Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
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Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
überholt
Zuletzt geändert von Valenzetti am 04.10.2018, 12:07:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Aber darf das auch der gleiche Arzt sein wie der bei der Untersuchung vor der Verbeamtung auf Wiederruf?
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Habe nirgends was gegenteiliges gelesen.flosse hat geschrieben:Aber darf das auch der gleiche Arzt sein wie der bei der Untersuchung vor der Verbeamtung auf Wiederruf?
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Eine solche Regelung wäre auch nicht sinnvoll. Damit würde man unterstellen, dass der jeweilige Arzt entweder Hinderungsgründe übersieht (also seine Arbeit nicht richtig macht) oder vorsätzlich verschweigt (also ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellt).
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Ja, wie schon von den Vorschreibern gesagt.flosse hat geschrieben:Aber darf das auch der gleiche Arzt sein wie der bei der Untersuchung vor der Verbeamtung auf Wiederruf?
Wichtig zu beachten ist aber folgende Vorschrift:
"[...]sollen die ärztlichen Untersuchungen und die Ausstellungen der "Ärztlichen Zeugnisse" über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis nur von Ärzten erfolgen, mit denen oder deren Berufsausübungsgemeinschaften zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse bestanden.[...]
Dies muss auf einem speziellen Formblatt bestätigt werden.
Freundschaftsverhältnisse, Mitbewohnerbeziehung usw. allein sind kein Hinderungsgrund, da solche sozialen Beziehungen vom Gesetzgeber nicht klar definiert sind. Man darf nur in den letzten 5 Jahren bei der Person nicht offiziell in Behandlung/Untersuchung gewesen sein.
Siehe: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE ... erber.aspx
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Aber würde das dann nicht gerade jenen Arzt ausschließen, der die Untersuchung vor dem Ref durchgeführt hat? Schließlich war man dann ja im Verlauf der letzten 5 Jahre dort zur Untersuchung.
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
"Behandlungsverhältnis". Eine Untersuchung auf gesundheitliche Eignung ist keine Form von Therapie.