der Jahressonderzahlung

Beitrag von KöllscheJeck »

Im nächsten Jahr gibt es übrigens in NRW gar keine Sonderzahlung mehr, bzw. wird diese über das ganze Jahr auf die monatlichen Bezüge verteilt. Ob sich das steuerlich positiv oder negativ auswirkt, kann ich leider nicht beurteilen. Klar ist jedenfalls, dass ich jetzt im Oktober und November nicht mehr wie bisher in Saus und Braus leben kann, mit der Gewissheit, dass die Sonderzahlung alles wieder ausgleicht. Schade. :-)
HS

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Jméno
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Re: Höhe der Jahressonderzahlung

Beitrag von Jméno »

KöllscheJeck hat geschrieben:Im nächsten Jahr gibt es übrigens in NRW gar keine Sonderzahlung mehr, bzw. wird diese über das ganze Jahr auf die monatlichen Bezüge verteilt. Ob sich das steuerlich positiv oder negativ auswirkt, kann ich leider nicht beurteilen.
Das hat man in Niedersachsen vor ein paar Jahren schon so gemacht – und darauf folgte die ein oder andere Nullrunde mit der Begründung, man verdiene doch im Monat sooooo viel mehr als die Kollegen in anderen Bundesländern...
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!

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