Verbeamtung. Quereinstieg. Probatorische Sitzungen

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Extraseiten
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Verbeamtung. Quereinstieg. Probatorische Sitzungen

Beitrag von Extraseiten »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. zurzeit bin ich Ingenieur und seit 2 Jahren berufstätig. Jedoch habe ich schon seit der Fachoberschule den Wunsch Lehrer zu werden. Dieser Wunsch zog sich mein ganzes Studium durch, jedoch glaubte ich, dass ich den Master in Maschinenbau zuerst beenden soll und als Ingenieur schon irgendwann glücklich werde.... Aber der Wunsch Lehrer zu sein wird immer stärker.

Nun mein Problem...

Ich hatte in den vergangenen 1,5 Jahren insgesamt 4 Probatorische Sitzungen beim Psychologen.
Grund hierfür sind nicht aufgearbeitete Korperliche und seelische Mishandlungen in meiner Kindheit.

Die erste Psychologin wollte mich in eine Borderline Hilfegruppe aufnehmen, weil sie damit gute Erfahrungen gemacht hat... Ich fand das ganze schon ziemlich hart , nach 2 Sitzungen eine solche Diagnose zu stellen. Nachdem ich aus terminlichen gründen den dritten Termin leider verpasst habe und die Ärztin sich daraufhin, trotz Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, nicht bei mir gemeldet hat und auch sont telefonisch nicht erreichbar war, habe ich keinen weiteren Termin vereinbart.

Daraufhin habe ich längere Zeit gesucht, bis ich nochmal eine Psychologin gefunden habe. Hier habe ich bis jetzt auch "nur" 2 probatorische Sitzungen gemacht. Eine Diagnose steht noch aus. Die letzte Sitzung ist 4 Monate her, mittlerweile geht es mir auch schon wieder so gut, dass ich nicht glaube eine Therapie zu benötigen.

Ich hätte jetzt jedoch die Möglichkeit, einen Quereinstieg als Berufschullehrer Metalltechnik zu machen. Jedoch kommen in mir starke Zweifel auf, ob ich mit meiner Krankheitsgeschichte eine Chance auf Verbeamtung habe. Diese ist für mich jedoch ein sehr wichtiges Kriterium, vor allem was die Freiheit der Lehre und der Meinung angeht.

Hat hier jemand Erfahrungen damit?
Sind probatorische Sitzungen bei der Verbeamtung überhaupt anzeigepflichtig?

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung. Quereinstieg. Probatorische Sitzungen

Beitrag von MarlboroMan84 »

Was hat Meinungsfreiheit und Freiheit der Lehre mit einer Verbeamtung zu tun?

Löwenherz
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Re: Verbeamtung. Quereinstieg. Probatorische Sitzungen

Beitrag von Löwenherz »

MarlboroMan84 hat geschrieben:Was hat Meinungsfreiheit und Freiheit der Lehre mit einer Verbeamtung zu tun?
Das frage ich mich allerdings auch.

Meines Wissens muss man probatorische Sitzungen ohne feste Diagnose nicht angeben. (BaWü) Problematisch könnte hier sein, dass die 1.Psychologin möglicherweise die Diagnose Borderline-Störung gestellt hat. Da würde ich mich an deiner Stelle noch einmal gewerkschaftlich beraten lassen zur Rechtslage. Eine Borderline-Störung könnte da durchaus auch problematisch sein für den Beruf als Lehrer generell angesichts möglicher negativer Auswirkungen auf SuS, die gerade bei psychischen Erkrankungen immer ausgeschlossen werden müssen. Selbst wenn sich herausstellt, dass du die probatorischen Sitzungen nicht angeben musst, würde ich insofern an deiner Stelle sehr ernsthaft prüfen und abklären, ob dein Gesundheitszustand mit den Anforderungen und Belastungen des Berufs vereinbar ist.

In jedem Fall hängt der Beruf des Lehrers nicht an der Verbeamtung. Auch im Angestelltenverhältnis kann man ihn hervorragend ausüben. Ganz nebenbei hättest du da mangels privater KV den Bonus, dass du eine ggf.doch einmal erforderliche therapeutische Behandlung zu normalerweise 100 % über die KV erhalten würdest, wohingegen die meisten PV therapeutische Behandlungen höchstens anteilig und auf deutlich weniger Stunden begrenzt als in der GKV bezahlen. Bei bereits vorliegenden gesundheitlichen Problemen nicht zu unterschätzen, damit eine ggf.erforderliche Weiterbehandlung um den Beruf stabil ausüben zu können am Ende nicht an monetären Aspekten scheitert.

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